Reparatur- und Service-Zentrum RUSZ

Reparatur- und Service-Zentrum RUSZ Länger nutzen statt öfter kaufen! Unter diesem Motto reparieren wir im R.U.S.Z Elektrogeräte.

Unter dem Motto “Länger nutzen statt öfter kaufen” hat Gründer Sepp Eisenriegler vor 25 Jahren die seriöse und unabhängige Reparaturdienstleistung in Wien neu erfunden. Inzwischen ist das R.U.S.Z zum europaweiten Vorzeigebetrieb in Sachen Kreislaufwirtschaft avanciert, ist Leitprojekt der Wiener Wirtschafts- und Innovationsstrategie “Wien 2030” und als erstes österreichisches Unternehmen als SDG-G

ood Practice ("Repairs for Future") bei den Vereinten Nationen gelistet.

*wir reparieren fast alles, durch das Strom fließt, vom Plattspieler bis zur Waschmaschine
*bilden Reparaturfachkräfte aus und geben unser Know-How via Social Franchising weiter
*setzen uns lokal, national und auf europäischer Ebene für nachhaltige Produktions- und Konsummuster ein
*gegen vorzeitige Obsoleszenz und für langlebige und reparaturfreundliche Elektrogeräte
*Unsere Vision: raus aus dem Hamsterrad der materiellen Bedürfnisbefriedigung und rein in ein gutes Leben für alle!

01/09/2026

🍂 Der Urlaub ist vorbei – der Wäscheberg ist wieder da. 😄

Der 1. September steht vor der Tür, der Alltag kehrt zurück – und Waschmaschine, Geschirrspüler & Co. dürfen wieder ordentlich arbeiten.

Und wenn ausgerechnet jetzt ein Gerät streikt: R.U.S.Z ist für Sie da! 🔧

Mit der Geräte-Retter-Prämie bekommen Sie aktuell 50 % der Reparaturkosten zurück – bis zu 130 €.

Unsere Techniker reparieren Haushaltsgroßgeräte direkt bei Ihnen vor Ort in Wien und Umgebung.

📞 +43 1 982 16 47-1
📧 [email protected]
🌐 www.rusz.at

Länger nutzen statt öfter kaufen. ♻️

🔧 Das Recht auf Reparatur ist da. Aber fertig sind wir noch lange nicht!Seit 31. Juli gilt die europäische Right-to-Repa...
12/08/2026

🔧 Das Recht auf Reparatur ist da. Aber fertig sind wir noch lange nicht!

Seit 31. Juli gilt die europäische Right-to-Repair-Richtlinie auch in Österreich – ein wichtiger Meilenstein für die Reparaturbewegung.

Was sich verbessert:

✅ Hersteller müssen bestimmte Produkte auch nach Ablauf der Gewährleistung reparieren.

✅ Wer innerhalb der Gewährleistung Reparatur statt Austausch wählt, bekommt ein zusätzliches Jahr Gewährleistung.

✅ Ein europäisches Reparaturformular soll Preise und Bedingungen vergleichbarer machen.

Doch ein umfassendes Recht auf Reparatur ist das noch nicht:

⚠️ Die Reparaturpflicht gilt nur für bestimmte Produktgruppen. Viele Alltagsprodukte bleiben draußen.

⚠️ Ob Ersatzteile und Werkzeuge tatsächlich zu fairen Preisen verfügbar sein werden, muss sich erst zeigen.

⚠️ Hohe Reparaturkosten können den Neukauf weiterhin attraktiver machen.

🇦🇹 Und Österreich?

Noch vor wenigen Jahren galten wir mit dem Reparaturbonus als europäisches Musterland. Ausgerechnet jetzt, wo Europa Reparatur stärken will, hat die Bundesregierung die bundesweite Reparaturförderung gestrichen.

Dabei verpflichtet die EU-Richtlinie die Mitgliedstaaten ausdrücklich dazu, Reparatur auch praktisch zu fördern – etwa durch finanzielle Anreize.

Ein Recht auf Reparatur hilft wenig, wenn Reparieren wirtschaftlich unattraktiv bleibt.

💶 Die Reparaturförderung muss zurück!
🔧 Unabhängige Reparaturbetriebe brauchen Ersatzteile, Werkzeuge und Informationen zu fairen Bedingungen!
♻️ Das Recht auf Reparatur muss auf weitere Produktgruppen ausgeweitet werden!

Österreich sollte nicht vom Reparatur-Musterland zum Nachzügler werden. Der 31. Juli war ein Meilenstein – nicht die Ziellinie.

Weiterlesen: https://repair.eu/news/the-right-to-repair-directive/

🔧 Zwei Teams – ein gemeinsames Ziel: Reparieren statt wegwerfen! ♻️Ob defekter Toaster, streikender Kaffeevollautomat od...
11/08/2026

🔧 Zwei Teams – ein gemeinsames Ziel: Reparieren statt wegwerfen! ♻️

Ob defekter Toaster, streikender Kaffeevollautomat oder kaputte Waschmaschine – beim R.U.S.Z gibt es die passende Reparatur.

🛠️ Werkstatt-Reparatur von Kleingeräten – Schwendergasse 21, 1150 Wien
Sevgin Yumer und „MacGyver“ Mortesa Bahrami reparieren Haushalts- und Küchengeräte, Unterhaltungselektronik, Sport- und Gartengeräte, Elektrospielzeug, Innenausstattung und vieles mehr – mit viel Erfahrung und in bewährter R.U.S.Z-Qualität.

📍 Geräteannahme: Mo–Do: 9–17 Uhr, Fr: 9–13 Uhr

🚐 Vor-Ort-Reparatur von Großgeräten – Wien & Umgebung
Konstantin Todorov und sein Team – ansässig in Breitenfurt – kommen direkt zu Ihnen nach Hause und reparieren:
✔️ Waschmaschinen ✔️ Trockner ✔️ Geschirrspüler ✔️ E-Herde & Backrohre ✔️ Kochfelder ✔️ Dunstabzüge ✔️ Einbau-Dampfgarer

📅 Termine können bequem online gebucht werden.

💚 Zwei Teams, zwei Standorte – und ein gemeinsames Ziel: Geräte möglichst lange im Einsatz zu halten. Jede erfolgreiche Reparatur spart Ressourcen, vermeidet Elektroschrott, stärkt die Kreislaufwirtschaft und trägt zum Klimaschutz bei!

🚨 Historischer Präzedenzfall gegen geplante Obsoleszenz!🖨️ Was viele Konsument*innen seit Jahren vermuten, wird nun erst...
29/07/2026

🚨 Historischer Präzedenzfall gegen geplante Obsoleszenz!

🖨️ Was viele Konsument*innen seit Jahren vermuten, wird nun erstmals vor Gericht verhandelt: In Frankreich läuft das weltweit erste Gerichtsverfahren gegen den Druckerhersteller Epson wegen des Verdachts auf geplante Obsoleszenz und irreführende Geschäftspraktiken.

Der Vorwurf: Drucker sollen den Betrieb einstellen oder Tintenpatronen als leer melden, obwohl noch nutzbare Tinte vorhanden ist. Außerdem soll die Lebensdauer bestimmter Bauteile bewusst begrenzt worden sein. Nach mehr als acht Jahren Ermittlungen beginnt damit ein Verfahren mit Signalwirkung für ganz Europa.

⚖️ Frankreich geht deutlich weiter als Österreich. Dort ist geplante Obsoleszenz seit 2015 strafbar. Österreich hat zwar kürzlich ebenfalls ein „Verbot geplanter Obsoleszenz“ beschlossen, dieses richtet sich aber vor allem gegen irreführende Vermarktung – etwa falsche Angaben zur Haltbarkeit oder Reparierbarkeit. Kurzlebige oder schwer reparierbare Produkte werden dadurch nicht grundsätzlich verboten.

🔎 Das Verfahren gegen Epson wird nun zeigen, ob Frankreich den Mut hat, das weltweit schärfste Gesetz gegen geplante Obsoleszenz auch gegenüber einem internationalen Konzern durchzusetzen.

♻️ Für das R.U.S.Z. ist klar: Wer Produkte absichtlich früher unbrauchbar macht, schadet Verbraucher, verschwendet wertvolle Ressourcen und produziert vermeidbaren Elektroschrott.

💚 Europa braucht daher nicht nur schöne Worte, sondern wirksame Gesetze, ein starkes Recht auf Reparatur – und vor allem deren konsequent

Artikel zum Thema von Runder Tisch Reparatur:
https://runder-tisch-reparatur.de/gerichtsverfahren-gegen-epson-wegen-geplanter-obsoleszenz-ein-historischer-erster-schritt/

25/07/2026

Haushaltsgroßgeräte
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www.geräte-retter-prämie.at

PRO REPARATURFALL KANN EIN BON BEANTRAGT UND EINGELÖST WERDEN:
• 50% DER KOSTEN FÜR EINE REPARATUR - MAXIMAL 130 EURO
• 50 % DER KOSTEN FÜR EINEN KOSTENVORANSCHLAG - MAXIMAL 30 EURO

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Mo - Fr von 09:00 bis 13:00 Uhr
Auch per WhatsApp unter dieser Nummer erreichbar.

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12 MONATE GARANTIE

🇪🇺 Am 31. Juli endet die Frist: Österreich muss das europäische Recht auf Reparatur umsetzen.Noch vor wenigen Jahren gal...
21/07/2026

🇪🇺 Am 31. Juli endet die Frist: Österreich muss das europäische Recht auf Reparatur umsetzen.

Noch vor wenigen Jahren galt Österreich als europäisches Vorzeigeland der Reparaturpolitik. Der Reparaturbonus wurde international als Best-Practice-Beispiel gefeiert, Delegationen aus ganz Europa informierten sich über das österreichische Modell.

Heute droht ausgerechnet Österreich den Anschluss zu verlieren.

Mit der Richtlinie 2024/1799 will die EU Reparaturen endlich stärken. Hersteller sollen für bestimmte Produkte auch außerhalb der Gewährleistung reparieren müssen. Verbraucher erhalten mehr Transparenz über Reparaturen, und die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Maßnahmen zu setzen, damit Reparieren einfacher und attraktiver wird – ausdrücklich auch durch finanzielle Anreize.

Doch ausgerechnet Österreich macht derzeit das Gegenteil.

❌ Die bundesweite Reparaturförderung wurde gestrichen.

Während Europa Reparaturen fördern will, verteuert Österreich sie. Während die EU Hürden abbauen will, errichtet die Bundesregierung neue. Ein "Recht auf Reparatur", das sich viele Menschen schlicht nicht leisten können, bleibt ein Recht auf dem Papier.

Dabei ist längst klar: Reparieren spart Ressourcen, vermeidet Elektroschrott, stärkt regionale Wertschöpfung und entlastet Konsument.

Wir fordern die Bundesregierung auf,

🔧 die EU-Richtlinie nicht nur formal, sondern ambitioniert umzusetzen,
💶 die Reparaturförderung wieder einzuführen,
🏪 unabhängige Reparaturbetriebe nachhaltig zu stärken und
♻️ Reparatur endlich als zentralen Baustein einer echten Kreislaufwirtschaft zu behandeln.

Wer beim Recht auf Reparatur nur Gesetze beschließt, aber gleichzeitig die Reparaturförderung streicht, betreibt Symbolpolitik statt Kreislaufwirtschaft. Österreich sollte wieder Vorreiter sein – nicht Nachzügler.

♻️ Der Nationalrat hat eine Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Damit werden neue EU-Vor...
15/07/2026

♻️ Der Nationalrat hat eine Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Damit werden neue EU-Vorgaben gegen Greenwashing umgesetzt: Irreführende Umweltaussagen, Fantasielabels ohne unabhängige Zertifizierung und andere täuschende Geschäftspraktiken sollen künftig verboten werden. Soweit so gut! Teil der Novelle ist auch das viel zitierte „Verbot der geplanten Obsoleszenz“ - das schauen wir uns genauer an:

🚫 „Verbot der geplanten Obsoleszenz“ – wirklich?

Die neue Gesetzesnovelle wird vielfach als Verbot geplanter Obsoleszenz bezeichnet. Das klingt nach einem Durchbruch. Ein genauer Blick zeigt jedoch: So weit geht das Gesetz nicht.

Was tatsächlich verboten wird, sind vor allem irreführende Geschäftspraktiken:

🔧 falsche Angaben zur Haltbarkeit oder Reparierbarkeit,

🔋 das Verschweigen negativer Auswirkungen von Software-Updates,

🖨️ Aufforderungen zum Austausch von Verbrauchsmaterial, obwohl dieses noch verwendbar ist,

📢 sowie die Bewerbung von Produkten mit bekannten haltbarkeitsbegrenzenden Merkmalen.

Das ist ein wichtiger Schritt für den Verbraucherschutz.

Aber: Das Gesetz verbietet nicht generell, kurzlebige Produkte zu entwickeln oder in Verkehr zu bringen. Es ist in erster Linie ein Lauterkeitsrecht gegen irreführende Vermarktung – kein Produktrecht, das langlebige Konstruktionen vorschreibt.

Wer Produkte wirklich langlebiger machen will, braucht zusätzlich verbindliche Anforderungen an Design, Reparierbarkeit, Ersatzteilversorgung und Softwareunterstützung. Diese entstehen vor allem durch die europäischen Ökodesign-Vorgaben – nicht durch das UWG.

Die neue Regelung verbessert die Information der Konsument. Ein echtes Ende der geplanten Obsoleszenz ist sie jedoch noch nicht.

Quellen:
• Regierungsvorlage zur UWG-Novelle: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/I/528
• ORF-Bericht: https://orf.at/stories/3435518/
• Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024L0825

09/07/2026

07/07/2026

Adresse

Schwendergasse 21
Vienna
1150

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Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
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Telefon

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