31/08/2026
Achtung, E-Moped-Fahrer:innen! ⚡🛵
Ab 1. Oktober 2026 ändert sich einiges:
Ab dann gelten E-Mopeds rechtlich als Kraftfahrzeuge – und brauchen eine eigene Kfz-Haftpflicht-Versicherung. Wichtig: Die private oder betriebliche Haftpflicht deckt diese Fahrzeuge dann nicht mehr, auch nicht bei bereits gekauften Modellen. Wer ohne Versicherung fährt, riskiert Strafen und haftet im Schadensfall selbst.
Betroffen sind unter anderem:
🛵 E-Mopeds & E-Roller ohne Pedale
🚲 E-Bikes mit Gasgriff (fahren ohne Treten)
🛴 E-Scooter mit fest verbautem Sitz
⚡ S-Pedelecs (Unterstützung bis 45 km/h)
Nicht betroffen bleiben klassische E-Bikes (Tretunterstützung bis 25 km/h) und normale Tretroller/E-Scooter.
Dazu kommen ab Oktober auch Kennzeichen- und Zulassungspflicht, Helmpflicht und mindestens ein AM-Führerschein.
Unser Tipp: Kümmert euch rechtzeitig darum – die Anmeldung braucht etwas Vorlauf. Ihr seid euch unsicher, ob euer Fahrzeug betroffen ist? Meldet euch bei uns, wir helfen euch gerne weiter. 💙
04242 210202