J&O Sozialservice

J&O Sozialservice Seit mehr als 15 Jahren bieten wir Pflege- und Betreuungsleistungen auf höchstem Niveau.

Wir stellen ein breites Angebot an Leistungen rund um Pflege in Wien und Niederösterreich.

MEHR FAIRNESS FÜR DIE 24-STUNDEN-BETREUUNG IN ÖSTERREICH!
15/05/2023

MEHR FAIRNESS FÜR DIE 24-STUNDEN-BETREUUNG IN ÖSTERREICH!

MEHR FAIRNESS FÜR DIE 24-STUNDEN-BETREUUNG IN ÖSTERREICH!Die 24-Stunden-Betreuung ist ein unverzichtbarer Teil der Verso...
29/10/2022

MEHR FAIRNESS FÜR DIE 24-STUNDEN-BETREUUNG IN ÖSTERREICH!

Die 24-Stunden-Betreuung ist ein unverzichtbarer Teil der Versorgung von älteren und kranken Menschen in Österreich.
Die Förderung für 24-Stunden-Betreuung wurde seit ihrer Einführung vor über 15 Jahren NICHT erhöht!
Darunter leiden nicht nur pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige, sondern insbesondere wir Betreuer:innen!
Die Kosten steigen, die Förderung wird entwertet, die Haushalte kommen an ihr finanzielles Limit, die Honorare bleiben zurück. Das können wir nicht weiter hinnehmen! Wir haben mehr Fairness verdient!

Im Sinne der Versorgungssicherheit in Österreich und einer fairen 24-Stunden-Betreuung fordern wir Betreuer/innen daher eine längst überfällige Erhöhung der Förderung:

Wir fordern einen kompletten Ausgleich der Inflation und des Wertverlustes seit 2007!
Wir fordern einen zweckgewidmeten Aufschlag auf die Förderung zur Bezahlung besserer Honorare!
Wir fordern eine Umsetzung der Verbesserungen noch im Jahr 2022!
Begründung
Unterstützen Sie unser Anliegen mit Ihrer Zustimmung!
Denn: Es ist höchste Zeit für mehr Fairness in der 24-Stunden-Betreuung!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Fachgruppe Wien Personenberatung und Personenbetreuung

Quelle:

Die 24-Stunden-Betreuung ist ein *unverzichtbarer Teil *der Versorgung von älteren und kranken Menschen in Österreich. Die Förderung für 24-Stunden-Betreuung wurde *seit* ihrer Einführung vor *über 15 Jahren NICHT erhöht!* Darunter leiden nicht nur pflegebedürftige Menschen und deren Angehö...

06/10/2022

7 ENERGIESPAR-TIPPS

Das Thema Energie- und Ressourcensparen geht uns alle an! Vor allem in Zeiten von Preissteigerungen und Versorgungsunsicherheiten gilt: jede Verbrauchssenkung im eigenen Haushalt zahlt sich aus!

Die Arwag zeigt Ihnen, wie Sie mit 7 einfachen Tipps Umwelt und Ressourcen schonen, den persönlichen Verbrauch senken und dabei Ihre Ausgaben reduzieren.

Am 13. September 2022 startete die Kampagne zum Thema qualitativ hochwertige 24-Stunden-Betreuung!Verein Chronisch krank...
06/10/2022

Am 13. September 2022 startete die Kampagne zum Thema qualitativ hochwertige 24-Stunden-Betreuung!

Verein Chronisch krank stellt die die zertifizierten Vermittlungsagenturen vor.

Es erwarten Sie tolle Beiträge über die 24-Stunden Betreuung:
*24-Stunden Betreuung
*Vermittlungsagenturen
*Pflegegeld
*Unterstützungsleistungen bei Pflegebedarf

https://www.instagram.com/p/CiclS2hK7fE/?utm_source=ig_web_button_share_sheet

Allianz gegen Armut im Alter macht sich für uns stark
20/06/2022

Allianz gegen Armut im Alter macht sich für uns stark

01/10/2021

Die Pandemie war eine herausfordernde Zeit, die gezeigt hat, dass die Personenbetreuung (24-Stunden-Betreuung) eine unverzichtbare Säule in der Daseinsvorsorge ist. Das gilt es jetzt vor allem im Rahmen der Pflegereform für die Zukunft der Personenbetreuung und deren Finanzierung zu nutzen.

Leider wurden bisher die herausragenden Vorteile und Verdienste der Personenbetreuung und der Organisationen von Personenbetreuung (Agenturen) als Garanten, dass das Modell in der Praxis auch nahezu perfekt funktioniert, zu wenig öffentlich dargestellt.

Deshalb hat es sich die Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer Wien zur Aufgabe gemacht, die positiven Aspekte dieser Betreuungsform, also unsere tägliche Arbeit, in den Vordergrund zu stellen. Zu den verschiedensten Maßnahmen gehören jetzt gerade aktuell zum Beispiel:

*eine Doppelseite in der ab Freitag, den 1.10.2021, in den Trafiken erhältlichen ORF-Nachlese und
*eine Serie an Videos, in denen Betroffene – Agenturleiter, BetreuerInnen, Angehörige – authentisch über ihre positiven Erfahrungen berichten.
Die ersten drei Videos dieser Serie können Sie auf dem Facebook-Account der Wirtschaftskammer Wien unter Qualitätszertifikat ÖQZ 24 schafft Sicherheit!, Wahlmöglichkeit der Betreuung forcieren! und Förderung endlich erhöhen!, sowie auf der Seite der Fachgruppe aufrufen.

Es würde uns sehr freuen, wenn Sie diese positiven Botschaften verbreiten und an ihre Kunden weiterleiten bzw. auf der Homepage Ihres Unternehmens posten.

https://www.facebook.com/WKOwien/videos/395480788683339

Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Einreise...
20/05/2021

Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Einreiseverordnung geändert wird, wurde am 17. Mai 2021 im Bundesgesetzblatt kundgemacht.

In der neuen Einreiseverordnung ist der "3-G-Nachweis" verankert: Voraussetzung für jede Art der Einreise ist der Nachweis einer:
· Impfung, o in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Impfzertifikat/Zeugnis:
1. ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf,
oder
2. Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf,
oder
3. ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf,
oder
4. Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf.
Oder

· Testung
o PCR-Test bei Einreise nicht älter als 72 Stunden/Antigen-Test 48 Stunden
oder

· Genesung
o in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes ärztliches oder behördliches Genesungszertifikat/Zeugnis über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion / Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.

Als Impfnachweis werden BioNtech/Pfizer, AstraZeneca, Vaccine Janssen von Johnson & Johnson, Moderna und Sinopharm / BIBP anerkannt (russischer Impfstoff Sputnik V somit nicht).
· Einreise aus Staaten mit geringem Infektionsgeschehen „3-G-Nachweis" ist zu erbringen, keine Quarantäne (unabhängig von Staatsangehörigkeit) derzeit: Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikan.
· Einreise aus Hochinzidenzgebieten (Anlage B1): "3-G-Nachweis" ist zu erbringen, geimpfte oder genesene Personen müssen keine Quarantäne antreten, nur getestete Personen müssen in Quarantäne; diese kann ab Tag 5 nach der Einreise mit einem negativen molekularbiologische Testergebnis (PCR oder Antigen-Test) beendet werden (unabhängig von Staatsangehörigkeit) derzeit: Kroatien, Litauen, Niederlande, Schweden, Zypern
· Einreise aus Virusvariantenstaaten (Anlage B2): grundsätzlich untersagt und wie bisher nur mit einem negativen molekularbiologischen Testergebnis (z.B. PCR) und Quarantäne; Testpflicht gilt auch für geimpfte und genesene Personen; Quarantäne kann ab Tag 5 nach der Einreise mit einem negativen PCR-Testergebnis beendet werden (Einreise wie bisher nur in Ausnahmefällen möglich – etwa zu Arbeitszwecken, aus humanitären Gründen, bei österreichischen StaatsbürgerInnen, EU-/EWR-Bürgern und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in EU-/EWR-Staaten) derzeit: Brasilien, Indien, Südafrika
· Einreise aus sonstigen Staaten, die weder auf Anlage A, B1 oder B2 zu finden sind: grundsätzlich untersagt und wie bisher nur in Ausnahmefällen möglich (etwa zu Arbeitszwecken, aus humanitären Gründen, bei österreichischen StaatsbürgerInnen, EU-/EWR-Bürgern und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in EU- /EWR-Staaten); 3-G-Nachweis ist zu erbringen, geimpfte oder genesene Personen müssen keine Quarantäne antreten, nur getestete Personen müssen in Quarantäne; diese kann ab Tag 5 nach der Einreise mit einem neuerlichen negativen Testergebnis (PCR oder Antigen-Test) beendet werden
· Einreise aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis (z.B. schwere Krankheitsfälle, Todesfälle, Begräbnisse, Geburten sowie die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen in Notfällen) ist nur mit einem 3-G-Nachweis zulässig, keine Quarantänepflicht, unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Einreisestaat (außer bei Virusvariantenstaaten, Einreise nur mit einem negativen molekularbiologischen Testergebnis zulässig)
· Die Ausnahmen für PendlerInnen bleiben unverändert und gelten weiterhin bei Einreise aus Virusvariantengebieten nicht.
· Kinder ab 10 Jahren müssen getestet werden; ansonsten gelten bei Einreise die gleichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen wie für den Erwachsenen, unter dessen Aufsicht die Kinder reisen, d.h. die Quarantäneverpflichtung gilt auch für Kinder unter 10 Jahren, entfällt aber, wenn die Aufsichtsberechtigten von der Quarantäne befreit sind Die Änderungen treten mit 19. Mai 2021 in Kraft und gelten vorerst bis einschließlich 30. Juni 2021

Menschlich - Individuell - Sozial

17/05/2021

„Mal was zum Nachdenken“ „par vet na zamysleni“

Heute ist der Internationale Tag der Pflegenden, es ist ein international begangener Aktionstag. Er erinnert damit an de...
12/05/2021

Heute ist der Internationale Tag der Pflegenden, es ist ein international begangener Aktionstag. Er erinnert damit an den Geburtstag von Florence Nightingale, der Pionierin der modernen.

Wir möchten allen Pflegekräften DANKE sagen!!

Adresse

Wien
1200

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 16:00
Dienstag 09:00 - 16:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 16:00
Freitag 09:00 - 16:00

Telefon

+4312360708

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