08/06/2026
Bei allen drei großen Kassen (ÖGK, SVS, BVAEB) sind die ersten 10 Stunden bewilligungsfrei. In dieser Zeit kannst du beide Leistungen parallel nutzen, solange für beide eine ärztliche Bestätigung vorliegt. 🙂↕️
Ab Stunde 11 wird es kassenabhängig:
➡️ ÖGK: Bei der ÖGK gibt es kein getrenntes Kontingent. Nach der 10. Stunde muss man sich entscheiden, welche Form der Behandlung man weiter mit Refundierung in Anspruch nehmen möchte.
➡️ SVS: Jede Verlängerung wird individuell geprüft. Laut Auskunft ist eine parallele Bewilligung also möglich, aber eher unwahrscheinlich.
➡️ BVAEB: Parallele Refundierung beider Behandlungen ist nach den ersten 10 Stunden ausgeschlossen, solange eine läuft, wird die andere nicht refundiert.
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