09/04/2026
Aus Anlass der Diskussion über gerichtliche Klagen von Politikern und Politikerinnen gegen Verunglimpfungen und Hass im Netz eine Klarstellung:
Wieso verlangt man überhaupt von Politikern und Politikerinnen „eine dickere Haut“?
1. Demokratie soll Menschen „wie Du und ich“ als Politiker ermöglichen. Die dickere Haut gegen Verunglimpfungen legitimiert lediglich einen respektlosen Umgang.
2. Das widerspricht aber dem demokratischen Prinzip der Gleichheit aller Bürger und Bürgerinnen (Frauen sind da leider besonders betroffen!).
3. Das führt zu Polarisierung und Radikalisierung, denn Worte prägen den Umgang miteinander.
4. Unsere Rechtsordnung, inklusive dem Schutz der Persönlichkeit, gilt für alle Menschen gleich (Menschenrecht!).
Wenn ein Recht nicht in Anspruch genommen werden kann, ist es totes Recht. Eine Rechtsordnung, in der die Beanspruchung des Rechts zum Schutz der Persönlichkeit und Menschenwürde durch unabhängige Gerichte nicht in Anspruch genommen werden kann, wird zur Unrechts-Ordnung.
5. Wer die Inanspruchnahme eines Grundrechts verweigert, hat den Boden der Rechtsordnung verlassen. Ein Fall, den wir klassischer Weise aus autokratischen und diktatorischen Systemen kennen.
6. Damit wird klar, dass so ein Anspruch „eine dickere Haut“ haben zu müssen, dazu berechtigt Zweifel an der demokratischen Reife der diesen Anspruch erhebenden Person zu hegen.