30/12/2025
Altenpflege in Österreich – ein Desaster
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https://www.youtube.com/watch?v=QYTXkSfyLfU
Die einfache Feststellung, dass die Studien, Konzepte und Kontrollberichte zur österreichischen Altenpflege ganze Wälder verschlingen, ist wahrlich keine Übertreibung.
Mit der Altenpflege beschäftigen sich nicht nur das Sozialministerium wie auch viele wissenschaftliche und kontrollierende Institutionen des Landes, sondern auch alle Bundesländer, da Pflege und Gesundheit Ländersache sind. Dies alles gibt es nämlich in neunfacher Ausfertigung.
Man kann also mit Fug und Recht einwenden, wozu dann eine weitere Studie zur Altenpflege erstellen?
Die Durchsicht vieler Unterlagen zu diesem Thema hat nämlich das Eine erbracht, dass dem dräuenden Problem einer Altenpflege durch Angehörige wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird. Vor allem dann, wenn es gilt, Angehörigen bei der Pflege ihrer Lieben mit bereits fortgeschrittener Demenz eine hilfreiche Hand anzubieten.
Die 5-Sterne-für-Österreich haben daher folgende Themen in den Fokus ihrer Betrachtungen gerückt:
1. Sozialer und psychischer Hintergrund in der Angehörigenpflege: Soziale Merkmale pflegender Angehöriger, Motive für die Aufnahme einer Pflege, die Sonnen- und Schattenseiten in der Angehörigenpflege u. a. m..
2. Volkskrankheit Demenz: Ein ausführliches Teilstück war dieser Geisel der Menschheit gewidmet. Es wurden nicht nur neueste wissenschaftliche Erkenntnisse dazu aufgegriffen, sondern auch eine dramatische Schilderung einer totbringenden Pflege einer Dementen in Deutschland zur Diskussion gestellt.
3. Strategien gegen Demenz: Das Forschungsinstitut „Gesundheit Österreich GesmbH. (GÖG)“ hat nach einer zehnjährigen Pause den zweiten Demenzbericht vorgelegt. Hierbei wurde vor allem festgestellt, dass zwar im letzten Dezennium eine Vielzahl öffentlicher und privater Aktionen zur Unterstützung von an Demenz Erkrankten geschaffen wurden, die aber alle so gut wie ausschließlich niederschwelliger Natur waren. Wenn nämlich eine Demenzerkrankung bereits weiter voran geschritten ist, dann werden die dementen Pflegefälle wie auch die sie pflegenden Angehörigen alleine zurückgelassen.
4. Stationäre Pflege: Hierzu werden Fragen zu den in den Bundesländern unterschiedlichen Mindestpflegepersonalschlüsseln in den Pflegeheimen, zum Personalbedarf in Pflegeheimen bis 2050 sowie zu den Belastungen gewerblicher Pflegekräfte aufgeworfen. .
5. Finanzierung der Altenpflege: Ein eher kurzer Abschnitt ist der Mittelherkunft sowie der Mittelverwendung in der Altenpflege gewidmet. Ihre Finanzierung stößt aber immer mehr an ihre Grenzen. Eine Wiedereinführung des Pflegeregresses ist daher sehr wahrscheinlich. D. h. auch das Vermögen (Immobilien, Sparguthaben usw.) der Pflegebedürftigen wird dann in die Berechnung des monatlichen Kostenbeitrages für ihren Aufenthalt in einem Pflegeheim einbezogen.
6. Tohuwabohu in der österreichischen Altenpflege: Dies äußert sich vor allem in den unterschiedlichen Bedarfsprognosen der Bundesländer sowie einer unterschiedlichen Gestaltung der Pflegeangebote in den Pflegeheimen sowie für die Pflege zuhause.
7. Placebo- und Noceboeffekte in der Altenpflege: Ersteres wird mit „Selbstheilung durch positive Erwartungen“ und Letzteres mit „Schädigungen durch Befürchtungen“ gleichgesetzt. In diesem Abschnitt wird untersucht, wie und warum ein Placebo- in der Angehörigenpflege bzw. ein Noceboeffekt in den Pflegeheimen seine positive oder auch negative Wirkung entfalten kann.
8. Ein zusätzliches Pflegegeld für pflegende Angehörige in der Höhe der jeweiligen Pflegestufe des Pflegebedürftigen. Eine solche monetäre Zuwendung sollte aber erst ab Pflegestufe vier schlagend werden. Altenpflege in einer vertrauten Umgebung und liebevoll umsorgt steigert nicht nur die Lebensfreude und verlängert das Leben, sondern verringert auch deutlich die Kosten der öffentlichen Hand. Für einen Platz in einem Pflegeheim werden bereits monatlich € 10.000,-- und mehr „abgeräumt“. Das monatliche Pflegegeld für Pflegestufe vier liegt aktuell bei € 865,10 und für Pflegestufe fünf bei € 1.175,20. Die Kosten in einem Pflegeheim sind daher fast zehn Mal so hoch. Selbst dann, wenn der Eigenbeitrag des Pflegebedürftigen berücksichtigt wird.
Die Finanzierung einer solchen zweckgebundenen Pflegeversicherung soll durch die Einhebung von jeweils einem zusätzlichen Prozentpunkt der Beitragssätze zur Sozialversicherung für Dienstgeber und Dienstnehmer sicher gestellt werden. Dies macht aber eine nachhaltige Reform der Gestaltung der Sozialversicherungsbeiträge notwendig.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie geruhsame Feiertage sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr. Bleiben Sie den 5-Sternen-für-Österreich gewogen.
Dies erhofft sich Ihr
Dr. Kurt Traar
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