07/06/2026
Wir haben eine Vorab Information zum Sachbezug für eAutos erhalten. Ab 2027 soll dieser 0,375% der Bemessungsgrundlage betragen und ab 2028 sind es 0,625%. Die max Bemessungsgrundlage ist aktuell € 48.000,--. Diese Neuerung ist derzeit noch nicht beschlossen, dürfte aber so umgesetzt werden.
Somit erfolgt nunmehr auch für eAutos eine Besteuerung der Privatnutzung, zwar noch deutlich günstiger als bei Verbrenner ( 1,5% bzw 2%), aber die Steuerfreiheit ist somit vorbei.
Regelung bezüglich halber Sachbezug sollen wie bisher gelten.
Auch bei der Immobilienertragsssteuer für Altvermögen soll eine Erhöhung kommen, lt interner Informationen soll der derzeit geltende Satz von 4,2% des Veräußerungspreises eine Anhebung auf 5,6% erfahren. Somit wieder eine Verschlechterung für Immobilienbesitzer.
Ihr BHM Team