26/06/2020
EU Parlament beschliesst Sammelklagen für die europäischen Verbraucher. Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates erzielten am 22. Juni 20202 eine Einigung über die ersten EU-weiten Regeln für kollektive Rechtsbehelfe und damit die sogenannten Sammelklagen.
Die neuen Regeln des europäischen Parlamentes verpflichten sämtliche Mitgliedstaaten, ein harmonisiertes Modell für Sammelklagen einzuführen. Damit sollen Verbraucher in Europa besser bei ureigensten geschützt werden, dass eine große Anzahl von Verbrauchern schädigt. Gleichzeitig sollen durch angemessene Garantien und insbesondere das Kostenrecht missbräuchliche Klagen vermieden werden. Das neue Gesetz zielt auch darauf ab, das Funktionieren des Binnenmarktes zu verbessern, indem es die Instrumente zur Unterbindung illegaler Praktiken verbessert und den Verbrauchern den Zugang zur Justiz erleichtert.
Die Richtlinie über repräsentative Maßnahmen ist Teil des „New Deal for Consumers“, der im April 2018 von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen wurde, um einen stärkeren Verbraucherschutz in der EU zu gewährleisten. Sie umfasst stärkere Verbraucherrechte im Internet, Instrumente zur Durchsetzung von Rechten und Entschädigungen, Strafen bei Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht und verbesserte Geschäftsbedingungen.