BF Consulting

BF Consulting Seit der Gründung unseres Unternehmens steht unser Name für höchste Beratungsqualität. Schon von Begi

BF Consulting bietet ein umfangreiches Dienstleistungsportfolio und unterstützt internationale Klienten mit seinem Angebot des One-Stop-Shops. Ob Niederlassung in Österreich oder Expansion ins Ausland, BF Consulting ist von Anfang an dabei, berät bei der Wahl der Rechtsform, verhilft durch ein ausgezeichnetes Netzwerk zu einer schnellen und reibungslosen Unternehmensgründung und bleibt ein kompetenter Partner und Berater seiner Klienten

Steuertermine September 2026📌 USt, NoVA, WerbeAbg für Juli 2026Achtung, Unternehmer! Die Umsatzsteuer (USt), Normverbrau...
07/09/2026

Steuertermine September 2026

📌 USt, NoVA, WerbeAbg für Juli 2026

Achtung, Unternehmer! Die Umsatzsteuer (USt), Normverbrauchsabgabe (NoVA) und die Werbeabgabe für Juli 2026 stehen bis zum 15. September 2026 zur Zahlung an.

📌 L, DB, DZ, ÖGK, KommSt für August 2026

Für die Lohnsteuer (L), Dienstgeberbeitrag (DB), Dienstgeberzuschlag (DZ), österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Kommunalsteuer (KommSt) für August 2026 gilt ebenfalls der Zahlungstermin bis zum 15. September 2026.

Die Abgrenzung zwischen Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwand ist von zentraler Bedeutung für die steuerliche Beha...
31/08/2026

Die Abgrenzung zwischen Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwand ist von zentraler Bedeutung für die steuerliche Behandlung von Gebäudeaufwendungen im Rahmen der Vermietung und Verpachtung. Im Zuge des Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlasses 2026 wurden dazu neue Aussagen getroffen.

Neue Aussagen im Rahmen des Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlasses 2026

Änderungen bei der NoVA-Rückvergütung seit 1. Juli 2026Seit 1. Jui 2026 gelten in Österreich strengere Kriterien bei der...
29/08/2026

Änderungen bei der NoVA-Rückvergütung seit 1. Juli 2026

Seit 1. Jui 2026 gelten in Österreich strengere Kriterien bei der Rückvergütung der NoVA im Zuge eines Fahrzeugexports. So ist eine NoVA-Rückvergütung nur noch dann möglich, wenn das Fahrzeug im Inland lediglich vorübergehend verwendet wurde. Als vorübergehende Verwendung gilt eine ununterbrochene Zulassung im Inland innerhalb eines Zeitraums von höchstens 48 Monaten ab der erstmaligen Zulassung. Bei Fahrzeugen, welche länger als 48 Monate im Inland zugelassen waren, erlischt der Anspruch auf eine Rückvergütung vollständig.
Wird das Fahrzeug von vornherein nur für maximal 48 Monate in Österreich verwendet, so besteht seit 1. Juli 2026 zudem die Möglichkeit, die NoVA bereits zu Beginn nur anteilig entsprechend der Nutzungsdauer zu entrichten. Eine spätere Rückvergütung im Zuge eines Exports ist in der Folge dadurch ausgeschlossen.

Planen Land- oder Forstwirte Dienstleistungen im Bereich der ländlichen Kulturpflege (z. B. Mähen von Straßenrändern ode...
28/08/2026

Planen Land- oder Forstwirte Dienstleistungen im Bereich der ländlichen Kulturpflege (z. B. Mähen von Straßenrändern oder öffentlichen Grünflächen) zu erbringen, so gilt es diesbezüglich sowohl die gewerbe- als auch steuerrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

Was müssen Land- und Forstwirte hier unbedingt beachten?

Um über etwaige Verkäufe bzw. sonstige die Steuerpflicht auslösende Vorgänge laufend informiert zu sein, wurde mit 1. Ju...
24/08/2026

Um über etwaige Verkäufe bzw. sonstige die Steuerpflicht auslösende Vorgänge laufend informiert zu sein, wurde mit 1. Juli 2026 eine neue Meldepflicht an das Finanzamt im Zusammenhang mit der Wegzugsteuerbesteuerung im privaten Bereich eingeführt.

Neue Meldepflichten an das Finanzamt

Neue Funktionen in der Bürgerservice-App ID AustriaDie Bürgerservice-App ID Austria hat mit Juli 2026 umfassende neue Fu...
20/08/2026

Neue Funktionen in der Bürgerservice-App ID Austria

Die Bürgerservice-App ID Austria hat mit Juli 2026 umfassende neue Funktionen erhalten, wodurch der Zugang zur digitalen Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger weiter vereinfacht werden soll. Die aktualisierte App bietet nunmehr nachfolgende neue Services:

• Mobile Vertretungsfunktion (digitale Vollmacht):
Die aktualisierte ID Austria App unterstützt ab sofort die mobile Nutzung von Vollmachten. Nutzer können sich damit erstmals mobil in Vertretung einer anderen Person bei digitalen Services anmelden.

• Direkte Anbindung eAusweise:
Die digitale Ausweisapp „eAusweise" ist nunmehr direkt vom Startbildschirm von ID Austria aus erreichbar.

• KI-Assistent „ida“:
Ab Ende Juli 2026 steht mit "ida" – der intelligenten digitalen Assistenz – zudem ein KI-basierter Chatbot in der ID Austria zur Verfügung. "ida" beantwortet unter anderem Fragen zu digitalen Services, zur ID Austria, zu Wohnsitzangelegenheiten und soll als erster Ansprechpartner im Gespräch zwischen Bürger und Staat dienen.

18/08/2026

Aktivpension für 2027 beschlossen

Im Ministerrat wurde die lange angekündigte „Aktivpension“ beschlossen, mit der ab 2027 das Arbeiten in der Pension attraktiver gestaltet werden soll. In Steuernews-TV informieren wir Sie über die geplante Ausgestaltung und die Voraussetzungen.

Steuernews-TV verpasst? Alle Ausgaben finden Sie auf unserem Video-Kanal:
https://www.bf-consulting.at/videos

Ende April 2026 hat die österreichische Bundesregierung die Eckpunkte des Doppelbudgets für die Jahre 2027 und 2028 präs...
16/08/2026

Ende April 2026 hat die österreichische Bundesregierung die Eckpunkte des Doppelbudgets für die Jahre 2027 und 2028 präsentiert. Die aktuelle Gesetzvorlage sieht neben sehr wenigen Entlastungsmaßnahmen vor allem massive steuerliche Mehrbelastungen vor.

Welche steuerlichen Maßnahmen plant die Regierung zur Budgetkonsolidierung?

Unternehmensplanung braucht keinen Jahreswechsel.Wer sagt eigentlich, dass gute Entscheidungen nur im Januar getroffen w...
14/08/2026

Unternehmensplanung braucht keinen Jahreswechsel.

Wer sagt eigentlich, dass gute Entscheidungen nur im Januar getroffen werden? Der beste Zeitpunkt, um neu zu planen, Prozesse anzupassen oder Ziele zu schärfen, ist genau dann, wenn dein Unternehmen es braucht. 🗓️

Warte nicht auf den nächsten Jahresanfang – starte jetzt. 🚀

Entgelte die Ärzte für die Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse vereinnahmen, zählen auf Grund ausdrücklicher Ges...
12/08/2026

Entgelte die Ärzte für die Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse vereinnahmen, zählen auf Grund ausdrücklicher Gesetzesordnung zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit, soweit diese Entgelte nicht von einer Krankenanstalt im eigenen Namen verrechnet werden.

Wann liegen Einkünfte aus unselbständiger bzw. selbständiger Arbeit vor?

Adresse

Mariahilfer Straße 32
Wien
1070

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Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
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