BF Consulting

BF Consulting Seit der Gründung unseres Unternehmens steht unser Name für höchste Beratungsqualität. Schon von Begi

BF Consulting bietet ein umfangreiches Dienstleistungsportfolio und unterstützt internationale Klienten mit seinem Angebot des One-Stop-Shops. Ob Niederlassung in Österreich oder Expansion ins Ausland, BF Consulting ist von Anfang an dabei, berät bei der Wahl der Rechtsform, verhilft durch ein ausgezeichnetes Netzwerk zu einer schnellen und reibungslosen Unternehmensgründung und bleibt ein kompetenter Partner und Berater seiner Klienten

Zum Vatertag sagen wir Danke an alle Papas, die jeden Tag mit Einsatz, Verantwortung und Herz vorangehen. ❤️Wir wünschen...
14/06/2026

Zum Vatertag sagen wir Danke an alle Papas, die jeden Tag mit Einsatz, Verantwortung und Herz vorangehen. ❤️

Wir wünschen allen Vätern einen schönen Vatertag und einen entspannten Tag voller wertvoller Momente.

Im "GAP-Strategieplan Österreich 2023 - 2027" finden sich wichtige Förderungen für die überbetriebliche Bewässerung. Gef...
11/06/2026

Im "GAP-Strategieplan Österreich 2023 - 2027" finden sich wichtige Förderungen für die überbetriebliche Bewässerung. Gefördert werden im Rahmen dessen die Errichtung oder Erneuerung von Wasserförderungs- und Wasserverteilsystemen sowie Investitionen in die Errichtung und den Ausbau von Speicherbecken.

Welche Kosten für Bewässerungsmaßnahmen können gefördert werden?

Die österreichische Bundesregierung hat im April 2026 angekündigt, die Buchführungsgrenze auf € 1 Mio. anzuheben und ein...
09/06/2026

Die österreichische Bundesregierung hat im April 2026 angekündigt, die Buchführungsgrenze auf € 1 Mio. anzuheben und ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte zu schaffen.

Entlastungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen angekündigt

Steuertermine Juni 2026:📌 USt, NoVA, WerbeAbg für April 2026:Achtung, Unternehmer:innen! Die Umsatzsteuer (USt), Normver...
08/06/2026

Steuertermine Juni 2026:

📌 USt, NoVA, WerbeAbg für April 2026:

Achtung, Unternehmer:innen! Die Umsatzsteuer (USt), Normverbrauchsabgabe (NoVA) und die Werbeabgabe für April 2026 stehen bis zum 15. Juni 2026 zur Zahlung an.

📌 L, DB, DZ, ÖGK, KommSt für Mai 2026:

Für die Lohnsteuer (L), Dienstgeberbeitrag (DB), Dienstgeberzuschlag (DZ), Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Kommunalsteuer (KommSt) für Mai 2026 gilt ebenfalls der Zahlungstermin bis zum 15. Juni 2026.

Seit 1. Jänner 2026 muss kein Sachbezug angesetzt werden, wenn es sich um Kraftfahrzeuge handelt, die nicht zur überwieg...
31/05/2026

Seit 1. Jänner 2026 muss kein Sachbezug angesetzt werden, wenn es sich um Kraftfahrzeuge handelt, die nicht zur überwiegenden Personenbeförderung gebaut sind und nach der ab 1. Juli 2025 geltenden Rechtslage nicht der Normverbrauchsabgabe unterliegen würden.

Kein Sachbezug bei nachweislich untersagter Privatnutzung

28/05/2026

Mit 12. Jänner 2026 ist die Geräte-Retter-Prämie gestartet. Gefördert werden dabei die Reparatur, das Service und die Wartung von Elektro- und Elektronikgeräten, die in privaten Haushalten verwendet werden. Erfahren Sie in Steuernews-TV Details dazu.

Steuernews-TV verpasst? Alle Ausgaben finden Sie auf unserem Video-Kanal: https://www.bf-consulting.at/videos

Klarstellung zur NoVA-Rückvergütung durch Fahrzeughändler.Für Kraftfahrzeuge, die im Inland nicht zulassungsfähig sind, ...
25/05/2026

Klarstellung zur NoVA-Rückvergütung durch Fahrzeughändler.

Für Kraftfahrzeuge, die im Inland nicht zulassungsfähig sind, nicht zugelassen werden oder von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit sind, kann auf Antrag die NoVA vergütet werden. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat im Falle eines jüngst ergangenen Erkenntnisses eine wichtige Entscheidung für Fahrzeughändler getroffen. Im Rahmen des Erkenntnisses vom 18.12.2025, Ro 2024/15/0031, kommt der VwGH zu dem Schluss, dass bei der Lieferung eines bislang nicht der NoVA unterliegenden Fahrzeuges an einen Fahrzeughändler mit unmittelbar nachfolgender Weiterveräußerung an einen Endkunden der Fahrzeughändler als Erwerber im Sinne des Normverbrauchsabgabengesetzes gilt. Dementsprechend steht in einem derartigen Fall dem Fahrzeughändler und nicht dem Endkunden die NoVA-Rückvergütung zu.

Bei einem Einzweck-Gutschein löst bereits der Verkauf des Gutscheins die Umsatzsteuerpflicht aus. Im Gegensatz dazu, kom...
23/05/2026

Bei einem Einzweck-Gutschein löst bereits der Verkauf des Gutscheins die Umsatzsteuerpflicht aus. Im Gegensatz dazu, kommt es bei Mehrzweck-Gutscheinen hingegen erst bei der Einlösung des Gutscheins zur Umsatzsteuerpflicht.

Unterscheidung zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen

Seit 1. Jänner 2026 besteht die Möglichkeit, die neue Teilpension in Anspruch zu nehmen. Ziel dieser ist es, älteren Arb...
19/05/2026

Seit 1. Jänner 2026 besteht die Möglichkeit, die neue Teilpension in Anspruch zu nehmen. Ziel dieser ist es, älteren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen die Möglichkeit zu bieten, die Arbeitszeit in reduzierter Form fortzusetzen und gleichzeitig einen Teil der Pension zu beziehen.

Inanspruchnahme der neuen Teilpension seit 1. Jänner 2026 möglich

Haben auch Unternehmer Anspruch auf Diäten?Tritt ein Unternehmer im Rahmen seiner Tätigkeit eine berufliche Reise an, so...
16/05/2026

Haben auch Unternehmer Anspruch auf Diäten?

Tritt ein Unternehmer im Rahmen seiner Tätigkeit eine berufliche Reise an, so entstehen hierfür Kosten für die Fahrt, aber auch für Verpflegung und Unterkunft. Analog zum Werbungskostenabzug bei Dienstnehmern besteht auch im unternehmerischen Bereich die Möglichkeit, diese reisebedingten Verpflegungs- und Nächtigungsmehraufwendungen mittels Pauschalbeträgen als Betriebsausgaben geltend zu machen, sofern die Reise betrieblich veranlasst ist. Eine betrieblich veranlasste Reise liegt vor, wenn sich ein Unternehmer aus betrieblichen Gründen mindestens 25 km vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit (Betriebsstätte) entfernt und eine Reisedauer von mehr als drei Stunden vorliegt. Damit einhergehend darf im Zuge der Reise auch kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werden. Macht ein Unternehmer bei einer betrieblich veranlassten Reise im Inland die pauschalen Taggeld- und Nächtigungskosten geltend, so kann er die in den Bruttobeträgen enthaltene 10%ige Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Falls anstelle des pauschalen Nächtigungsgeldes die tatsächlichen Nächtigungskosten abgesetzt werden, kann die Vorsteuer von diesen geltend gemacht werden.

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