12/10/2015
Wichtig!!!
Gesetzliche Kündigungstermine von Angestellten...
Kündigungstermine für Angestellte sind jeweils die letzten Tage eines Kalendervierteljahres bzw. Quartals. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber Kündigungen von Angestellten aussprechen darf, deren Arbeitsverhältnisse unter Einhaltung der Kündigungsfrist am 31.3., 30.6., 30.9. bzw. 31.12. enden.
Weitergehende Kündigungstermine:
Von dieser Quartalskündigung kann durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Kollektivvertrag abgewichen werden.
Es kann darin vereinbart werden, dass die Kündigungsfrist am 15. oder Letzten eines Kalendermonats endet.
Das bedeutet, dass der Arbeitgeber Kündigungen von Angestellten aussprechen darf, deren Arbeitsverhältnisse unter Einhaltung der Kündigungsfrist am 15.1., 31.1., 15.2., 28. bzw. 29.2., 15.3., 31.3., 15.4., 30.4., 15.5., 31.5., 15.6., 30.6., 15.7., 31.7., 15.8., 31.8., 15.9., 30.9., 15.10., 31.10., 15.11., 30.11., 15.12. und 31.12. enden.