19/08/2025
Es sind noch 44 Tage bis die Heckenschnitt Saison los geht.
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-ZUR INFO-
Grundsätzlich ist der radikale Rückschnitt oder das Entfernen von Hecken in Deutschland vom 1. März bis zum 30. September verboten, um brütende Vögel zu schützen. Ein schonender Formschnitt ist jedoch ganzjährig erlaubt, solange keine Nistplätze beeinträchtigt werden.
Detaillierte Erklärung:
• Verbotszeitraum:
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet vom 1. März bis zum 30. September das Entfernen, den starken Rückschnitt oder das komplette Roden von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen.
• Ausnahme Formschnitt:
Ein schonender Formschnitt, der der reinen Pflege und Formgebung dient, ist auch während dieser Zeit erlaubt, solange keine Tiere gestört werden.
• Zweck des Verbots:
Das Verbot dient dem Schutz der Tierwelt, insbesondere von Vö**ln, die in dieser Zeit ihre Nester bauen und brüten.
• Bußgelder:
Wer gegen das Verbot verstößt und die Hecke im Verbotszeitraum stark zurückschneidet, riskiert ein Bußgeld, das je nach Bundesland und Ausmaß des Verstoßes variieren kann.
• Regelungen im Einzelfall:
Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Stadt über eventuelle zusätzliche lokale Regelungen oder Ausnahmegenehmigungen.