17/04/2024
DAS HIN- UND HER BEI DEN ZINSEN
Fehler bei der Abrechnung der Mehrwertsteuer können zu massiven Nachforderungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) führen. Stellt die ESTV bei Kontrollen Fehler fest, wie zum Beispiel die Anwendung eines falschen Steuersatzes, die Qualifikation eines Umsatzes als von der MWST ausgenommen anstatt als steuerbar, die falsche Berechnung des Vorsteuerabzuges oder andere Fehler, so werden die letzten 5 Jahre korrigiert und der Steuerpflichtige wird auch aufgefordert, die laufende Steuerperiode zu korrigieren. Neben der Steuernachforderung ist zusätzlich ein Verzugszins von aktuell 4.75% (bisher 4%) geschuldet, der bei einer Kontrollperiode von 5 Jahren auf dem mittleren Verfall beruht. So ist neben dem eigentlichen Steuerbetrag zusätzlich mit einem Zins von rund 12% (für rund 3 Jahre Verfall) zu rechnen.
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