25/01/2013
Neue Abzugslimiten für die Säule 3a!
Mit der Säule 3a profitieren Sie von attraktiven Steuervorteilen. Sie können die jährliche Einlage bis zum gesetzlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Per 1. Januar 2013 wurden diese Maximalbeträge wie folgt erhöht:
Die jährliche Einzahlungslimite für Arbeitnehmer mit Pensionskasse beträgt neu CHF 6'739.- pro Jahr (bisher CHF 6'682.-). Für Erwerbstätige ohne Pensionskasse beläuft sich die Einzahlungslimite auf 20% des AHV-pflichtigen, bzw. auf maximal 33'696.- pro Jahr (bisher CHF 33'408.-).
Einzahlungen in die Säule 3a lohnen sich: Das wachsende Guthaben muss während der Laufzeit nicht versteuert werden. Erst bei der Auszahlung werden Vorsorgeguthaben - getrennt vom übrigen Einkommen - mit einem reduzierten Satz besteuert.