09/09/2026
Chance verpasst – der Grosse Rat hält an Kirchensteuer für Unternehmen fest
Die Kirchensteuer für juristische Personen bleibt im Kanton Bern unverändert bestehen. Der HIV Kanton Bern bedauert diesen Entscheid. Damit wurde eine Chance für eine zeitgemässe Reform verpasst.
Die Haltung des HIV Kanton Bern ist weiterhin klar: Unternehmen müssen selbst entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie die Kirche unterstützen. Was für natürliche Personen selbstverständlich ist, sollte grundsätzlich auch für Unternehmen gelten. Die Unterstützung einer Kirche sollte auf Überzeugung und nicht auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen. Auch eine lineare Entlastung hätte die grundlegenden Schwächen des heutigen Systems nicht behoben. Aus Sicht des HIV Kanton Bern wäre die Freiwilligkeit deshalb die konsequenteste und nachhaltigste Lösung gewesen.
Die Frage nach einer fairen und zeitgemässen Ausgestaltung der Kirchensteuer für Unternehmen bleibt damit weiterhin offen.