07/02/2023
www.architektenstartup.ch
Herzliche Gratulation! Du stellst Deine/n erste/n Mitarbeiter/in ein!
Du hattest einen erfolgreichen Start und hast alle Hände voll zu tun. Höchste Zeit, sich nach einer/m ersten Mitarbeiter/in umzusehen.
Aber was heisst das genau? Was kostet Dich das und wo musst Du was anmelden? Zunächst einmal zu den Kosten: Einige Versicherungen sind obligatorisch abzuschliessen. Andere zwar nicht – sind aber sinnvoll und schützen auch Dich als Arbeitgeber/in.
Aber wo musst Du nun Deine/n neue/n Mitarbeiter/in anmelden?
Das hat sich in den letzten Jahren stark vereinfacht. Grundsätzlich benötigst Du natürlich in allen Bereichen generell eine Vertragsbeziehung bzw. eine Versicherungslösung – von AHV (Anmeldung der Firma bei der Ausgleichskasse) bis hin zur Pensionskasse (Versicherungsabschluss).
Wenn all diese «Gefässe» bestehen, musst Du Dein/en neue/n Mitarbeiter/in lediglich bei der Pensionskasse anmelden. Die notwendigen Formalitäten unterscheiden sich je nach Anbieter. Sowohl bei der AHV, als auch bei der SUVA und der Krankentaggeldversicherung muss im Falle einer Neuanstellung keine Meldung vorgenommen werden. Die Mitarbeitenden sind automatisch ab dem ersten Arbeitstag versichert. Du meldest dann Ende Jahr einfach die entsprechend ausbezahlten Lohnsummen (die Versicherer stellen Dir am Jahresende ein Deklarationsformular zu). Du musst Dir das also nicht terminieren.
Dann kann es aber losgehen und Du kannst mit Deinem inzwischen gewachsenen Team durchstarten!
Vereinbare doch einfach einen Termin mit uns, falls Du dazu mehr wissen möchtest.