28/06/2026
Arbeitsrecht Schweiz: Tageslicht als Regelfall (ArGV 3 / SECO) 🇨🇭💡
Arbeitsplätze sollen grundsätzlich in natürlich beleuchteten Räumen eingerichtet werden – und von ständigen Arbeitsplätzen aus soll Sicht ins Freie bestehen. Das ist ein klarer Grundsatz im Schweizer Arbeitsschutzrecht.
Räume ohne natürliche Beleuchtung sind nur zulässig, wenn besondere bauliche/organisatorische Massnahmen den Gesundheitsschutz gewährleisten.
👉 Für Arbeitgeber und Personalverantwortliche: Tageslicht ist nicht „nice to have“, sondern rechtlich relevanter Gesundheitsschutz.