25/11/2021
Beim Tod eines Kindes rund um die Geburt kann es für Sie als Eltern wichtig ein, die kurze verbleibende Zeit mit Ihrem Kind selbst gestalten zu können.
Daher kann es von grosser Bedeutung sein, das eigene Kind mit nach Hause zu nehmen.
Sie dürfen entscheiden, ob Sie Ihr Kind für die Zeit des Abschiednehmens mit nach Hause nehmen möchten. Hebammen, Seelsorgende und Bestatterinnen, Bestatter werden Sie dabei begleiten.
Für den Transport Ihres verstorbenen Kindes wird auf Bundesebene in der Schweiz seit dem 1. Januar 2016 kein besonderes Fahrzeug (Leichenwagen) mehr benötigt. Da das Bestattungswesen kantonal geregelt ist, kann es jedoch kantonale Bestimmungen hierzu geben. Unter www.kindsverlust.ch/informationen/rechtliche-fragen finden Sie eine Liste mit den aktuellen Transportbestimmungen Ihres Wohnkantons.
Bei nicht meldepflichtigen Kindern gibt es keine gesetzlichen Richtlinien, die besagen, in welcher Frist das Kind bestattet werden muss. Bei meldepflichtigen Kindern ist es – wie bei der Bestattung Erwachsener – je nach Gemeinde und Kanton unterschiedlich, wie lange der verstorbene Mensch zu Hause verbleiben darf.
WERTVOLLE GEDANKEN FÜR SIE ALS ELTERN
Zeit mit Ihrem verstorbenen Kind haben
Unabhängig davon, ob Ihr Kind meldepflichtig ist oder nicht: Sie dürfen sich so viel Zeit nehmen, wie Sie brauchen, um Ihr Kind zu begrüssen, um zu begreifen, was passiert ist, und von ihm Abschied zu nehmen. Ihr Kind ist gestorben, alle weiteren Schritte und Entscheidungen eilen nicht. Viele Betroffene berichten im Nachhinein, wie wichtig und von grosser Bedeutung es war, ihr verstorbenes Kind für eine Zeit lang noch bei sich zu haben und Erinnerungen an unwiederbringliche Momente schaffen zu können.
Die Befürchtungen, dass sich das verstorbene Kind innert weniger Stunden stark verändert, sind meist unbegründet. Um die Vergänglichkeit zu verlangsamen, gibt es für frühverstorbene Kinder einfache Handhabungen für zu Hause wie z.B. Tiefkühlelemente. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Vergänglichkeit ein natürlicher Prozess ist und Sie dadurch bereit werden, sich vom Körper Ihres Kindes zu verabschieden.