24/05/2026
Ich sehe häufig, dass Gussasphalt-Bodenüberzüge auf Asbest und PAK untersucht werden. Was ich jedoch selten sehe, ist eine zusätzliche Untersuchung auf Kohlenwasserstoffe, KW C10-C40.
In einem aktuellen Fall wurde bei einem Gussasphalt ein KW C10-C40-Gehalt von 24’000 mg/kg nachgewiesen. Dieser Wert liegt deutlich über den Grenzwerten für eine Ablagerung. Der Gussasphalt kann somit nicht deponiert oder recycelt werden, sondern muss als Sonderabfall entsorgt werden.
Aus meiner Sicht zeigt dieses Beispiel gut, dass bei Gussasphalt nicht nur Asbest und PAK relevant sein können. Je nach Nutzung, Alter und Belastungssituation sollte auch eine Untersuchung auf KW C10-C40 geprüft werden.
Wie sieht es bei euch aus?
Wer hat diesbezüglich bereits Erfahrungen gemacht?