Schützen Sie IHR Geld

Schützen Sie IHR Geld 600‘000 Personen, die Vorsorgegelder bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG haben, sollen „nicht auffindbar“ sein.

Wir von „IHR Geld“ helfen Ihnen kostenlos Ihre Vorsorgegelder wieder zu finden. Sei es bei einer ehemaligen Pensionskasse, sei es bei einer Freizügigkeitsstiftung. Wir veranlassen die Überweisung der gefundenen Gelder an Ihre jetzige Pensionskasse oder auf Ihr Freizügigkeitskonto. Im Schnitt finden unsere Kunden CHF 10‘500.- "verschollenes Kapital" bei Schweizer Finanzinstitute. Beträgt zudem die

vorhandene Vorsorgeleistung weniger als ein Jahresbeitrag des Arbeitnehmers an die Vorsorgeeinrichtung, kann das Kapital wegen Geringfügigkeit bar auf Ihr Konto ausbezahlt werden.

Der Bundesrat hat diese Woche entschieden, die Vorlage «AHV 21» dann an die Urne zu bringen. Sie umfasst primär drei Pun...
30/05/2022

Der Bundesrat hat diese Woche entschieden, die Vorlage «AHV 21» dann an die Urne zu bringen. Sie umfasst primär drei Punkte:

- das Rentenalter 65 für Frauen
- Rentenzuschlägen für die Frauen die in den ersten neun Jahren in Rente gehen
- Erhöhung der Mehrwertsteuer jährlich 1,5 Milliarden Franken

Wichtig ist die Abstimmung in doppelter Hinsicht. Zum einen sachlich: Die Finanzierung der AHV ist nur noch für wenige Jahre gesichert. Zum anderen politisch: Weil in der laufenden Legislatur
keine grossen Reformen gelungen sind, dürfte der Ausgang dieser Debatte starke Signalwirkung haben. SP, Grüne und Gewerkschaften kämpfen geschlossen gegen die Vorlage. Auf der Gegenseite stehen alle Parteien von GLP bis SVP sowie die gesamte Wirtschaft von den Bauern bis zur Industrie. Wer dieses Duell gewinnt, geht mit Vorsprung in das Wahljahr 2023. Parteien und Verbände rüsten sich für einen langen, intensiven Abstimmungskampf.

21/04/2022

Konkubinat: Was geschieht mit PK- Guthaben und 3a -Geld?

Ich (m, 60) und meine Partnerin (55) leben seit zehn Jahren im Konkubinat zusammen. Wir sind nicht verhei ratet und haben keine Kinder. Falls ich vor ihr sterben sollte: Bekommt sie das Geld aus meiner Pensionskasse und Säule 3a? Was ist mit der AHV-Witwenrente?

Nein, zumindest nicht automatisch. Denn es gilt: Wer nicht
verheiratet ist, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf die
Vorsorge-Guthaben des verstorbenen Partners. Ohne entsprechende Vorkehrungen zu Lebzeiten geht man leer aus, selbst wenn man schon lange zusammen war oder sogar gemeinsame Kinder hat.

Kurzer Überblick:
1. Säule / AHV: Kein Rentenabspruch für Hinterlassene
2. Säule / Pensionskasse: Meldung zu Lebzeiten für eine Rente
3. Säule: Meldung zu Lebzeiten für eine Leistung
Unfallversicherung UVG: Kein Rentenabspruch für Hinterlassene

Testament oder Erbvertrag:
Zudem benachteiligt auch das Erbrecht unverheiratete Paare gegenüber verheirateten. Wenn die gesetzliche Erbfolge zur
Anwendung kommt, geht der Lebenspartner leer aus. Mit einem Testament oder Erbvertrag kann man den überlebenden Partner berücksichtigen. Dabei gilt es, die Pflichtteile eventueller pflichteilgeschützter Erben zu wahren.

Wichtig: Mit der Erbrechtsrevision, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, werden die Pflichtteile der Kinder kleiner und jene der Eltern fallen ganz weg. Für viele Paare schafft das neue Möglichkeiten, um sich gegenseitig stärker zu begünstigen. Je nach Kanton fallen für den überlebenden Partner ev. auch Erbschaftssteuern an.

Fazit:
Im Schweizer Vorsorgesystem sind Konkubinatspaare schlechter
gestellt als Ehepaare. Der überlebende Partner erhält nicht automatisch Gelder aus der Pensionskasse oder Säule 3a. Wer aber schon zu Lebzeiten handelt, kann den Partner trotzdem begünstigen. Dafür müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein, etwa, dass die Partnerschaft schon mindestens fünf Jahre dauerte.

Aargauer Zeitung, 21.04.2022

Die Säule 3a macht jetzt auf nachhaltigImmer mehr Vorsorgefonds setzen auf einen nachhaltigen Investmentansatz. Untersch...
19/04/2022

Die Säule 3a macht jetzt auf nachhaltig

Immer mehr Vorsorgefonds setzen auf einen nachhaltigen Investmentansatz. Unterschiede zu normalen Portfolios sind aber kaum auszumachen.

Die Vorzüge des Alterssparens in der Säule 3a sind bekannt. Nicht nur der Steuerspareffekt, auch die zuletzt satten Renditen sprechen für Einzahlungen in die gebundene Vorsorge, besonders in Fondsprodukte mit hohem Aktienanteil. So beliebt diese Art des Sparens ist, so breit ist das Angebot. Wie bei herkömmlichen Fondslösungen wird heute auch von Vorsorgeprodukten erwartet,
dass sie in Sachen ESG (Environmental, Social, Governance) auf der Höhe der Zeit sind. Immer mehr 3a-Vorsorgefonds nennen sich deshalb nachhaltig oder haben auf Nachhaltigkeit "umgestellt".

Das Wichtigste in Kürze:
- Immer mehr 3a-Fondsprodukte erheben den Anspruch, nachhaltige Anlagekriterien zu erfüllen.

- Nachhaltige Portfolios orientieren sich an denselben Benchmarks wie herkömmliche. Unterschiede sind gering.

- Günstige, indexnahe Produkte stehen aktiv gemanagten langfristig in nichts nach und sind vorzuziehen

Unser Tipp:
Lassen Sie Ihre Vorsorgelösungen überprüfen und wechseln Sie - falls notwendig und gewünscht - die strategie und Ihrer Anlage.

Quelle: Finanz und Wirtschaft, 16.04.2022

Neue Änderungen ab 2022!
27/12/2021

Neue Änderungen ab 2022!

In der Schweiz können gleichgeschlechtliche Paare ab Juli 2022 heiraten. Das hat der Bundesrat entschieden.

Hier ein Beitrag der lesenswert ist für Privatanleger.
05/03/2021

Hier ein Beitrag der lesenswert ist für Privatanleger.

Ein Börsen-Crash ist der Albtraum für Anleger mit ETF und Aktien. Doch die Geschichte zeigt, dass sich Anleger in Deutschland darauf vorbereiten können.

Über 50? Mit einem Trick sparen Baufirmen auf dem Buckel älterer Mitarbeiter. Diese erleiden finanzielle Einbussen...
17/09/2018

Über 50? Mit einem Trick sparen Baufirmen auf dem Buckel älterer Mitarbeiter. Diese erleiden finanzielle Einbussen...

Mit einem Trick sparen Baufirmen auf dem Buckel älterer Mitarbeiter. Diese erleiden finanzielle Einbussen.

Testen Sie jetzt Ihr AHV-Wissen! Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das Schweizer Sozialwerk Nummer ei...
06/02/2018

Testen Sie jetzt Ihr AHV-Wissen!

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das Schweizer Sozialwerk Nummer eins. Viele Mythen umranken sie – wir lösen die 14 wichtigsten auf:

Ab wann zahlt die AHV? Mit 64/65 kommt die AHV automatisch, denn die Ausgleichskasse hat ja meine Angaben.

Nein. Der Bezug der Rente muss angemeldet werden. Frauen sollten sich drei Mo­nate vor dem 64. Geburtstag, Männer drei Mo­nate vor dem 65. Geburtstag bei der letzten zuständigen Ausgleichskasse melden. Das garantiert, dass die Rente pünktlich ausbezahlt wird.

Pensioniert wird die Frau mit dem 64. und der Mann mit dem 65. Geburtstag.

Nicht ganz. Erst am Ende des Monats, in dem das AHV-Alter erreicht wird, ist man wirklich rentenberechtigt. Die erste Zahlung gibt es im darauffolgenden Monat, meist zwischen dem sechsten und dem zehnten Arbeitstag.

Frühpensionierung ist nur etwas für Grossverdiener.

Ein Jahr die AHV vorzubeziehen reduziert die künftige Rente um 6,8 Prozent – bei zwei Jahren Vorbezug sind es 13,6 Prozent. Die Kürzung bleibt während des ganzen Rentenalters bestehen. Um sie aufzufangen, braucht es beträchtliche finanzielle Mittel.

Also nichts für Kleinverdiener? Doch! Denn Kleinverdiener haben oft einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Diese kann man bereits in den Vorbezugsjahren beanspruchen und sich damit die Einbusse der Vorbezugskürzung lebenslang ausgleichen.

Ein Rentenaufschub bringt nicht viel.

Irrtum. Wer sich seine Rente um bis zu fünf Jahre verkneift, kann später mit einem sehr viel höheren Renteneinkommen rechnen.

Konkret: Wer nach dem offiziellen Rentenalter noch ein Jahr länger arbeiten kann und möchte, hat 5,2 Prozent mehr Rente. Und wer fünf Jahre auf die AHV wartet, vergrössert seine Rente gar um rund einen Drittel. Bei Ehepaaren mit plafonierten Renten lohnt es sich, den Aufschub genau zu berechnen.

Wie viel muss man einzahlen? Wer nichts verdient, zahlt nichts.

Das stimmt so nicht. Alle Einwohner ab dem 20. Altersjahr müssen in die AHV einzahlen, unabhängig davon, ob jemand arbeitet oder nicht. Ein Hausmann oder die Hausfrau, Studierende oder Privatiers bezahlen sogenannte Nichterwerbstätigenbeiträge.

Ist jemand in einer eingetragenen Partnerschaft oder verheiratet, werden die Beiträge über den arbeitenden Partner finanziert, sofern der erwerbstätige Teil mindestens zu 50 Prozent arbeitet und 956 Franken AHV-Beitrag bezahlt.

Als Frühpensionierter bezahle ich keine AHV-Beiträge mehr.

Eine weit verbreitete Annahme – aber eine falsche. Die AHV-Beitragspflicht bleibt immer bis zum Alter von 65 Jahren (Frauen 64) bestehen. Je nach Renteneinkommen und Vermögen können die jährlichen AHV-Beiträge bis zu 23'900 Franken pro Person betragen. Wenn ein Ehepartner noch erwerbstätig ist, entfällt auch hier die Beitragspflicht.

Mein Arbeitgeber hat die AHV nicht bezahlt – aber das kann mir egal sein, die AHV wird ihn mahnen.

Irrtum. Für jeden Versicherten führt die AHV ein sogenanntes individuelles Konto. Es lohnt sich, alle fünf Jahre einen Auszug davon zu bestellen und nachzusehen, ob der Arbeitgeber die vom Lohn abgezogenen AHV-Beiträge auch wirklich bei der Ausgleichskasse einzahlt.

Gibt es Lücken, muss man die AHV innert 30 Tagen auf die Fehler aufmerksam machen. Damit solche Ausstände aber beweisbar sind, müssen sämtliche Lohnabrechnungen fein säuberlich aufbewahrt werden.

Das Splitting der AHV-Konten bei Ehepartnern erfolgt nur bei einer Scheidung.

Nicht ganz. «Splitting» heisst, dass AHV-technisch die Einkommen während der Ehe auf die Konten beider Partner aufgeteilt werden. Das geschieht einerseits nach einer Scheidung, aber auch, wenn der zweite Ehepartner eine Rente der AHV oder der Invaliden­versicherung erhält.

Es lohnt sich, in den letzten Arbeitsjahren noch möglichst viel in die AHV einzubezahlen, um eine hohe Rente zu bekommen.

Falsch. Bei der Rentenberechnung sind alle Beitragsjahre wichtig. Einkommen, das länger zurückliegt, wird mit einem Aufwertungsfaktor auf das heutige Niveau angepasst. Das letzte Rentenjahr wird überhaupt nicht in die Berechnung einbezogen. Im Dezember Geborene bezahlen hier zwölf Monate AHV-Beiträge ein, ohne dass diese je rentenwirksam werden.

Wie viel Rente gibts? Wenn ich jedes Jahr AHV bezahlt habe, bekomme ich eine maximale Rente von 2350 Franken monatlich.

Es gilt zu unterscheiden zwischen Voll- und Maximalrente: Wenn Sie jedes mögliche Beitragsjahr einbezahlt haben, vom 20. Altersjahr bis zur Pensionierung, erhalten Sie eine Vollrente. Diese beträgt im Jahr 2017 zwischen 1175 und 2350 Franken monatlich. Nur wenn Sie auch ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 84'600 Franken (2017) oder mehr erzielt haben, erhalten Sie die Maximalrente. Denn bei der AHV und bei der IV sind die Beitragsjahre und das jeweils erzielte Einkommen für die ­Berechnung der Renten gleichermassen wichtig.

Als verheiratetes Paar erhält man mehr Geld von der AHV als ein Paar, das im Konkubinat lebt.

Stimmt nicht. Als verheiratetes Paar erhält man plafonierte Renten. Dabei dürfen die Renten eines Ehepaars 150 Prozent einer Maximalrente – also 3525 Franken monatlich – nicht übersteigen. Hat sich ein Ehepaar höhere Renten erarbeitet, werden die beiden Einzelrenten auf den plafonierten Betrag anteilmässig gekürzt. Diese Kürzung wird bei geschiedenen oder gerichtlich getrennten Partnern aufgehoben. Im Konkubinat kommt es zu keiner Plafonierung – hier beziehen die Partner ihre eigenen Renten.

Männer und Frauen erhalten eine Hinterlassenenrente beim Tod des Partners.

Frauen erhalten etwas öfter eine Hinterlassenenrente: Dann nämlich, wenn sie beim Tod des Partners das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und seit mindestens fünf Jahren verheiratet waren. Hat eine Frau Kinder, auch erwachsene, bekommt sie immer eine Witwenrente.

Anders beim Witwer: Er hat nur Anspruch auf die Rente, wenn die Kinder im Zeitpunkt des Todes der Ehefrau noch nicht 18 Jahre alt sind. Gleichzeitig erlischt die Rente, wenn das jüngste Kind 18 Jahre alt wird.

Die Renten der AHV müssen den Existenzbedarf angemessen decken.

Das steht zwar so wortwörtlich in der Bundesverfassung. Aber es trifft leider in der heutigen Zeit mit Vollrenten zwischen 1175 und 2350 Franken monatlich nicht mehr zu.

Genau aus diesem Grund wurden 1966 die Ergänzungsleistungen geschaffen, die helfen, den lebensnotwendigen Bedarf zu decken.

Die Teuerung wird jährlich bei den Renten berücksichtigt.

Nein: Die AHV-Renten werden nur alle zwei Jahre an den Lohn- und Preisindex angepasst. Die nächste Anpassung erfolgt auf den 1. Januar 2019.

Wussten Sie alle Antworten? Gerne beantworten wir alle Ihre Fragen rund um das Thema Vorsorge und Pensionierung. Kontaktieren Sie uns, um Ihre individuelle Pensionsplanung kostenlos von uns erstellen zu lassen. Lassen Sie sich überraschen!

[email protected] oder Private Nachricht

Quelle: https://www.beobachter.ch/geld/ahviv/sozialversicherungen-die-grossten-ahv-irrtumer

«Ich wusste bis zu diesem Zeitpunkt nicht, dass die AHV-Rente auch einkommensabhängig ist»Viele Arbeitnehmer, die seit d...
25/01/2018

«Ich wusste bis zu diesem Zeitpunkt nicht, dass die AHV-Rente auch einkommensabhängig ist»

Viele Arbeitnehmer, die seit der Lehre in der Schweiz gearbeitet haben, gehen von einer maximalen AHV-Rente von CHF 2'350.- pro Monat aus. Dies ist leider oft nicht der Fall. Zudem erhalten Ehepaare nicht mehr als CHF 3'525.- zusammen pro Monat.

Berechnen Sie jetzt bei uns kostenlos Ihre voraussichtliche Altersrente. Gerne geben wir Ihnen Infos wie die Altersrente verbessert bzw. erhöht werden kann.

Tages Anzeiger - 8. Januar 2018 - melden Sie sich bei uns um den interessanten Artikel kostenlos zu lesen.

Vor allem Beitragslücken und ein zu geringer Lohn schmälern die AHV-Altersrente. Viele Versicherte sind sich dessen zu wenig bewusst. Sich rechtzeitig kundig zu machen, ist Sache jedes Einzelnen.

Achtung! Einkäufe in die Pensionskasse sind nicht mehr so attraktiv wie früher. Zu den absolut tiefen Zinsen kommen noch...
25/01/2018

Achtung! Einkäufe in die Pensionskasse sind nicht mehr so attraktiv wie früher. Zu den absolut tiefen Zinsen kommen noch hohe versteckte Kosten hinzu. In der gebundenen Vorsorge können Sie genau so Steuern sparen und Ihre Altersrente verbessern, dazu entscheiden Sie Ihre Anlagestrategie selber. Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund um Ihre Vorsorgeplanung.

Beobachter - 18‎. ‎Januar‎ ‎2018

Die Verwaltungskosten der PK-Vermögen sind in den letzten Jahren überproportional stark angestiegen.

«Die Einkommen sind in den letzten Jahren nicht in derselben Grössenordnung gestiegen wie die Immobilienpreise, die Sche...
13/11/2017

«Die Einkommen sind in den letzten Jahren nicht in derselben Grössenordnung gestiegen wie die Immobilienpreise, die Schere klafft hier immer weiter auseinander»

20min, 13.11.2017

Das Pensionskassen-Vermögen wird beim Immobilien-Kauf wichtiger. Fällt der Umwandlungssatz, dürfte der Vorbezug noch attraktiver werden.

KrankenkasseHaben Sie Zusatzversicherungen bei Sanitas?Wenn ja, könnte Ihnen diese Informationen sehr nützlich sein:Ab d...
12/11/2017

Krankenkasse

Haben Sie Zusatzversicherungen bei Sanitas?

Wenn ja, könnte Ihnen diese Informationen sehr nützlich sein:

Ab dem 1. Januar 2018 können Sie kostenlos ins "Sorglos-Paket" von Sanitas wechseln. Der Übertritt erfolgt ohne Gesundheitsfragen und erhält zusätzlich folgende Leistungen:

- Übernahme nicht kassenpflichtiger Medikamente & alternative Heilmethoden

- Rechnungen an nur eine Stelle senden, egal welche Grundversicherung Sie haben

- Assistance: Beratung und Hilfe bei Notfällen im Ausland, Rücktransport in die Heimat inbegriffen

- Wahlmöglichkeit in die halbprivate und die private Abteilung ohne Gesundheitsprüfung vor Spitaleintritt

- Wechsel in die höhere Kategorie der Spitalversicherung zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um in Genuss der erwähnten Leistungen zu kommen.

Team IHR-Geld

Adresse

Zürcherstrasse 73
Thalwil
8800

Webseite

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Schützen Sie IHR Geld erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Schützen Sie IHR Geld senden:

Teilen