19/05/2020
Bestimmen Sie mit Ihrem Vorsorgeauftrag wer Ihre Angelegenheiten regeln soll, wenn Sie selber nicht mehr dazu in der Lage sind und diese Aufgabe nicht der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) überlassen möchten.
Sie entscheiden, was mit Ihnen geschieht infolge schwerer Erkrankung, Unfall oder Tod. Nur wer dafür Vorkehrungen trifft, stellt sicher, dass sein Wille gewahrt wird und erspart den Angehörigen dadurch manches Ungemach.
Es empfiehlt sich daher rechtzeitig einen Vorsorgeauftrag sowie eine Patientenverfügung zu erstellen, bevor es dafür zu spät ist.