18/08/2020
Wussten Sie, dass man mittels Ehe- und Erbvertrag den Ehegatten sowohl güterrechtlich als auch erbrechtlich maximal begünstigen kann? Wenn Sie bspw. eine Liegenschaft haben, dann kann die gesetzliche Erbteilung leider oft zu Problemen führen. Mit einem Ehe- und Erbvertrag können Sie gewisse Anordnungen treffen, um einen auf Ihren Fall zugeschnittene Lösung zu finden. Gerne berate ich Sie und stehe Ihnen mit meinem Notariat zur Verfügung. Weitere Infos finden Sie auf www.advokatur-widmer.ch
Christian Widmer
M.A. HSG, Rechtsanwalt und öffentlicher Notar
Reinluftweg 1
9630 Wattwil
ADVOKATUR WIDMER. Christian Widmer, Rechtsanwalt und Notar. Wattwil/SG Schweiz/Switzerland.