21/12/2015
Vor einigen Tagen wurde die Motion Stahl angenommen. Nun haben Versicherte, mit einem Jahressalär von mindestens dem eineinhalbfachen des oberen Grenzbetrags des BVGs, die Möglichkeit auf eigene Verantwortung mehr oder weniger risikoreiche Anlagestrategien zu wählen, ohne Haftung durch den Arbeitgeber.
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20083702
Seit dem Inkrafttreten des 3. Pakets der BVG-Revision am 1. Januar 2006 können nichtregistrierte Vorsorgeeinrichtungen unterschiedliche Anlagestrategien anbieten. Um die Wahl flexibler Anlagestrategien zu ermöglichen (Art. 1 Abs. 3 BVG in Verbindung mit Art. 1e BVV 2) müssen die massgebenden Bestimm…