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Verkauf | Bewertung | Finanzierung | Verwaltung PartNET ist Ihr kompetenter Dienstleister rund um Immobilien.

Mit jahrelanger Erfahrung garantieren wir Ihnen erstklassige Beratung und professionelle Begleitung durch ausgewiesene Experten der Immobilienbranche. Unser umfassendes Know-how erstreckt sich über den Immobilienverkauf, die Wertermittlung, die Finanzierung sowie die Verwaltung von Liegenschaften. Als unabhängiges Immobilienunternehmen stehen wir für massgeschneiderte Lösungen – sei es beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, bei der optimalen Finanzierung oder bei der effizienten Verwaltung Ihrer Objekte. Dank unserer Unabhängigkeit können wir Ihnen stets die besten Angebote und Konditionen am Markt anbieten, ohne an bestimmte Anbieter gebunden zu sein. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns Ihre Immobilienträume verwirklichen.

Sanierungsbeschluss konkret vorbereiten.Die Heizung läuft wieder, einzelne Räume bleiben kühl oder am Fenster zieht es? ...
22/10/2026

Sanierungsbeschluss konkret vorbereiten.

Die Heizung läuft wieder, einzelne Räume bleiben kühl oder am Fenster zieht es? Halten Sie Ort, Zeitpunkt und Auffälligkeit fest. Eine Beobachtung ist noch keine Diagnose – und allein keine Grundlage für einen Sanierungsentscheid.

Damit aus der Erneuerungsplanung eine beschlussfähige Vorlage für die Stockwerkeigentümerversammlung wird, hilft diese Checkliste:

✓ Ausgangslage klären
Was wurde beobachtet, was fachlich geprüft? Fotos, Zustandsbericht und offene Abklärungen getrennt aufführen. Ziel der Massnahme benennen: etwa einen Defekt beheben oder Wärmeverluste reduzieren.

✓ Offerten vergleichbar machen
Leistungsumfang, Materialien, Nebenarbeiten, Ausschlüsse und Termine gegenüberstellen. Fehlende Positionen nachfragen. Der tiefste Preis allein sagt wenig aus, wenn Leistungen unterschiedlich sind.

✓ Finanzierung nachvollziehbar zeigen
Gesamtkosten samt ausgewiesener Reserve, verfügbaren Erneuerungsfonds und bereits gebundene Mittel aufführen. Zulässige Fondsentnahme prüfen. Einen allfälligen Zusatzbeitrag je Einheit mit Verteilschlüssel und Fälligkeit ausweisen. Förderbeiträge nicht als gesichert einrechnen, solange die Zusage fehlt.

✓ Beschlussantrag präzise formulieren
Welche Arbeiten, welche Offerte und welcher Kostenrahmen sollen genehmigt werden? Wer darf den Auftrag erteilen? Finanzierung, Zeitplan und Vorgehen bei Mehrkosten festhalten. Erforderliche Mehrheit anhand der Massnahme, des Gesetzes und des Reglements prüfen lassen.

✓ Offene Fragen vorab bearbeiten
Zuständigkeit und Termin für jede Abklärung festlegen. Traktandum und Unterlagen fristgerecht zustellen. Fehlen wesentliche Grundlagen, zunächst einen klar begrenzten Abklärungsauftrag statt der Ausführung beantragen.

Speichern Sie die Checkliste für die Vorbereitung Ihrer nächsten Eigentümerversammlung.

Sanierungsofferten vergleichbar machen.Die günstigere Heizungsofferte kann Leistungen auslassen, die anderswo enthalten ...
20/10/2026

Sanierungsofferten vergleichbar machen.

Die günstigere Heizungsofferte kann Leistungen auslassen, die anderswo enthalten sind. Gerade vor der kälteren Jahreszeit lohnt sich deshalb ein Vergleich Position für Position – nicht nur beim Endpreis.

Diese Vergleichsvorlage können Sie für Heizung, Fenster oder Gebäudehülle nutzen:

Leistung | Offerte A | Offerte B | offene Frage

Tragen Sie je Position ein: enthalten, ausgeschlossen oder unklar. Prüfen Sie dabei:

• Leistungsumfang: Sind Bauteile, Mengen, Materialien und technische Anforderungen gleich beschrieben?
• Vorarbeiten: Sind Demontage, Abtransport und Entsorgung enthalten?
• Schnittstellen: Wer übernimmt Elektro-, Anschluss-, Abdichtungs- und Wiederherstellungsarbeiten?
• Abschluss: Sind Inbetriebnahme, Einweisung und Dokumentation berücksichtigt?
• Ausführung: Sind Zeitraum, Dauer und bei Aussenarbeiten Wetterschutz oder mögliche Unterbrüche geklärt?
• Preisgrundlage: Sind Mehrwertsteuer, allfällige Reserven und ausdrücklich ausgeschlossene Leistungen erkennbar? Wie werden Zusatzarbeiten freigegeben und verrechnet?

Beispiel Heizungsersatz: Ist der Elektroanschluss in einer Offerte enthalten und in der anderen bauseits vorgesehen, sind die Endpreise noch nicht direkt vergleichbar. «Bauseits» heisst: Diese Leistung muss von der Auftraggeberseite organisiert werden.

Im Stockwerkeigentum sollte die Gemeinschaft mit derselben Leistungsbeschreibung an alle angefragten Unternehmen gelangen. Klären Sie zudem mit der Verwaltung, welche Beschlüsse erforderlich sind.

Lassen Sie unklare Positionen vor der Vergabe schriftlich ergänzen. So wird sichtbar, was Sie für den offerierten Preis tatsächlich erhalten.

Speichern Sie die Checkliste für Ihren nächsten Offertvergleich.

Privatsphäre, Reichweite und Preisfindung: Beim Immobilienverkauf lassen sich nicht alle Ziele gleich stark gewichten.Dr...
16/10/2026

Privatsphäre, Reichweite und Preisfindung: Beim Immobilienverkauf lassen sich nicht alle Ziele gleich stark gewichten.

Drei hypothetische Situationen zeigen, worauf es ankommt:

🏠 Hausverkauf mit Wunsch nach Diskretion
Eine Eigentümerin möchte weder Innenaufnahmen noch Verkaufsabsichten öffentlich machen. Off-Market bedeutet: gezielte Ansprache ausgewählter Interessenten statt öffentlichem Inserat. Das begrenzt die Sichtbarkeit – aber auch den Kreis möglicher Käufer. Vertraulichkeit sollte ausdrücklich vereinbart werden.

🏢 Eigentumswohnung mit offenem Käuferkreis
Ein Eigentümer weiss noch nicht, wer sich für seine Wohnung interessiert. Eine öffentliche Ausschreibung kann mehr passende Suchende erreichen und durch Rückmeldungen und Angebote die Preisfindung unterstützen. Mehr Reichweite garantiert jedoch keinen höheren Verkaufspreis.

🔑 Mehrfamilienhaus mit klarer Zielgruppe
Eine Eigentümerschaft möchte zunächst ausgewählte Investoren ansprechen. Ein zeitlich begrenzter diskreter Start kann sinnvoll sein. Vorab sollten Kriterien feststehen: Wann werden Rückmeldungen geprüft? Wann wird die Vermarktung geöffnet, wenn passende Angebote ausbleiben?

Entscheidend ist nicht «diskret oder öffentlich» allein. Klären Sie zuerst, welche Informationen sichtbar sein dürfen, wie viel Zeit Sie haben und worauf Ihre Preisvorstellung beruht. Auch Off-Market ersetzt keine fundierte Bewertung.

Für den Verkauf im Herbst gilt bei beiden Wegen: Fotos auf Aktualität prüfen und Besichtigungen möglichst bei Tageslicht planen.

Sie planen einen Verkauf in der Region Zürich? Besprechen Sie mit PartNET AG, welcher Vermarktungsweg zu Ihrer Immobilie und Ihren Prioritäten passt. Schreiben Sie uns eine Nachricht.

Verkaufspreis ist nicht gleich Geld auf dem Konto.Wenn Sie Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Mehrfamilienhaus verkaufen, h...
12/10/2026

Verkaufspreis ist nicht gleich Geld auf dem Konto.

Wenn Sie Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Mehrfamilienhaus verkaufen, hilft eine übersichtliche Erlösrechnung bei der Planung:

✓ Verkaufspreis als Ausgangspunkt festhalten.
✓ Offene Hypothek berücksichtigen und die Ablösung mit der Bank klären. Je nach Vertrag kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.
✓ Vermarktungs- und Vermittlungskosten erfassen.
✓ Ihren Anteil an Notariats- und Grundbuchkosten prüfen.
✓ Grundstückgewinnsteuer separat kalkulieren und den erwarteten Betrag reservieren.

Wichtig: Die Grundstückgewinnsteuer wird nicht pauschal auf den Verkaufspreis erhoben. Massgeblich ist der steuerbare Gewinn. Wie dieser berechnet wird, welche Kosten anerkannt werden und wie sich die Besitzdauer auswirkt, hängt von den kantonalen Regeln und Ihrer Situation ab.

Die Rückzahlung der Hypothek reduziert den verfügbaren Erlös, ist aber grundsätzlich kein Abzug beim steuerbaren Grundstückgewinn. Auch andere Ausgaben sind nicht automatisch steuerlich abziehbar.

Ob im Kanton Zürich oder anderswo: Sammeln Sie Kaufunterlagen, Verkaufsbelege und Rechnungen für wertvermehrende Investitionen frühzeitig. So lässt sich gezielt prüfen, was berücksichtigt werden darf.

Planen Sie einen Verkauf? Besprechen Sie Ihre Erlösrechnung mit PartNET AG, bevor Sie den verbleibenden Betrag für den nächsten Schritt einplanen.

Wer Bauland verkaufen möchte, sollte zuerst klären, was auf dem Grundstück tatsächlich möglich ist. Diese Checkliste hil...
08/10/2026

Wer Bauland verkaufen möchte, sollte zuerst klären, was auf dem Grundstück tatsächlich möglich ist. Diese Checkliste hilft bei der Vorbereitung:

📋 Bau- und Zonenordnung
Halten Sie den aktuellen Zonenplan und die geltenden Bauvorschriften bereit. Nutzung, Gebäudehöhe, Abstände und zulässige Dichte bestimmen mit, welche Vorhaben infrage kommen. Offene Fragen gehören früh zur zuständigen Baubehörde.

📋 Erschliessung
Sammeln Sie Pläne und Auskünfte zu Zufahrt, Wasser, Abwasser und Strom. Entscheidend ist nicht nur, ob Leitungen vorhanden sind, sondern auch, ob Anschlüsse und Zufahrt gesichert sind und welche Kosten noch entstehen könnten.

📋 Dienstbarkeiten
Ein aktueller Grundbuchauszug und die zugehörigen Belege zeigen beispielsweise Weg- oder Leitungsrechte. Diese können die Planung einschränken oder den Zugang erst ermöglichen.

📋 Mögliche Nutzung
Katasterplan und vorhandene Projektunterlagen helfen, Nutzungsideen zu prüfen. Eine Skizze ist jedoch keine Baubewilligung. Ungeklärte Annahmen sollten nicht als gesichertes Verkaufspotenzial dargestellt werden.

Wann Planungspartner sinnvoll sind:
• Architekten: wenn unterschiedliche Nutzungen oder die bauliche Machbarkeit geprüft werden sollen.
• Ingenieure oder Erschliessungsfachpersonen: wenn Gelände, Zufahrt oder Anschlüsse Fragen aufwerfen.
• Notariat oder juristische Fachpersonen: wenn Rechte und Verpflichtungen unklar sind.

So entsteht eine nachvollziehbare Grundlage für die Entscheidung: direkt verkaufen oder zunächst offene Planungsfragen klären. Wer ein Vorhaben fürs kommende Jahr erwägt, kann den Herbst zum Zusammenstellen der Unterlagen nutzen.

Welche dieser Unterlagen liegt Ihnen bereits vor? Halten Sie die offenen Punkte für Ihr erstes Planungsgespräch fest.

Ein gefüllter Erneuerungsfonds ist noch kein Beleg dafür, dass die nächste Sanierung finanziert ist.Wer eine Eigentumswo...
04/10/2026

Ein gefüllter Erneuerungsfonds ist noch kein Beleg dafür, dass die nächste Sanierung finanziert ist.

Wer eine Eigentumswohnung kauft, übernimmt auch finanzielle Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft. Entscheidend ist deshalb: Passt der Fondsbestand zum Zustand des Gebäudes und zu den geplanten Arbeiten?

Diese Unterlagen sollten Sie vor dem Kauf prüfen:

• Fondsabrechnung: Wie viel Geld ist vorhanden, welche Einzahlungen sind vorgesehen und welche Beträge bereits verplant?
• Sanierungsplan: Wann werden voraussichtlich Dach, Fassade oder Heizung erneuert? Liegen aktuelle Kostenschätzungen vor?
• Versammlungsprotokolle: Wurden Arbeiten verschoben, Beiträge erhöht oder zusätzliche Zahlungen beschlossen?
• Reglement und Beschlüsse: Welche Kosten trägt die Gemeinschaft, welcher Verteilschlüssel gilt und wofür darf der Fonds eingesetzt werden?

So erkennen Sie eine mögliche Finanzierungslücke: Stellen Sie die erwarteten Sanierungskosten dem verfügbaren Fondsbestand und den bis dahin vorgesehenen Einzahlungen gegenüber. Bereits gebundene Mittel dürfen dabei nicht doppelt zählen. Lassen Sie Ihren möglichen Anteil an einer Zusatzfinanzierung klären.

Wie hoch müssen Rücklagen in der Schweiz sein? Eine pauschale Summe reicht als Antwort nicht. Massgebend sind Gebäudezustand, Alter der Bauteile, Sanierungsumfang und Zeitplan. Eine technische Zustandsanalyse mit Kostenplanung ist aussagekräftiger als der Kontostand allein.

Vor dem Winter lohnt sich zudem der gemeinsame Blick auf anstehenden Unterhalt. Bei Fenstern oder Balkonen sollten Zuständigkeit und Finanzierung vor der Beauftragung geklärt werden – nicht erst mit der Rechnung.

Fordern Sie vor dem Kauf Fondsabrechnung, Sanierungsplan und Protokolle an und klären Sie offene Finanzierungsfragen mit der Verwaltung.

Adresse

Leibrächistrasse 4
Winkel
8185

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Dienstag 09:00 - 18:00
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