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REWISCO Wirtschaftsprüfer & Finanzexperten / Chartered Accountants & Finance Experts / Experts comptable & Ex Your first address in Switzerland!

Herzlich willkommen bei REWISCO

Die REWISCO AG ist seit 2005 als Wirtschaftsprüfer, Treuhänder, Steuer- und Finanzexperten Ihr zuverlässiger Partner für Privatpersonen und Unternehmen in der Schweiz. Wir sind darauf spezialisiert, Unternehmer interdisziplinär in ihrem dynamischen Umfeld des Wertschöpfungsprozesses zu unterstützen und auf künftige Herausforderungen lösungsorientiert vorzubereiten.

Privatpersonen betreuen und begleiten wir in allen Lebenslagen. Von der Wahl der persönlichen Niederlassung und Schule für die Kinder, von der Steuererklärung über die Verwaltung der Vermögenswerte. Mit REWISCO Private Care bieten wir die für Sie optimale Gesamtlösung, unabhängig davon ob Sie sich hier aufhalten oder auf Reisen sind.

05/02/2023

Neues Aktienrecht 2022
Nichtigkeit Abnahme Jahresrechnung und Rangrücktritt

Ein wesentlicher Sachverhalt des neuen Aktienrechts fristet bestenfalls ein Schattendasein oder findet gar keine Erwähnung. Dies obwohl sehr viele Unternehmen, insbesondere im Start-up-Bereich massgeblich davon betroffen sind.
Art. 725a OR schreibt vor, dass wenn die Jahresrechnung einen hälftigen Kapitalverlust ausweist, die Jahresrechnung einer eingeschränkten Revision unterzogen werden muss. Dies unabhängig von einem Opting-out.

Was in diesem Zusammenhang zu beachten ist und inwiefern der Rangrücktritt davon betroffen sind lesen Sie auf unserer Webseite unter "Insights"

https://rewisco.com/2023/02/05/nichtigkeit-abnahme-jahresrechnung-und-rangrucktritt/

09/02/2016

Steuerabzug von Aus- und Weiterbildungskosten ab 1.1.2016

Ab 1. Januar 2016 tritt das revidierte Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung berufsorientierter Aus- und Weiterbildungskosten in Kraft bei gleichzeitiger Anpassung der Berufskostenverordnung. Damit werden neu alle beruflichen Aus- und Weiterbildungskosten zum Abzug zugelassen. Wie bisher bleiben jedoch die Kosten für die Erstausbildung nicht abzugsfähig.

Der Abzug für die Aus- und Weiterbildung beträgt beim Bund maximal CHF 12’000 pro Steuerperiode. Die Kantone legen die Obergrenze für die kantonalen Steuern selbst fest. Der neue Abzug gilt nicht wie bis anhin nur für Weiterbildungskosten, sondern für alle beruflichen Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten. Die vom Arbeitgeber getragenen Kosten werden dem Arbeitnehmer nicht zum Lohn hinzugerechnet.

Bei diesbezüglichen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Adresse

Splügenstrasse 10
Zürich
8002

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