05/02/2023
Neues Aktienrecht 2022
Nichtigkeit Abnahme Jahresrechnung und Rangrücktritt
Ein wesentlicher Sachverhalt des neuen Aktienrechts fristet bestenfalls ein Schattendasein oder findet gar keine Erwähnung. Dies obwohl sehr viele Unternehmen, insbesondere im Start-up-Bereich massgeblich davon betroffen sind.
Art. 725a OR schreibt vor, dass wenn die Jahresrechnung einen hälftigen Kapitalverlust ausweist, die Jahresrechnung einer eingeschränkten Revision unterzogen werden muss. Dies unabhängig von einem Opting-out.
Was in diesem Zusammenhang zu beachten ist und inwiefern der Rangrücktritt davon betroffen sind lesen Sie auf unserer Webseite unter "Insights"
https://rewisco.com/2023/02/05/nichtigkeit-abnahme-jahresrechnung-und-rangrucktritt/