02/09/2026
Nein. Eine „Doppel-Rolle" ist in der Genossenschaft nicht möglich. ❌
Sie können nicht gleichzeitig ordentliches und investierendes Mitglied sein – es gibt nur diese beiden Formen der Mitgliedschaft und kein „Dazwischen".
Aber: Als reguläres Mitglied haben Sie trotzdem eine Möglichkeit, sich finanziell stärker einzubringen: Sie können der Genossenschaft ein Darlehen gewähren. 💡
Die Grenzen dabei:
✓ Kein Unternehmer im Sinne des Gesetzes: max. 25.000 €
✓ Unternehmer: bis zu 2,5 Mio. € pro Asset
✓ Die Konditionen müssen marktüblich sein
Swipe für die vollständige Erklärung 👉
Habt ihr noch Fragen zu den Mitgliedschaftsformen? Schreibt sie uns! 👇