09/09/2026
Hatten Sie es gewusst?
Eine Kundin rief uns verzweifelt an:
Das für die pflegebedürftige Tochter wird nicht mehr gezahlt – und mehrere 1000 € werden zurückgefordert. Wie kann das sein? 😳
Fallbeispiel in Kürze: 🧐
- Tochter (Pflegestufe 4) lebt in Deutschland, über den Vater krankenversichert.
- Mutter pflegt die Tochter und hat das Pflegegeld erhalten.
- Aufgrund der umfassenden Pflege arbeitete sie nicht sozialversicherungspflichtig in Deutschland und war über den Mann familienversichert.
- Der Vater/Ehemann wechselt seine Arbeitsstelle nach Belgien/Niederlanden Er wechselt ins dortige . Tochter und Mutter wechseln ebenfalls in das andere System.
- In Belgien gibt es kein einheitliches Pflegegeld-System; in den Niederlanden gibt es ein „persönliches Budget“, das sich stark vom deutschen Pflegegeld unterscheidet.
- Konsequenz: Das Pflegegeld wird zu Recht eingestellt, Rückforderungen möglich – eine dramatische Belastung für die Familie. 😬
Was hilft?
Kostenlose Beratung durch Aachen-Eurode kann helfen – besonders, wenn Krankheit oder Pflege im Spiel ist.
Kontakt:
Tel: 0049 241 56 86 10
Website: www.grenzinfo.eu/emra/
Bitte teilen, damit Betroffene Bescheid wissen.