12/05/2025
Hier die aktuellen Neuerungen zum Elterngeld / zur Elternzeit:
Ab Mai 2025 wird die Beantragung der Elternzeit einfacher. Elternzeit-Anträge müssen nicht mehr schriftlich per Brief eingereicht werden. Stattdessen reicht ab sofort die Textform, also zum Beispiel eine E-Mail an den Arbeitgeber.
Für Geburten ab dem 01.04.2025 gilt die neue Einkommensgrenze von 175.000 €, d.h. Eltern haben nur Anspruch auf Elterngeld, wenn sie im Jahr vor der Geburt unter 175.000 € gemeinsames zu versteuerndes Einkommen hatten.
Bei schwangerschaftsbedingten Krankschreibungen muss ab 1. Mai nicht mehr nachgewiesen werden, dass es zu Verdienstausfall gekommen ist, damit dieser Zeitraum bei der Berechnung ausgeklammert werden kann.
Ab Mai 2025 gilt das Anrecht auf Partnerschaftsbonus auch in Zeiten von Krankheit über das Ende der Lohnfortzahlung hinaus. Das war bislang nicht so.
Frauen in selbstständiger Tätigkeit, die während der Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes und am Entbindungstag Krankentagegeld beziehen, können diese Tage künftig bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums für die Höhe des Elterngeldes ausklammern.
Ab Mai gibt es Änderungen bei Elterngeld und Elternzeit. Dies gilt für Eltern von ab dem 1. Mai geborener Kinder. Es geht um Vereinfachungen beim Beantragen und bei der Verschiebung von Bemessungsgrenzen.