Elterngeldberatung - clever beraten

Elterngeldberatung - clever beraten Elterngeld Beratung Mutterschaftsgeld Krankenversicherung Elternzeit Kindergeld Antragsservice

Hier die aktuellen Neuerungen zum Elterngeld / zur Elternzeit: Ab Mai 2025 wird die Beantragung der Elternzeit einfacher...
12/05/2025

Hier die aktuellen Neuerungen zum Elterngeld / zur Elternzeit:

Ab Mai 2025 wird die Beantragung der Elternzeit einfacher. Elternzeit-Anträge müssen nicht mehr schriftlich per Brief eingereicht werden. Stattdessen reicht ab sofort die Textform, also zum Beispiel eine E-Mail an den Arbeitgeber.

Für Geburten ab dem 01.04.2025 gilt die neue Einkommensgrenze von 175.000 €, d.h. Eltern haben nur Anspruch auf Elterngeld, wenn sie im Jahr vor der Geburt unter 175.000 € gemeinsames zu versteuerndes Einkommen hatten.

Bei schwangerschaftsbedingten Krankschreibungen muss ab 1. Mai nicht mehr nachgewiesen werden, dass es zu Verdienstausfall gekommen ist, damit dieser Zeitraum bei der Berechnung ausgeklammert werden kann.

Ab Mai 2025 gilt das Anrecht auf Partnerschaftsbonus auch in Zeiten von Krankheit über das Ende der Lohnfortzahlung hinaus. Das war bislang nicht so.

Frauen in selbstständiger Tätigkeit, die während der Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes und am Entbindungstag Krankentagegeld beziehen, können diese Tage künftig bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums für die Höhe des Elterngeldes ausklammern.

Ab Mai gibt es Änderungen bei Elterngeld und Elternzeit. Dies gilt für Eltern von ab dem 1. Mai geborener Kinder. Es geht um Vereinfachungen beim Beantragen und bei der Verschiebung von Bemessungsgrenzen.

Ein wunderschönes Weihnachtsfest und eine besinnliche, erholsame Zeit im Kreis eurer Lieben! 🎄🎅Und wenn ihr euch in eine...
24/12/2024

Ein wunderschönes Weihnachtsfest und eine besinnliche, erholsame Zeit im Kreis eurer Lieben! 🎄🎅

Und wenn ihr euch in einer ruhigen Minute mit Themen wie Elterngeld, Elternzeit, Mutterschaftsgeld und Kindergeld beschäftigt und mehr Fragen als Antworten dazu habt, meldet euch bei der Elterngeldberatung - clever beraten 🥰

̈reltern ̈cklicheeltern

31/07/2024

‼️ Minijob, Hauptjob und Mutterschutz - hier verlieren Mütter oft viel Geld 😳💰😟

Im Klartext kann das ca. 1.360 € weniger Geld bedeuten ‼️

Leider erlebe ich es fast bei jedem 2. Fall, dass sich die Krankenkassen und die Arbeitgeber/Lohnbüros nicht damit auskennen: Wenn eine Frau in den Mutterschutz geht und zuvor einen Hauptjob (sozialversicherungspflichtig) und einen Minijob hat, hat sie i.d.R. während der Schutzfrist Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss - und zwar von beiden Arbeitgebern‼️‼️

Das bedeutet im Klartext:
📍 Arbeitgeberzuschuss (Minijob + Hauptjob) + Mutterschaftsgeld Krankenkasse = gleiches ausbezahltes Geld, wie vor der Schutzfrist!!

😟Hier liegt schon der erste Knackpunkt: Nicht alle Minijob-Arbeitgeber wissen dies.

😟 Und der zweite Knackpunkt ist die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses: Hier wird häufig von beiden Arbeitgebern zu wenig ausbezahlt.

📍 Dies kann bis zu 390 € pro Schutzfrist-Monat betragen! In Summe je nach individueller Dauer der Schutzfrist ca. 1.360 € während der Schutzfrist.

✅ Wenn Sie kein Geld in der Schutzfrist verlieren möchten, sondern die korrekte Höhe Ihres Arbeitgeberzuschusses während der Mutterschutzfrist erhalten möchten, begleitet Sie die Elterngeldberatung - clever beraten 🤓

✅ Sie sind Arbeitgeber und fragen sich, wie es denn nun korrekt geht? Schulungen jetzt auch für Arbeitgeber, Lohnbüros und Krankenkassen buchbar: Melden Sie sich bei der Elterngeldberatung - clever beraten

Fröhliche Ostern und wunderschöne Feiertage wünscht die Elterngeldberatung - clever beraten 🥰🐣🐰🌷🌞       -cleverberaten  ...
29/03/2024

Fröhliche Ostern und wunderschöne Feiertage wünscht die Elterngeldberatung - clever beraten 🥰🐣🐰🌷🌞

-cleverberaten

19/12/2023

Welche Änderungen beim Elterngeld sind beschlossen worden?

Das sind im Wesentlichen zwei Anpassungen:
Die Einkommensgrenze sinkt für Geburten ab 01.04.2024. Paare dürfen im Jahr vor der Geburt bzw. im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum maximal 200.000 € zu versteuerndes Einkommen gehabt haben, um Anspruch auf Elterngeld zu haben. Die Grenze lag bisher bei 300.000 €. Für Alleinerziehende sinkt die Grenze von 250.000 € zu versteuerndem Einkommen auf 150.000 €.
Für Geburten ab dem 01.04.2025 gibt es für Paare ab einem zu versteuerndem Einkommen von 175.000 € kein Elterngeld mehr.

Die zweite Anpassung betrifft die Aufteilung der Basis-Elterngeldmonate. Eltern dürfen bei Geburten ab dem 01.04.2024 nur noch einen Basiselterngeld-Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes gemeinsam nehmen. Bezieht einer der beiden Elternteile Elterngeld Plus, so kann der andere Elternteil Elterngeld (egal ob Basiselterngeld oder Elterngeld Plus) parallel beziehen.

Bei Mehrlingsgeburten sowie Frühgeburten dürfen Elternteile gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.

Die Partnerbonusmonate bleiben von den Neuregelungen unberührt.

11/12/2023

Was ändert sich beim Elterngeld in 2024?

Bisher nichts. Es sind aktuell nur Entwürfe, die aber noch nicht beschlossen wurden.

Zuletzt geplant war eine stufenweise Absenkung der Einkommensobergrenze und eine Änderung bei der Verteilung der Partnermonate. Ob es hierzu nochmal Anpassungen gibt und was ab wann tatsächlich gilt, bleibt abzuwarten.

Kommt 2024 der "Vaterschaftsurlaub"? Und was hat es eigentlich damit auf sich? Ich finde dazu den folgenden Artikel lese...
11/12/2023

Kommt 2024 der "Vaterschaftsurlaub"? Und was hat es eigentlich damit auf sich? Ich finde dazu den folgenden Artikel lesenswert:

Väter sollen künftig nach der Geburt Anspruch auf 10 Tage bezahlten Urlaub haben. So plant es die Bundesregierung mit dem neuen Familienstartzeitgesetz. Noch gibt es aber viele Fragen dazu

11/12/2023

Was ändert sich 2024 beim Elterngeld? Ist schon sicher, ob der "Vaterschaftsurlaub" in 2024 kommt?

Aktuell sind die Medien voll von den Änderungen, die in 2024 alles kommen sollen. Viele (werdene) Eltern sind verunsichert, was sich für sie konkret ändert. Daher eine kurze Klärung von der Elterngeldberatung - clever beraten:

Auch wenn es suggeriert wird, bisher gibt es zum Thema Elterngeld und "Vaterschaftsurlaub" nur Gesetzesentwürfe. Es ist noch nichts beschlossen. Daher bleibt Weiteres vorerst abzuwarten.

̈cklichefamilie

14/06/2023

Elterngeld - ein Buch mit sieben Siegeln. 👻

🧐 Über dieses rätselhafte Bürokratiemonster halten sich einige Mythen hartnäckig. Elterngeldberatung - clever beraten klärt auf.

: Ich kann neben dem Elterngeld einen Minijob ausüben, ohne dass mein Elterngeld gekürzt wird.

💡 Nein. Beim Basis-Elterngeldbezug führt jeder €, den du hinzuverdienst, zu einer Kürzung des Basis-Elterngeldes. Es gibt da also keine "Freigrenze".

👉 Wenn du während dem Elterngeld arbeiten möchtest, dann empfielt sich der Bezug vom Elterngeld-Plus. Da gibt es eine individuelle "Hinzuverdienstgrenze". Das ist also tatsächlich eine Freigrenze.

Wenn man bis dahin verdient, wird das Elterngeld-Plus nicht gekürzt. Wenn man mehr verdient, führt das auch zu einer Kürzung beim Elterngeld-Plus.

Diese Hinzuverdienstgrenze berechnet sich immer individuell anhand des Einkommens aus dem jeweiligen Bemessungszeitraum.

-cleverberaten

Ein frohes Osterfest im Kreis eurer Lieben und erholsame Feiertage wünscht die Elterngeldberatung - clever beraten 🐰🐣🌷🌞 ...
06/04/2023

Ein frohes Osterfest im Kreis eurer Lieben und erholsame Feiertage wünscht die Elterngeldberatung - clever beraten 🐰🐣🌷🌞

-cleverberaten

Elterngeld - ein Buch mit sieben Siegeln. Über dieses rätselhafte Bürokratiemonster halten sich einige Mythen hartnäckig...
13/03/2023

Elterngeld - ein Buch mit sieben Siegeln.

Über dieses rätselhafte Bürokratiemonster halten sich einige Mythen hartnäckig. Elterngeldberatung - clever beraten klärt auf.

: Wenn ich später Elterngeld beziehen möchte, berechnet sich mein Elterngeld dann aus den letzten Monaten vor dem Elterngeldbezug?

Jein: Ja, der Bemessungszeitraum liegt vor dem Elterngeldbezug. Soweit korrekt. Aber dieser individuelle Bemessungszeitraum je Elternteil bleibt immer gleich, egal, wann man Elterngeld beziehen möchte.

Beispiel:
Das Kind ist am 01.03.2023 geboren.
Der angestellte Vater möchte Elterngeld im September 2023 und im Februar 2024 beziehen.

Der Bemessungszeitraum ist hier in unserem Beispiel März 2022 bis Februar 2023. Dieser Zeitraum ist unabhängig vom Bezugszeitraum. Er bleibt also gleich, egal, ob das Elterngeld im September 2023 bezogen wird oder im Februar 2024.

-cleverberaten

Adresse

Aichtal
72631

Webseite

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Elterngeldberatung - clever beraten erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Elterngeldberatung - clever beraten senden:

Teilen

Kategorie