Tobias Hartje Hausmanager

Tobias Hartje Hausmanager Blitzblank Reinigungsservice Tobias Hartje
wird vorraussichtlich ab dem 01.01.2014 gegründet.

Ich biete folgende Dienstleistung an:
- Treppenhausreinigung
- Fensterputz
- Wegereinigung
- Gartenhilfe
- Winterdienst

Neue Werbeschilder bestellt...mitte 2015 geht es richtig los!
23/10/2014

Neue Werbeschilder bestellt...
mitte 2015 geht es richtig los!

26/01/2014

Ich biete Ihnen folgende Dienstleistung an:
(Ganzjahres Objektbetreuung)
Wegereinigung
Gartenpflege
Treppenhausreinigung
Fensterputzen
Hausmeisterservice
Winterdienst

Einsatzgebiete:
Arnum, Hemmingen, Pattensen, Döhren, Ricklingen, Wilkenburg, Devese, Harkenbleck, Hiddestorf, Wülfel, Linden, Laatzen, Mittelfeld und Südstadt.

Privates Mehrfamilienhaus: Wohnanlagen: Geschosshäuser:

Großwohnanlagen: Komplette Strassenzüge:

Bei weiteren Informationen, Fragen oder Kosten können Sie mich gern kontaktieren!

"THH"

22/08/2013

Leistungsverzeichnis

H A U S W A R T :
Überwachung der Ordnung und Sauberkeit von Haus und Grundstück

Kontrolle auf Einhaltung der Hausordnung

Kontaktpflege mit Verwaltung und Mietern/Eigentümern, Annahme von Sonderaufträgen

Außenanlagen und Außenflächen von Papier und sonstigem Unrat befreien

Kontrolle auf Funktion und Sauberkeit von Müllschränken und Müllbehältern, Reinigung

Entfernung/Bekämpfung von Unkraut auf Zuwegen zu Hauseingängen

Reinigung der Kellereingänge, Hintereingänge, Garagen- und/oder Stellplatzzufahrten

Kehren befestigter Hof- und sonstiger Nebenflächen

Reinigung der Fußroste/sonstiger Schmutzfangeinrichtungen an den Hauseingängen

Offene Wasserein- oder abläufe, Drainrinnen reinigen, Schmutzfangkörbe entleeren

Reinigung außenliegender PKW-Stellplätze, Entfernung von Ölflecken

Kehren von Tiefgaragen mit/ohne Stellplatzreinigung

Überprüfung und ggf. Reinigung von Belüftungsschächten/Kasematten in Tiefgaragen

Kehren/Abharken von - auch öffentlichen - Gehwegen

Überprüfung der Außenbeleuchtung (Leuchten, Dämmerungsschalter, Schaltuhren etc.)

Überprüfung der E-Anlagen in Treppenhäusern und Gemeinschaftsbereichen

Überprüfung freiliegender Sanitärinstallation in Gemeinschaftsbereichen auf Dichtheit

Überprüfung von Türen, Fenstern, Beschlägen etc. in Gemeinschaftsbereichen

Überprüfung von Flucht- und Feuerhemmtüren auf freien Zugang und Funktion

Überprüfung von Tiefgaragentoren und sonstigen Schließeinrichtungen auf Funktion

Überprüfung von Garagenbelüftung, Ventilatoren, Antrieben auf Funktion und Dichtheit

Überprüfung von Zwangsbelüftungen in Gemeinschaftseinrichtungen

Überwachung von Müllsammelsystemen/Müllschächten

Müllbehälter zur Abfuhr bereitstellen, nach Leerung in Müllräume einstellen

Kontrolle von Müllräumen auf Schädlings- und Rattenbefall, ggf. Meldung an Bekämpfer

Überwachung von Waschmaschinen und Trocknern in Gemeinschaftswaschräumen

Entleerung von Münzautomaten für WM und Trockner, mit schriftlicher Abrechnung

Entleerung sonstiger Münzautomaten, mit schriftlicher Abrechnung

Kontrolle des Fahrstuhles auf Funktion, Sauberkeit, Licht

R E I N I G U N G :
Treppenhaus / Hausflur kehren

Treppenhaus / Hausflur feucht wischen / saugen

Treppengeländer feucht abwischen

Hausbriefkästen, Bekanntmachungstafeln, Klingeltableaus feucht abwischen

Schmutzfangmatten säubern

Fensterbänke feucht abwischen

Heizkörper feucht abwischen

Papierkörbe / Abfallbehälter entleeren

Glasreinigung Treppenhausfenster

Glasreinigung Treppenhausfenster, incl. Rahmen

Haus- und Keller-, Bodeneingangstüren reinigen, feucht abwischen

Leuchtkörper reinigen

Fußboden Gemeinschaftseinrichtungen, Heiz- und Hausanschlußraum kehren

Kellergänge kehren

Kellergänge kehren / feucht wischen

Glasreinigung Gemeinschaftsräume

Glasreinigung Gemeinschaftsräume, incl. Rahmen

G A R T E N P F L E G E :
Gartenanlagen von Papier und Unrat befreien

Rasen mähen, mit Entfernung des Schnittgutes (max. Häufigkeit, nach Wachstum)

Entsorgung des Rasen-Schnittgutes in hauseigene Behälter/zur eigenen Verwendung

Hecken schneiden (maximale Häufigkeit in der Wachstumsperiode, je nach Wachstum)

Entsorgung des Hecken-Schnittgutes in hauseigene Behälter/zur eigenen Verwendung

Büsche und Sträucher schneiden

Entsorgung des Strauch-Schnittgutes in hauseigene Behälter/zur eigenen Verwendung

Gartenanlagen von Laub befreien

Entsorgung des Laubes in hauseigene Behälter/zur eigenen Verwendung

Rabatten von Unkraut befreien, aufhacken, abharken

Rasen mit Vertikutierer lüften

Kanten von Rasen/Rabatten begradigen, abstechen

ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN, die nach Vereinbarung vom Auftragnehmer übernommen werden können...
Baubetreuung und Bauüberwachung

Ausführung von Kleinreparaturen

Ausführung bzw. Vermittlung von Instandsetzungs- und Sanierungsaufträgen

Außenreinigung mit Hochdruckreinigungsgerät

Dachrinnenreinigung

Sperrmüllentsorgung

Abbruch- und Aufräumarbeiten

Entrümpelungen

Umzugs- und Verladearbeiten

Objektkontrollen bei Abwesenheit der Bewohner

Abnahme und Übergabe von Wohnungen/Gewerbeeinheiten bei Nutzerwechsel

Wohnungsbesichtigungen mit Zustandsaufnahme und Protokollierung

Sonstige Arbeiten auf Anfrage

22/08/2013

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Der Abschluß des Hausmeister-Betreuungsvertrages erfolgt allein auf der Basis der vorgenannten und nachfolgenden Bedingungen, deren ausschließliche Gültigkeit der Auftraggeber durch Unterschrift auf Seite 1 dieses Vertrages anerkennt. Andere Bedingungen als die hier genannten haben keine Gültigkeit. Das vorstehende Leistungsverzeichnis ist Bestandteil dieses Vertrages.

2. Vertragsdauer, Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann nur mit einer der auf der ersten Seite genannten Fristen schriftlich gekündigt werden.

3. Einweisung in das Anwesen
Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer wird der Auftraggeber die Mitarbeiter des Auftragnehmers in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des zu betreuenden Anwesens und in die Gesamtanlage einweisen, auf mögliche
Gefahrenquellen und Besonderheiten ausdrücklich hinweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel übergeben.

4. Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis 1 des Hausmeister-Dienstvertrages festgehaltenen Leistungen ordentlich durchzuführen. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang
und Leistungsstandard gewahrt bleibt.

5. Umfang und Durchführung der Leistungen
Die vereinbarten Leistungen beschränken sich nur auf die im Leistungsverzeichnis 1 zur Betreuung ausgewiesenen Anlagen und
Räumlichkeiten. Im Rahmen des Hausmeister-Dienstvertrages übernimmt der Auftragnehmer Kleinreparaturen an den
Gemeinschaftseinrichtungen nur, soweit dies auf Seite 1 dieses Vertrages vereinbart ist. Material und Ersatzteile für die Behebung von Schäden werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Vereinbarte turnusgemäße Leistungen können nur während der normalen Arbeitszeit an Werktagen von Montag bis Freitag erbracht werden.

6. Schäden und Mängel am betreuten Anwesen
Werden dem Auftragnehmer Schäden und Mängel am betreuten Anwesen bekannt, die nicht im Rahmen dieses Vertrages behoben werden, wird er dem Auftraggeber unverzüglich Meldung erstatten. Bei Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, Lifteinschluß, Fahrtreppenausfall, Ausfall von Feuerlösch- und Feuermeldeanlagen, Stromunterbrechung, Ausfall automatischer Türen und Tore oder ähnlichen Notfällen hat der Auftragnehmer Anspruch auf den Einsatz eines Notdienstes. Der Auftragnehmer ist berechtigt und beauftragt, den Schaden, falls erforderlich, sofort selbst oder unter Einschaltung von Dritten zu Lasten des Auftraggebers zu beheben, sofern eine vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers nicht oder nur durch überhöhten Aufwand möglich ist. In diesen Fällen wird der Auftragnehmer unverzüglich nach der Behebung des Schadens Nachricht über Art und Umfang des Schadens dem Auftraggeber zukommen lassen.

7. Leistungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ohne Berechnung Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf und Möglichkeit überläßt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unentgeltlich einen geeigneten verschließbaren Raum für Materialien, Geräte und Maschinen.

8. Reklamationen
Reklamationen sind unverzüglich nach Durchführung der Leistung des Auftragnehmers mitzuteilen, um damit eine sofortige Feststellung und Behebung der Beanstandungen zu ermöglichen.

9. Vergütung
Die Vergütungen für Leistungen des Auftragnehmers gemäß Leistungsverzeichnis 1 dieses Vertrages sind jeweils monatlich zum letzten Werktag fällig. Die Zahlungsweise ist auf Seite 1 dieses Vertrages verbindlich vereinbart. Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde sowie bei Reparaturen oder Nothilfemaßnahmen, die nicht im Leistungsverzeichnis 1 und nicht in der Kleinreparaturvereinbarung auf Seite 1 dieses Vertrages vereinbart sind, so wird hierüber
eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber erstellt, die ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig ist. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine vertraglich geschuldete Leistung bis zur vollständigen Erfüllung seiner eigenen Ansprüche durch den Auftraggeber zurückzustellen.

10. Haftung
Der Auftragnehmer schließt eine Haftpflichtversicherung gegen eventuelle Ansprüche bei Schadensfällen ab. Schadensfälle sind dem Auftragnehmer zur Weiterleitung an seine Versicherung unverzüglich nach dem Bekanntwerden schriftlich mitzuteilen.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel oder Betriebsstörungen am oder im betreuten Anwesen entstanden sind, oder Schäden aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrungen oder dergleichen ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern des Auftragnehmers verursacht wurden. Die Haftung des Auftragnehmers wird auf die von der Versicherung zu erbringende Leistung beschränkt. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Mit Ablauf des Betreuungsvertrages oder der Beendigung der Einzelleistungen endet die Haftungsverpflichtung des Auftragnehmers.

11. Unwirksamkeit
Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages führen nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Vielmehr sollen diese ersetzt werden durch Bestimmungen, welche Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen soweit als möglich erfüllen.

http://blitzblank-reinigungsservice-t-h.webnode.com//
18/08/2013

http://blitzblank-reinigungsservice-t-h.webnode.com//

Herzlich Willkommen auf der Seite Hausmeisterservice Tobias Hartje. Ich bin ein dynamisches Reinigunsunternehmen, dass sich auf die Reinigung, Instandhaltung und Gartenpflege von Büros, Wohnhäusern, Treppenhäusern, Geschäften, Fußwegen und Fenstern, spezialisiert.

18/08/2013

Reinigungsservice Preisliste für Privatkunden
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Treppenhausreinigung:
- Pro Etage = 25 € (Monat) / 300 € (Jahr)
- Inklusive Fensterputzen!
- Inklusive Kellerbereich!
- Inklusive Glühbirnen wechsel = Rechnung!
- bei Komplettpaket Rabatte sichern!

Fensterputzen:
- Pro Stunde = 7,50 €
- Pro Fenster = 2,50 €
- Schaufenster = 5 €
- bei Komplettpaket Rabatte sichern!

Wegereinigung:
- Pro Stunde = 7,50 €
- Pro 10 Qm = 5 €
- bei Komplettpaket Rabatte sichern!

Gartenpflege:
- Pro Stunde = 7,50 €
- Rasenmähen Pro 10 Qm = 7,50 €
- Rückschnitt Pro 10 Qm = 7,50 €
- Beetpflege Pro 10 Qm = 7,50 €
- Grabpflege Pro Grab = 10 €
- Bepflanzungen nur nach Anfrage!
- bei Komplettpaket Rabatte sichern!

Winterdienst:
Festpreise (von 01.12. bis 31.03)
- bis 25 Qm = 150 € (+jede 10 Qm 50 € mehr)
Pro Einsatzpauschale (Pro Monat / Pro Einsatz)
- Pro Qm (bis 10qm) = 0,50 €, pro jeden weiteren Qm = 0,25
FESTE KOSTEN:
- Bereitschaftspauschale = 25 € (Einmalig)
- Streugut entfernung nach der Wintersaison (ab 01.04.) = 25 €
- Winterdienstabtretungserklärung = 26 €

Hausmeisterservice:
- Pro Stunde = 10 €
- kleinere Instandhaltung
- kleinere Reparaturen
- Ansprechpartner zwischen Verwaltung, Mietern und Firmen
- Vermittler für beauftragte Dienstleister

WICHTIG: Es werden nur Ganz Jahres Objekt Betreuungs Verträge abgeschlossen und nur in Ausnahmefällen auch in kürzeren Zeiträumen. Bei Komplettpaketen wie zb. Treppenhausreinigung + Fensterputz + Wegereinigung + Gartenhilfe & Winterdienst gibt es 25% Rabatt! Bei Privatkunden und einzelnen Dienstleistungen können die Preise Varieren.

17/08/2013

JETZT BIS ZUM 01.10.2013 WINTERDIENST ABSCHLIESSEN UND GÜNSTIGE ANGEBOTE SICHERN!!!

17/08/2013

Ich biete folgende Dienstleistung an:
- Treppenhausreinigung
- Fensterputz
- Wegereinigung
- Gartenpflege
- Winterdienst
- Hausmeisterservice

17/08/2013

Einsatzgebiete:
ARNUM, HEMMINGEN, WILKENBURG, HARKENBLECK, HIDDESTORF, PATTENSEN, RICKLINGEN und DÖHREN!

17/08/2013

WINTERDIENST PRO EINSATZ PAUSCHALE
für PRIVATKUNDEN:
(vom 01.12.2013 bis zum 31.03.2014)
- Schneeräumung auf Gehwegen
- Streuung
- Entfernung des Streugutes
Bereitschaftspauschale = 25€
Pro qm 0,50€ (die ersten 10qm)
jede weiteren qm = 0,25€

17/08/2013

WINTERDIENST FESTPREISE
für PRIVATKUNDEN:
(vom 01.12.2013 bis zum 31.03.2014)
- Schneeräumung auf Gehwegen
- Streuung
- Entfernung des Streugutes
bis 25qm = 150€ (jede weiteren 10qm + 50€)

Adresse

Arnum
30966

Öffnungszeiten

Montag 07:00 - 17:00
Dienstag 07:00 - 17:00
Mittwoch 07:00 - 17:00
Donnerstag 07:00 - 17:00
Freitag 07:00 - 17:00

Telefon

015216079236

Webseite

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Tobias Hartje Hausmanager erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

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