Jürgen Werner Versichertenberater der DRV Bund - Augsburg

Jürgen Werner Versichertenberater der DRV Bund - Augsburg Haben sie Fragen zur Rentenversicherung oder benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Rentenanträge? Ich stehe Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

06/02/2018

Es häufen sich die Anfragen nach kurzfristigen Terminen, da schnellst möglich ein Antrag auf Altersrente gestellt werden muss. Leider können wir Ehrenamtliche nicht alles möglich machen.

Darum meine Empfehlung:

Kümmern Sie sich frühzeitig um Ihren Antrag auf Altersrente. Um die Zahlung der Rente zum gewünschten Termin sicherzustellen, sollte der Antrag ungefähr drei Monate vorher gestellt werden.

Ein formloser Antrag beim Rentenversicherungsträger genügt leider nicht.

05/02/2018

Nachdem letzte Woche an einem Tag ein dringender Termin den nächsten jagte,. scheint es diese Woche so weiter zu gehen. Es waren in der vergangenen Woche längere Versichertenberatungen zur Hinzuverdienstgrenze bei teilweiser Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente notwendig. Nach einem Hausbesuch konnte ich einen Antrag auf Hinterbliebenenrente auf den Weg bringen.

Meine neue Homepage ist online. Momentan alles noch neu und alles noch im Aufbau. Also einfach hin und wieder mal reinsc...
30/01/2018

Meine neue Homepage ist online. Momentan alles noch neu und alles noch im Aufbau. Also einfach hin und wieder mal reinschauen.
https://www.versichertenberater.com

Hilfestellung bei der Rentenantragstellung, Kontenklärung, Beantragung der Kindererziehungszeiten und noch vieles mehr... Hilfe bietet Ihnen Jürgen Werner, Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund an!

Lubinski zur Weiterentwicklung der Rehabilitation in derRentenversicherungNeue Regelungen zum Flexirentengesetz und zum ...
10/07/2017

Lubinski zur Weiterentwicklung der Rehabilitation in der
Rentenversicherung

Neue Regelungen zum Flexirentengesetz und zum Präventionsgesetz, ein früherer Zugang zu Rehamaßnahmen und spezifische Angebote wie den Firmenservice – zu diesen Themenfeldern äußerte sich Cord Peter Lubinski, Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund, auf der diesjährigen Vertreterversammlung am 28. Juni in Augsburg.

„Mit dem Flexirentengesetz hat der Gesetzgeber auch ein starkes Signal für die Rehabilitation der Rentenversicherung gesetzt“, sagte Lubinski.

Damit habe diegesetzliche Rentenversicherung insbesondere in der Kinder- und Jugendrehabilitation neue Aufgaben bekommen: Leistungen könnten jetzt auch ambulant durchgeführt und Nachsorgeleistungen angeboten werden. Die Selbstverwaltung der Rentenversicherung werde nun Richtlinien verabschieden, in denen die Ziele sowie Art und Umfang der Leistungen näher definiert werden.

Mit einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit werde die Rentenversicherung ihre neuen Angebote bekannt machen, betonte Lubinski. „Ihren Grundsatz ,Prävention vor Rehabilitation vor Rente‘ wird die gesetzliche Rentenversicherung weiter ausbauen“, sagte der Vorstandsvorsitzende. So sollen Versicherte bundesweit Präventionsangebote der Rentenversicherung wohnortnah nutzen können.

An über 200 Standorten biete die gesetzliche Rentenversicherung bereits heute solche Leistungen an. Dieses wichtige Angebot solle nun noch weiter ausgebaut werden, um in allen Regionen Präventionsleistungen anbieten zu können.

Lubinski wies weiter darauf hin, dass nahezu jede zweite Erwerbsminderungsrente bewilligt werde, ohne dass vorher zeitnah eine medizinische Rehabilitation durchgeführt worden sei. „Die Gefahr einer Erwerbsminderung soll deshalb früher erkannt und die Betroffenen eher erreicht werden“, betonte Lubinski. Die Rentenversicherung setze dabei auf einen pro-aktiven Zugang: Anhand von Routinedaten sei es beispielsweise gelungen, das Erwerbsminderungsrisiko zu ermitteln und Versicherte gezielt auf die neu entwickelte Online-Seite www.rehajetzt.de der Deutschen Rentenversicherung hinzuweisen, wie Lubinski erklärte. Dort könnten sie anhand bestimmter Fragestellungen den eigenen Reha-Bedarf prüfen und erhielten eine gezielte Anleitung zur Reha-Antragstellung.

Auch auf den Firmenservice, ein Angebot der Rentenversicherungsträger, ging Lubinski in seinem Bericht ein. Der Firmenservice biete kleinen und mittelständischen Unternehmen eine zentrale Anlaufstelle und Ansprechpartner für alle Anliegen rund um Reha und Rente und sei vor zwei Jahren an den Start gegangen. „Die Resonanz ist durchweg positiv: Der Firmenservice wird zunehmend nachgefragt und die Rückmeldungen zeigen eine hohe Zufriedenheit bei den Unternehmen“, so Cord Peter Lubinski.

Ergebnis der Sozialwahl 2017:Wahlbeteiligung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund gestiegenÜber 30 Prozent der Vers...
02/07/2017

Ergebnis der Sozialwahl 2017:
Wahlbeteiligung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund gestiegen

Über 30 Prozent der Versicherten und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund haben bei der Sozialwahl 2017 gewählt und über die Zusammensetzung der Vertreterversammlung entschieden. Die Wahlbeteiligung ist im Vergleich zur
Sozialwahl 2011 leicht gestiegen – und zwar von 29,44 auf 30,16 Prozent. Am höchsten fiel sie mit rund 36 Prozent in Essen, in Dresden und in Bergisch Gladbach bei Köln aus.

„Ich bedanke mich bei den Millionen Wählerinnen und Wählern, die mit ihrer Stimme der Selbstverwaltung ein starkes Mandat gegeben haben, damit sie sich wirkungsvoll für die Interessen der Beitragszahler und Rentner einsetzen können“, sagt die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach.

Bei der Sozialwahl werden die ehrenamtlichen Mitglieder der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund neu gewählt. Die Sozialwahl ist nach der Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Sie findet alle
sechs Jahre statt. Die neue Vertreterversammlung der Deutschen
Rentenversicherung Bund konstituiert sich am 11. Oktober 2017 in Berlin.

Die Verteilung der Stimmen und Sitze in der Vertreterversammlung ist auf der Internetseite www.sozialwahl.de und unter www.deutsche-rentenversicherungbund.de/sozialwahl dargestellt.

Die Sozialwahl ist eine Listenwahl und keine Personenwahl. Je mehr Stimmen eine Liste bei der Wahl erhält, desto mehr Sitze kann sie in den Parlamenten mit ihren Kandidaten besetzen. Informieren Sie sich jetzt und geben Sie der Selbstverwaltung Ihre Stimme:

Rentenanpassung und FlexirentengesetzDie Änderungen im ÜberblickZum 1. Juli gibt es in der gesetzlichen Rentenversicheru...
02/07/2017

Rentenanpassung und Flexirentengesetz
Die Änderungen im Überblick

Zum 1. Juli gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung die folgenden
Rechtsänderungen:

Rentenanpassung sorgt für kräftiges Plus

Mehr im Portemonnaie für die über 20 Millionen Rentner in Deutschland: Zum 1. Juli steigen die Renten infolge der jährlichen Rentenanpassung im Westen um 1,9 Prozent und im Osten um 3,59 Prozent. Damit erhöht sich der aktuelle
Rentenwert – also der Wert eines Entgeltpunktes in Euro – in den alten
Bundesländern von 30,45 Euro auf 31,03 Euro. In den neuen Bundesländern steigt der Rentenwert (Ost) von 28,66 Euro auf 29,69 Euro und erreicht damit 95,7 Prozent des Westwerts. Die für die aktuelle Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 2,06 Prozent in den alten Bundesländern und 3,74 Prozent in den neuen Bundesländern. Damit sind die Renten seit 2012 im Westen um 10,5 Prozent und im Osten um 19,1 Prozent gestiegen.

Flexirentengesetz bringt weitere Neuerungen
Durch das Flexirentengesetz soll der Übergang vom Berufsleben in die Rente flexibler gestaltet werden. Einige Rechtsänderungen sind bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Zum 1. Juli werden nun die letzten beiden rentenrechtlichen Änderungen wirksam, von denen besonders Versicherte profitieren, die vorzeitig in Altersrente gehen.

Hinzuverdienstgrenze angehoben
Wer vor Erreichen der Altersgrenze in Rente geht, darf ab dem 1. Juli bis zu
6.300 Euro jährlich anrechnungsfrei hinzuverdienen. Die Hinzuverdienstgrenze lag bisher bei 450 Euro monatlich. Ein Verdienst, der über 6.300 Euro hinausgeht, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Ist die Summe aus der gekürzten Rente und dem Hinzuverdienst höher als das bisherige Arbeitseinkommen, wird der darüber liegende Hinzuverdienst zu 100 Prozent auf die verbliebene Rente angerechnet. Als Berechnungsgrundlage dient das höchste Einkommen der letzten 15 Kalenderjahre.

Sonderzahlungen schon ab 50
Sonderzahlungen zum Ausgleich von Abschlägen, die bei vorzeitigem Ruhestand die Altersrente mindern, sind ab dem 1. Juli bereits mit 50 Jahren möglich, zuvor mussten die Versicherten 55 Jahre alt sein. Die Höhe des Ausgleichsbetrags ergibt sich aus der „Rentenauskunft über die voraussichtliche Minderung der Altersrente“. Sie wird auf Antrag vom Rentenversicherungsträger erstellt.

Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de stehen Fragen-Antworten- Kataloge zur Rentenanpassung und zum Flexirentengesetz zur Verfügung.

Was unterscheidet einen Bescheid von sonstigen Schreiben der DRV Bund?  Was bedeutet Bestandskraft des Bescheides? Und i...
22/06/2017

Was unterscheidet einen Bescheid von sonstigen Schreiben der DRV Bund? Was bedeutet Bestandskraft des Bescheides? Und in diesem Zusammenhang auch:

Versprochen ist versprochen und wird nicht gebrochen... außer die Paragraphen 44-48 SGB X erlauben es!

Viel Stoff für die schöne Gegend hier!

21/06/2017

Das durcharbeiten nur der ersten Seiten eines Rentenbescheids für Witwenrente bringt viele Informationen, dass vermutet man zunächst gar nicht.

Insbesondere sind hierbei Rentensplitting oder Erziehungsrente zu nennen. Doch dazu später mehr!

Fortbildungsseminar 2017 der DRV Bund in Bad Alexandersbad Die letzten 2 Tage waren mit den zentralen Themen Flexirente ...
21/06/2017

Fortbildungsseminar 2017 der DRV Bund in Bad Alexandersbad

Die letzten 2 Tage waren mit den zentralen Themen Flexirente und Kontenklärung belegt.

27/03/2017

Nachdem meine alte Homepage bereits seit einiger Zeit aus technischen Gründen abgeschaltet wurde, habe ich mich entschlossen, eine neue Seite zu erstellen.

So wie es aussieht, werde ich das gute Stück noch im Laufe dieser Woche wieder ins Netz stellen!!

24/03/2017

Diese Woche war es sehr ruhig. Ein Antrag auf Kindererziehungszeiten musste bestätigt und verschickt werden.

Nächste Woche stehen aber schon zwei Sprechstunden fest.

Meine Sprechstunden darf ich nach meiner Dienstzeit, in der Regel ab 16.30 Uhr bei der Barmer, Eserwallstr. 1, 86150 Aug...
23/03/2017

Meine Sprechstunden darf ich nach meiner Dienstzeit, in der Regel ab 16.30 Uhr bei der Barmer, Eserwallstr. 1, 86150 Augsburg abhalten. Bitte unbedingt Termin vereinbaren!

Adresse

Max-Gutmann-Str. 6 1/4
Augsburg
86159

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