20/09/2023
Fakten und Zahlen zum Detektiv- und Ermittlungsgewerbe
STAATLICHE REGELUNGEN:
* Das Detektei-Gewerbe bedarf einer Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO
* Das Detektei-Gewerbe bedarf einer Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO
* Detektive, die gewerbliche privatrechtliche Ermittlungen ausüben, zählen zur Gruppe der sogenannten Vertrauensberufe, d. h. das Detektei-Gewerbe ist ein überwachungsbedürftiges Gewerbe.
* Die zuständige Behörde überprüft unverzüglich gemäß § 38 GewO die Zuverlässigkeit des Detektei-Gewerbetreibenden nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung nach § 14 GewO.
* Der Detektei-Gewerbetreibende hat ein Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Abs. 5 GewO zur Vorlage bei der Behörde zu beantragen. Kommt der Detektei-Gewerbetreibende dieser Verpflichtung nicht nach, hat die Behörde diese Auskünfte von Amts wegen einzuholen.
BRANCHENSPEZIFIKA:
* Es besteht kein Berufsbezeichnungsschutz. Jeder in Deutschland, der das Detektei-Gewerbe angemeldet hat, kann die Bezeichnung „Detektiv“ führen und privatrechtliche Ermittlungen auf gewerblicher Grundlage (gegen Entgeld) in Wahrnehmung berechtigter oder rechtlicher fremder Interessen ausführen.
* Es besteht kein Berufsbezeichnungsschutz. Jeder in Deutschland, der das Detektei-Gewerbe angemeldet hat, kann die Bezeichnung „Detektiv“ führen und privatrechtliche Ermittlungen auf gewerblicher Grundlage (gegen Entgeld) in Wahrnehmung berechtigter oder rechtlicher fremder Interessen ausführen.
* Der Detektivberuf ist kein anerkannter Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es ist ein sogenannter Talent-/ Praxisberuf, unabhängig von der beruflichen Bildung, Erfahrung und persönlichen Eignung.
* Es ist Aufgabe des Gewerbes selbst, dafür zu sorgen, dass die Berufsangehörigen (Ermittler und Detektive) die für die Gewerbeausübung erforderlichen Voraussetzungen mitbringen und sich darüber ständig fachlich weiterbilden. Dies erfolgt über die Zentralstelle zur Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD) sowie über die BuDEG (Bundesverband Detektiv- und Ermittlungsgewerbe) Fachseminare.
* Die Berufsordnung für Detektive in Deutschland wurde 1967 von den maßgeblichen deutschen Detektiv-Verbänden als verbandsinternes Regelwerk verabschiedet; die Novellierung erfolgte im Jahr 2015.
* Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie begrüßt die Entwicklung von Qualitätscharten und Gütesiegeln durch die Berufsverbände als einen wichtigen Beitrag zur beruflichen Qualitätssicherung unterhalb der Ebene gesetzlicher Reglementierungen. Eine „Ausbildung“ bei der ZAD und eine Mitgliedschaft im mittlerweile einzigen Berufsverband (BuDEG) stellen demnach ein Qualitätsmerkmal dar. Mehr noch als eine DIN ISO Zertifizierung, da hierbei nur der bürokratische Ablauf geprüft wird.