Detektei Larsen

Detektei Larsen Detektei Larsen, GEWISSHEIT IN ALLEN FÄLLEN Seit über 30 Jahren europaweit tätig für Privat und Wirtschaft. Über 15 Einsatzorte in Süddeutschland.

Inhabergeführt von geprüftem Detektiv, Mitglied im BID. Detektivbüro, Ermittlungen aller Art, Beobachtungen, Observationen, Beweiserbringung, verdeckte Videoüberwachung; Auskünfte, Abhörschutz, aufdecken von Schwarzarbeit, Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall, Ermittlungen bei Unterhalts- und Sorgerechtsangelegenheiten, Personenüberprüfungen, Schuldnersuche

Als Mitglied im Bund Internationale

r Detektive verfügen wir über vielfältige Möglichkeiten. Eine korrekte Auftragsabwicklung, ausführliche Dokumentation, übersichtliche abrechnungsübersicht und ein gerichtsverwertbarer Bericht sind für uns selbstverständlich.

Fakten und Zahlen zum  Detektiv- und ErmittlungsgewerbeSTAATLICHE REGELUNGEN:* Das Detektei-Gewerbe bedarf einer Gewerbe...
20/09/2023

Fakten und Zahlen zum Detektiv- und Ermittlungsgewerbe

STAATLICHE REGELUNGEN:
* Das Detektei-Gewerbe bedarf einer Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO
* Das Detektei-Gewerbe bedarf einer Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO
* Detektive, die gewerbliche privatrechtliche Ermittlungen ausüben, zählen zur Gruppe der sogenannten Vertrauensberufe, d. h. das Detektei-Gewerbe ist ein überwachungsbedürftiges Gewerbe.
* Die zuständige Behörde überprüft unverzüglich gemäß § 38 GewO die Zuverlässigkeit des Detektei-Gewerbetreibenden nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung nach § 14 GewO.
* Der Detektei-Gewerbetreibende hat ein Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Abs. 5 GewO zur Vorlage bei der Behörde zu beantragen. Kommt der Detektei-Gewerbetreibende dieser Verpflichtung nicht nach, hat die Behörde diese Auskünfte von Amts wegen einzuholen.
BRANCHENSPEZIFIKA:
* Es besteht kein Berufsbezeichnungsschutz. Jeder in Deutschland, der das Detektei-Gewerbe angemeldet hat, kann die Bezeichnung „Detektiv“ führen und privatrechtliche Ermittlungen auf gewerblicher Grundlage (gegen Entgeld) in Wahrnehmung berechtigter oder rechtlicher fremder Interessen ausführen.
* Es besteht kein Berufsbezeichnungsschutz. Jeder in Deutschland, der das Detektei-Gewerbe angemeldet hat, kann die Bezeichnung „Detektiv“ führen und privatrechtliche Ermittlungen auf gewerblicher Grundlage (gegen Entgeld) in Wahrnehmung berechtigter oder rechtlicher fremder Interessen ausführen.
* Der Detektivberuf ist kein anerkannter Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es ist ein sogenannter Talent-/ Praxisberuf, unabhängig von der beruflichen Bildung, Erfahrung und persönlichen Eignung.
* Es ist Aufgabe des Gewerbes selbst, dafür zu sorgen, dass die Berufsangehörigen (Ermittler und Detektive) die für die Gewerbeausübung erforderlichen Voraussetzungen mitbringen und sich darüber ständig fachlich weiterbilden. Dies erfolgt über die Zentralstelle zur Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD) sowie über die BuDEG (Bundesverband Detektiv- und Ermittlungsgewerbe) Fachseminare.
* Die Berufsordnung für Detektive in Deutschland wurde 1967 von den maßgeblichen deutschen Detektiv-Verbänden als verbandsinternes Regelwerk verabschiedet; die Novellierung erfolgte im Jahr 2015.
* Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie begrüßt die Entwicklung von Qualitätscharten und Gütesiegeln durch die Berufsverbände als einen wichtigen Beitrag zur beruflichen Qualitätssicherung unterhalb der Ebene gesetzlicher Reglementierungen. Eine „Ausbildung“ bei der ZAD und eine Mitgliedschaft im mittlerweile einzigen Berufsverband (BuDEG) stellen demnach ein Qualitätsmerkmal dar. Mehr noch als eine DIN ISO Zertifizierung, da hierbei nur der bürokratische Ablauf geprüft wird.

Fakten und Zahlen zum  Detektiv- und ErmittlungsgewerbeSTAATLICHE REGELUNGEN:* Das Detektei-Gewerbe bedarf einer Gewerbe...
20/09/2023

Fakten und Zahlen zum Detektiv- und Ermittlungsgewerbe

STAATLICHE REGELUNGEN:
* Das Detektei-Gewerbe bedarf einer Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO
* Detektive, die gewerbliche privatrechtliche Ermittlungen ausüben, zählen zur Gruppe der sogenannten Vertrauensberufe, d. h. das Detektei-Gewerbe ist ein überwachungsbedürftiges Gewerbe.
* Die zuständige Behörde überprüft unverzüglich gemäß § 38 GewO die Zuverlässigkeit des Detektei-Gewerbetreibenden nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung nach § 14 GewO.
* Der Detektei-Gewerbetreibende hat ein Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Abs. 5 GewO zur Vorlage bei der Behörde zu beantragen. Kommt der Detektei-Gewerbetreibende dieser Verpflichtung nicht nach, hat die Behörde diese Auskünfte von Amts wegen einzuholen.
BRANCHENSPEZIFIKA:
* Es besteht kein Berufsbezeichnungsschutz. Jeder in Deutschland, der das Detektei-Gewerbe angemeldet hat, kann die Bezeichnung „Detektiv“ führen und privatrechtliche Ermittlungen auf gewerblicher Grundlage (gegen Entgeld) in Wahrnehmung berechtigter oder rechtlicher fremder Interessen ausführen.
* Der Detektivberuf ist kein anerkannter Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetz (BBiG). * Es ist Aufgabe des Gewerbes selbst, dafür zu sorgen, dass die Berufsangehörigen (Ermittler und Detektive) die für die Gewerbeausübung erforderlichen Voraussetzungen mitbringen und sich darüber ständig fachlich weiterbilden. Dies erfolgt über die Zentralstelle zur Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD) sowie über die BuDEG (Bundesverband Detektiv- und Ermittlungsgewerbe) Fachseminare.
* Die Berufsordnung für Detektive in Deutschland wurde 1967 von den maßgeblichen deutschen Detektiv-Verbänden als verbandsinternes Regelwerk verabschiedet; die Novellierung erfolgte im Jahr 2015.
* Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie begrüßt die Entwicklung von Qualitätscharten und Gütesiegeln durch die Berufsverbände als einen wichtigen Beitrag zur beruflichen Qualitätssicherung unterhalb der Ebene gesetzlicher Reglementierungen. Eine „Ausbildung“ bei der ZAD und eine Mitgliedschaft im mittlerweile einzigen Berufsverband (BuDEG) stellen demnach ein Qualitätsmerkmal dar. Mehr noch als eine DIN ISO Zertifizierung, da hierbei nur der bürokratische Ablauf geprüft wird.
Die Detektei Larsen wird von einem geprüften Detektiv geführt, dieser ist seit 2000 Mitglied im BID (jetzt BuDEG).

Sie möchten wissen, wo sich eine bestimmte Person aufhält oder sie benötigen wichtige Kontaktdaten? Aufgrund unserer lan...
16/12/2022

Sie möchten wissen, wo sich eine bestimmte Person aufhält oder sie benötigen wichtige Kontaktdaten? Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung verfügen wir über umfangreiche Recherchemöglichkeiten. Unsere Arbeit fängt meist erst an, wenn die Datenbankrecherche keinen Treffer bringt, weil die gesuchte Person z. B. "untergetaucht" ist. Unsere investigativen Ermittlungen benötigen Zeit, denn das ist klassische Detektivarbeit, die bei wenigen, älteren Anhaltspunkten anfängt. Wir konnten in den letzten Jahren einige Personen (wie Erben, Verwandte oder Schuldner) aufspüren und auch Kontakt mit ihnen aufnehmen. Selbst flüchtige Bekanntschaften konnten wir ermitteln, ohne die gesuchte Person dabei in "Gefahr" zu bringen. Bei Fragen zur Aufenthaltsermittlung von Personen sprechen Sie uns einfach an!

Eines unserer Kerngeschäfte ist die Personenüberwachung! Wir übernehmen für Unternehmen und Handwerksbetriebe die Überwa...
16/08/2022

Eines unserer Kerngeschäfte ist die Personenüberwachung! Wir übernehmen für Unternehmen und Handwerksbetriebe die Überwachung von Mitarbeiter in Verdachtsfällen, z.B. bei
- ARBEITEN IM KRANKENSTAND
- UNTERSCHLAGUNG VON BETRIEBSMITTELN
- VERSTOSS GEGEN WETTBEWERBSVERBOTE
- UNERLAUBTER NEBENTÄTIGKEIT
Wir observieren verdächtige Mitarbeiter, ob sie mit gestohlenem Firmeneigentum handeln und finden heraus, wer im Kollegenkreis noch beteiligt ist oder profitiert. Wir überprüfen krankgeschriebene Mitarbeitern auf das Vortäuschung einer Krankheit, auf schwarzarbeit und auf ungenehmigte Nebentätigkeiten. So konnten wir erst vor kurzem einen krankgeschriebenen Arbeiter gleich dreier Verstöße überführen!

Personen, Räume und privates Eigentum beobachten und überwachen – das ist das Kerngeschäft unserer Detektei. Erfolgreich...
06/07/2022

Personen, Räume und privates Eigentum beobachten und überwachen – das ist das Kerngeschäft unserer Detektei. Erfolgreiche Personenüberwachung ist diskret, unauffällig und erfordert speziell geschulte Detektive. Wir ermitteln für Sie unauffällig aus neutralen Einsatzfahrzeugen heraus. Wenn erforderlich, wechseln sich mehrere Mitarbeiter ab. Das minimiert die Gefahr, entdeckt zu werden.
Aktuell überwachten und überführten wir einen Angestellten aus Stuttgart. Dieser beging gleich mehrere Fehlverhalten und konnte von uns bei diesen beobachtet werden.

Videoüberwachung am ArbeitsplatzSie möchten sich und Ihr Eigentum schützen, gegen Sie begangene Straftaten aufklären ode...
25/02/2022

Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Sie möchten sich und Ihr Eigentum schützen, gegen Sie begangene Straftaten aufklären oder von vornherein verhindern?

Dann nutzen Sie die umfangreichen Möglichkeiten der Videoüberwachung. Unsere Detektei verfügt auf diesem Gebiet über außerordentlich hohe Kompetenz und langjährige Erfahrung. Unsere Spezialisten führen Beobachtungen mithilfe optisch-elektronischer Einrichtungen sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen durch.

Die verdeckte Videoaufzeichnung eines Arbeitnehmers allerdings nur dann zulässig, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht und alle weniger einschneidenden Mittel zur Aufklärung des Verdachts ausgeschöpft sind.

Ist der Täter ermittelt, überstellen wir ihn auf Ihren Wunsch der Polizei und stehen als Zeugen zur Verfügung.
Möchten Sie - ohne Einschalten der Polizei - ein Gespräch mit dem Täter führen, unterstützen wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung bei der Gesprächsführung.

Lohnfortzahlung im KrankheitsfallJeder kranke Arbeitnehmer hat das Recht, in Ruhe gesund zu werden. Doch manchmal drängt...
29/11/2021

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Jeder kranke Arbeitnehmer hat das Recht, in Ruhe gesund zu werden. Doch manchmal drängt sich der Verdacht auf, das eine Krankheit nur vorgeschoben ist. Sie vermuten, dass ein krankgeschriebener Mitarbeiter nebenher arbeitet? Oder Sie stellen fest, dass ein Angestellter immer wieder an solchen Tagen fehlt, die das Wochenende „verlängern“.
Mit diskreten Beobachtungen im direkten Umfeld ermitteln wir, ob die Krankmeldung berechtigt ist. Unsere lückenlosen Berichte, eventuell mit zusätzlichen Fotos oder Videosequenzen, dienen Ihnen in einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung als Beweis.

Sie haben den Verdacht, dass Sie betrogen oder bestohlen werden? Doch Ihre  Befürchtung alleine reicht nicht aus. Sie br...
15/09/2021

Sie haben den Verdacht, dass Sie betrogen oder bestohlen werden? Doch Ihre Befürchtung alleine reicht nicht aus. Sie brauchen Beweise, um zivil- oder strafrechtlich gegen den oder die Täter vorgehen zu können.
„Auf frischer Tat ertappt!“
Die Rechtsprechung bestätigt: Arbeitgeber haben in vielen Fällen ein berechtigtes betriebliches Interesse daran, Mitarbeiter auf Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit zu überprüfen. Dies gilt vor allem in Bereichen, in denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein gesteigertes oder besonderes Vertrauen entgegenbringt oder entgegenbringen muss.
Die Detektei Larsen unterstützt Sie bei der Aufdeckung durch: Observationen, Testkäufe, Ehrlichkeitstests, verdecke Videoüberwachung, chemische Diebesfallen u.v.m
https://www.detektei-larsen.de/wirtschaftsdetektei/diebstahl-betrug.php

Personensuche, Ermittlungen zum Aufenthaltsort.Sie möchten wissen, wo sich eine bestimmte Person aufhält oder Sie benöti...
01/06/2021

Personensuche, Ermittlungen zum Aufenthaltsort.

Sie möchten wissen, wo sich eine bestimmte Person aufhält oder Sie benötigen wichtige Kontaktdaten. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung verfügen wir über umfangreiche Recherchemöglichkeiten. Ausgehend vom letzten bekannten Aufenthaltsort der gesuchten Person verfolgen wir jede sich ihnen bietende Spur, diskret aber hartnäckig. Unsere Datenbankrecherchen können oft schon den aktuellen Aufenthaltsort und damit die neue Anschrift liefern. Bei Schuldnern und "untergetauchten" Personen können vorsichtige Befragungen ehemaliger Nachbarn, Arbeitgeber oder Vereinskameraden oft Hinweise auf Wünsche und Vorliebenden des Gesuchten liefern. So erhalten wir die oft entscheidenden Ermittlungsansätze für eine erfolgreiche Personensuche.
In Ehen zwischen Partnern aus unterschiedlichen Kulturen kann eine Trennung und ein daraus resultierender Sorgerechtsstreit auch mit dem "Untertauchen" des Zahlungspflichtigen einhergehen. Auch Kindesentführungen sind teils kein Seltenheit.
Hier sind zeitnahe Maßnahmen wichtig!
Nutzen Sie daher unser Wissen, um die Suche nach alten Bekannten oder vermissten Personen erfolgreich zu gestallten.

Weitere Ermittlungsfelder sind u.a. Adressermittlungen,  Personensuche, Recherchen, Arbeitsstellenermittlung, Aufdecken ...
08/03/2021

Weitere Ermittlungsfelder sind u.a. Adressermittlungen, Personensuche, Recherchen, Arbeitsstellenermittlung, Aufdecken von Diebstählen, Betrug, Sachbeschädigung, Mitarbeiterüberprüfungen, unerlaubte Nebentätigkeit, Krankfeierer enttarnen, Abrechnungsbetrug, Spesenmissbrauch, Mitarbeiterbeobachtung, Betriebsspionage, Wettbewerbsverstöße, Einschleusungen, Aufdecken von Unterhaltsbetrug, Ehebruch, Seitensprung u. Untreue aufdecken, Partner beobachten, GPS-Überwachung von Gegenständen, Aufdecken von Versicherungsbetrug, Ermittlungen bei Wettbewerbsverboten, Familienangelegenheiten, Vermisstensachen, Kindsrückführung, Mobbing, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Zeugensuche, Computerkriminalität, Cybercrime, IT-Schwachstellenanlysen.

Adresse

Brunnenstraße 31/1
Böblingen
71032

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Montag 09:00 - 18:00
Dienstag 09:00 - 18:00
Mittwoch 09:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 18:00

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