18/11/2025
𝑨𝒓𝒃𝒆𝒊𝒕𝒈𝒆𝒃𝒆𝒓𝒅𝒂𝒓𝒍𝒆𝒉𝒆𝒏 𝒓𝒊𝒄𝒉𝒕𝒊𝒈 𝒂𝒃𝒓𝒆𝒄𝒉𝒏𝒆𝒏
Arbeitgeber stellen Ihren Mitarbeitern gelegentlich ein zinsgünstiges oder zinsloses Darlehen zur Verfügung. Dies kann bei einer Darlehenshöhe über 2.600 EUR am Ende des Lohnabrechnungszeitraums zu einem steuer- und sozialversicherungspflichtigen geldwerten Vorteil führen. Die Zinsersparnis kann über den monatlichen freien Sachbezugswert in Höhe von 50 EUR steuer- und sv-frei gestellt werden, falls keine weiteren Sachbezüge gewährt werden bzw. die Sachbezugsgrenze noch nicht erreicht ist. Überschreitet der Zinsvorteil die Sachbezugsfreigrenze von 50 EUR im Monat ist es ratsam ein Vergleichsangebot spätestens 10 Tage nach Vertragsabschluss Arbeitgeberdarlehen einzuholen. Dadurch kann ggfs. ein güstigerer Zinsasatz (vergleichbare Marktkonditionen auch Internetangebote) als der von der Bundesbank veröffentlichte Effektivzinssatz herangezogen werden. Vom ermittelten Angebot darf noch ein Bewertungsabschlag von 4% abgezogen werden. (Bsp. Zinsatz 4% abzgl. 4% Bewertungsabschlag = 3,84%)
Ebenfalls sollte aus dem Arbeitgeberdarlehen hervorgehen ob es sich um einen Konsumentenkredit oder um einen Kredit für die Immobilienfinanzierung / -modernisierung handelt auf dieser Basis können entsprechende Zinssätze und ggfs. marktübliche Vergleichsangebote ermittelt bzw. eingeholt werden.
Der geldwerte Vorteil kann nach § 37b EStG pauschalbesteuert werden, allerdings fällt bei dieser Zuwendung dennoch Sozialversicherung für den Arbeitnehmer an.
𝐅𝐀𝐙𝐈𝐓
Arbeitgeberdarlehen Summe je Arbeitnehmer unter 2.600 EUR am Ende des Lohnabrechnungszeitraum sind steuer- und sozialversicherungsfrei.
Errechnete monatliche Darlehenszinsen unter 50 EUR sind mit dem Sachbezugswert steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. (keine weiteren monatlichen Sachbezüge dürfen gewährt werden).
Bei monatlichen Darlehenszinsen über 50 EUR entsteht ein steuer- und sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil.
Die Steuerpflicht kann mit 30% nach § 37b EStG pauschaliert werden. Dennoch bleibt der geldwerte Vorteil sozialversicherungspflichtig.
𝐇𝐚𝐧𝐝𝐥𝐮𝐧𝐠𝐬𝐞𝐦𝐩𝐟𝐞𝐡𝐥𝐮𝐧𝐠
Der vom Arbeitgeber festgesetzte Zinssatz für den Arbeitgeberdarlehen sollte entsprechend gewählt werden, damit der geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers 50 EUR / Monat nicht übersteigt.
Quellen:
https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2024/B-Anhaenge/Anhang-24-Druck/IX/anhang-24-IX.html