13/08/2026
Ein Logenplatz für 700 Euro kostet den Arbeitgeber schnell über 1.000 Euro.
Der Grund: Der VIP-Logen-Erlass regelt nur, wie das Paket aufgeteilt wird — er ist keine Steuerbefreiung. Und die Pauschalierung mit 30 Prozent nach § 37b Abs. 2 EStG befreit eigene Mitarbeiter gerade nicht von der Beitragspflicht. Soll auf der Entgeltabrechnung zusätzlich kein Abzug erscheinen, verdoppelt die Nettolohnhochrechnung die Belastung.
Entscheidend ist deshalb eine einzige Frage: War die Teilnahme ein Geschäftstermin oder ein geldwerter Vorteil? Wer das sauber dokumentiert, spart nicht nur Diskussionen in der Betriebsprüfung, sondern echtes Geld.
Die wichtigsten Abgrenzungskriterien, die Rechenwege und ein Praxisbeispiel haben wir in dieser Übersicht zusammengestellt.
Detailliertere Informationen findet Ihr auf unserer Wissensplattform unter: https://lohnabrechnung.app/fachinformationen/vip-logen-dauerkarten-37b-estg-sozialversicherung