Global Mobility Consult

Global Mobility Consult Wir bieten praxisorientierte Beratung und Inhouse-Seminare zu allen internationalen Personal- und Vergütungsthemen.

Be a leader to be remembered
23/10/2022

Be a leader to be remembered

Ein Lichtblick: ➡️Die   hat nach langem politischen Ringen eine neue   für  , d.h. eine neue  -Richtlinie. ➡️Im heutigen...
31/10/2021

Ein Lichtblick:

➡️Die hat nach langem politischen Ringen eine neue für , d.h. eine neue -Richtlinie.

➡️Im heutigen Amtsblatt der EU ist sie verkündet worden als

"RICHTLINIE (EU) 2021/1883 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Oktober 2021 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates"

➡️Aus 2009/50/EG wird als 2021/1883/EU als zentrales Element der im sektoralen Ansatz der EU.

➡️In Kraft treten wird die Richtlinie 2021/1883/EU ab Mitte November am 20. Tag nach ihrer Verkündung.

➡️Die Umsetzungsfrist endet zum Ablauf des 18.11.2023; die Richtlinie 2009/50/EG tritt mit Wirkung zum 19.11.2023 außer Kraft.

Details of the publication

Durch § 20 MiLoG hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass auch Arbeitgeber im Ausland ihren in Deutschland eingesetzten Mita...
16/05/2018

Durch § 20 MiLoG hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass auch Arbeitgeber im Ausland ihren in Deutschland eingesetzten Mitarbeitern den gesetzlichen Mindestlohn zahlen müssen. Gerade bei sehr kurzen Einsätzen in Deutschland, die internationale Unternehmen typischerweise über „Geschäftsreisen“ abbilden, besteht Handlungsbedarf.

Zu beachten: Die Anforderungen des gesetzlichen Mindestlohn (MiLoG) gelten auch für Ausländer während einer Tätigkeit oder Weiterbildung in Deutschland.

11/01/2018

Personaler scheinen bei Bewerbungen immer noch von verstaubten Klischees gelenkt zu werden. Dadurch verlieren aber beide Seiten: die Bewerber und die Unternehmen.

Wichtig für alle Entsendungen in die USA
15/12/2017

Wichtig für alle Entsendungen in die USA

The spouses of highly skilled foreign workers would no longer be able to work legally in the U.S. under a regulatory change proposed by the Trump administration Thursday.

Jeder zweite Deutschland beschäftigte Einwanderer mit ausländischem Abschluss arbeitet unterhalb seiner Qualifikation. Z...
11/12/2017

Jeder zweite Deutschland beschäftigte Einwanderer mit ausländischem Abschluss arbeitet unterhalb seiner Qualifikation. Zudem hat jeder vierte Arbeitslosengeld-II-Bezieher ausländischer Herkunft in seiner Heimat einen Berufs- oder Hochschulabschluss erworben, der in Deutschland nicht anerkannt wird. Jetzt hat die EU-Kommission Deutschland verklagt, weil Regeln zur Anerkennung von Berufsabschlüssen auch knapp zwei Jahre nach dem Stichtag noch nicht vollständig umgesetzt sind. Man werde vor dem Europäischen Gerichtshof Zwangsgelder von 62.203,68 Euro pro Tag beantragen, teilte die Kommission am Donnerstag mit.

Ausländer haben es in Deutschland schwer, in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten. Allzu oft werden Diplome ausländischer Hochschulen hier nicht anerkannt.

Welche Auswirkungen hat die neue Einwanderungspolitik der USA auf die Mobilität Ihrer Mitarbeiter? Wissen Sie, welche Ih...
07/12/2017

Welche Auswirkungen hat die neue Einwanderungspolitik der USA auf die Mobilität Ihrer Mitarbeiter? Wissen Sie, welche Ihrer Mitarbeiter vom Einreiseverbot betroffen sind?

"Neue Seite"

Neue europäische Vorschriften zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping bergen für Unternehmen neue administrative Hera...
05/12/2017

Neue europäische Vorschriften zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping bergen für Unternehmen neue administrative Herausforderungen.
Entsendungen innerhalb der EU galten einmal als recht unkompliziert – dank zahlreicher Abkommen und niedriger administrativer Hürden waren Dienstreisen und Entsendungen bis zu 24 Monate zwischen zwei europäischen Ländern einfach zu administrieren und haben den innereuropäischen Austausch von Arbeitskräften unterstützt.
Der bürokratische Aufwand von grenzüberschreitenden Mitarbeiterentsendungen hat sich deutlich verschärft. Unternehmen, die Mitarbeiter innerhalb der Europäischen Union entsenden, müssen sich immer mehr mit den aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Bedingungen Ihrer Entsendeziele vertraut machen. Grundsätzlich ist die Dienstleistungserbringung innerhalb der EU frei. Jedoch müssen auch deutsche Unternehmen lokale arbeitsrechtliche Bestimmungen einhalten. Dazu zählen unter anderem Vorgaben zum Arbeitsschutz, gesetzliche Arbeits- und Ruhezeiten, die Vergütung von Überstunden, aber auch die Einhaltung von Mindestlöhnen bzw. ortsüblichen Löhnen und Gehältern.
Einige Mitgliedstaaten fordern eine Meldung des Arbeitseinsatzes bei den lokalen Behörden vor bzw. bis zum Tag der Arbeitsaufnahme. Insbesondere die unterschiedlichen und teils unübersichtlichen Meldesysteme sowie etwa die wachsende Unsicherheit hinsichtlich der Einordnung von Arbeitnehmern in ausländische Tarifverträge bei der Bestimmung der Mindestlöhne. Die jeweiligen Meldeverfahren sind meist unübersichtlich und stehen oft nur in der jeweiligen Landessprache verfügbar und von ihrem Umfang sehr unterschiedlich. Jedes Land hat eigene Regelungen zu Anmeldepflichten, Arbeitsschutz, Mindestlohn, Sozialversicherungsrecht, Mehrwertsteuer- und Einkommenssteuerrecht. Hinzu kommen unterschiedliche branchenbezogene Spezialregelungen und Anerkennungsverfahren für reglementierte Berufe. Vor einem Arbeitseinsatz im Ausland müssen daher die administrativen Erfordernisse vor Ort gründlich geprüft werden.
Wird ein Mitarbeiter ohne die geforderten Bescheinigungen und Papiere entsandt, drohen scharfe Sanktionen: Die Arbeit vor Ort muss eingestellt werden und es drohen Bußgelder, die oft die Wirtschaftlichkeit des Arbeitseinsatzes gefährden. Die Meldeunterlagen sollten deshalb beim Arbeitseinsatz im Ausland stets mitgeführt werden
Ist Ihr Unternehmen auf diese neuen Herausforderungen vorbereitet? Kommen für eine Beratung im Hinblick auf Ihre Auslandsaktivitäten auf uns zu. Wir beraten Sie gerne.

Die Europäische Entsenderichtlinie regelt die Bedingungen, unter denen ausländische Arbeitskräfte eingesetzt werden dürfen. Am 23. Oktober 2017 hat sich der Rat der Arbeits- und Sozialminister der EU auf einen Reformkompromiss zur Entsenderichtlinie verständigt.

01/12/2017

Personalized memory and brain training. Scientifically based cognitive training. Suitable for all ages.

01/12/2017

Wir bieten Ihnen praxisorientierte Inhouse-Seminare und Beratung zu allen internationalen Personal- und Vergütungsthemen.

In unseren Seminaren zum Thema Internationale Mitarbeitermobilität erfahren Sie, wie Sie Auslandsdienstreisen und -entsendungen für Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen optimal gestalten, richtig betreuen und typische Fehler vermeiden.

Adresse

Teichstr 10
Barsinghausen
30890

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 19:00
Dienstag 09:00 - 19:00
Mittwoch 09:00 - 19:00
Donnerstag 09:00 - 19:00
Freitag 09:00 - 17:00

Telefon

+4916090269338

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Global Mobility Consult erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Global Mobility Consult senden:

Teilen