19/11/2016
Mindestlohn steigt ab 2017 auf 8,84 Euro
Mindestlohn 2017: Lohnuntergrenze steigt auf 8,84 Euro
Mehr Geld dazu: Ab 2017 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn.
Der Mindestlohn steigt ab 2017 von derzeit 8,50 Euro auf 8,84 Euro je Stunde. Das hat das Kabinett gestern beschlossen. Es ist erste Anpassung der 2015 eingeführten Lohnuntergrenze. Die Steigerung von 34 Cent orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung.
Was die Mindestlohnkommission bereits festgesetzt hat, will die Regierung nun als Rechtsverordnung umsetzen: Ab 2017 steigt der Mindestlohn von 8,50 Euro auf 8,84 Euro. Die ursprüngliche Hoffnung der Gewerkschaften hatte dies nicht erfüllt, es ist aber mehr als der im Mindestlohngesetz vorgesehene Regelfall.
Dass der Mindestlohn ab 2017 höher sein wird als in den ersten beiden Jahren seit Einführung, das war klar. Auf wie viel Euro die Lohnuntergrenze jedoch ansteigt, war bis zum Sommer umstritten. Nun bekommen Arbeitnehmer in Deutschland künftig einen spürbar höheren gesetzlichen Mindestlohn.
Mindestlohnkommission entscheidet einstimmig
Bereits im Juni legte die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern die neue Lohnuntergrenze fest. Der Beschluss sei einstimmig gefallen, sagte damals der Vorsitzende der Kommission und ehemalige Arbeitsdirektor des Energiekonzerns RWE, Jan Zilius. "Die Höhe der Anpassung orientiert sich nachlaufend an der Tarifentwicklung."
Der Mindestlohn war eine zentrale sozialpolitische Neuerung der amtierenden schwarz-roten Koalition. Seit beinahe zwei Jahren gilt die Lohnuntergrenze. Die Kommission, die frei von politischer Einflussnahme entscheiden soll, legt die Höhe nun alle zwei Jahre neu fest. Außer dem Vorsitzenden gehören ihm je drei Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeber sowie zwei beratende Wissenschaftler an.
Mindestlohn orientiert sich am durchschnittlichen tariflichen Stundenlohn
Die Kommission orientierte sich im Kern am Tarifindex, der Steigerung des durchschnittlichen tariflichen Stundenlohns. Die Abschlüsse, die in der Zeit seit Anfang 2015 wirksam wurden, machen ein Plus von 3,2 Prozent aus, womit der Mindestlohn auf exakt 8,77 Euro gestiegen wäre. Das Gremium hatte aber auch eigenen Entscheidungsspielraum. Es gab zudem Vorgaben des Gesetzgebers, die bei einer Erhöhung berücksichtigt werden sollen - etwa dass die Beschäftigung nicht bedroht wird.
Die Kommission nahm auch den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst mit als Basis, der damals jedoch noch nicht durch Auszahlung wirksam geworden war. Die Gewerkschaften scheiterten damals mit der Forderung, den Tarifabschluss für die Metall- und Elektrobranche ebenso zu berücksichtigen. Dann hätte der künftige Mindestlohn bei 8,87 Euro gelegen.