10/06/2026
Beamte in Elternzeit stellen sich meistens dieselbe Frage. Muss ich meine private Krankenversicherung trotzdem weiterbezahlen? Und wenn ja, bekomme ich irgendeine Unterstützung?
Die gute Nachricht zuerst. Die Beihilfe läuft in der Elternzeit weiter. In vielen Bundesländern steigt der Beihilfesatz sogar an. In Berlin zum Beispiel hast du in der Elternzeit 70 Prozent Beihilfe, auch wenn du vorher nur 50 Prozent hattest. Das bedeutet, dass dein PKV-Beitrag automatisch sinkt, weil die Versicherung weniger abdecken muss.
Die weniger gute Nachricht: Den Beitrag musst du trotzdem selbst zahlen. Die PKV läuft in der Elternzeit nicht automatisch beitragsfrei. Es gibt zwar einzelne Versicherungen, die eine dreimonatige Beitragsfreiheit anbieten, aber das ist die Ausnahme.
Was viele nicht wissen, ist dass es je nach Bundesland und Besoldungsgruppe Zuschüsse vom Dienstherrn gibt. In Berlin zum Beispiel gibt es für Beamte in niedrigeren Besoldungsgruppen sogar eine vollständige Übernahme des PKV-Beitrags während der Elternzeit. Für andere gibt es zumindest einen monatlichen Zuschuss.
Das Problem ist, dass diese Regelungen von Bundesland zu Bundesland komplett unterschiedlich sind. Was in Berlin gilt, gilt nicht in Bayern. Was für A8 gilt, gilt nicht für A12.
Wer das nicht kennt, verschenkt bares Geld. Wir helfen dir herauszufinden, was konkret für dich gilt.