01/10/2015
Auch Selbständige können mit ALG II aufstocken, wenn die Gewinne noch nicht zum Leben reichen. Wie erfahrt ihr hier: http://www.floeckemeier.de/selbstaendigkeit-und-alg-ii/
Was vielen nicht bekannt ist: Auch als Selbständiger können Sie ALG II, im Volksmund auch HARZT IV genannt, beantragen. Die so genannte Grundsicherung für Arbeitssuchende steht auch hilfebedürftigen Selbständigen zu, ohne dass sie gezwungen sind, ihre Selbständigkeit aufzugeben.