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Das Haltverbot ist in Deutschland nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) u. mittels Verkehrszeichen 283 und 286 gemäß § 41 StVO ein behördliches Verbot an Fahrzeugführer im Straßenverkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund. Für eine temporäre Haltverbotszone muss vor Aufstellung der Schilder eine behördliche Genehmigung eingeholt werden, wobei in jeder Stadt sowohl die zuständigen Behörden, als auch deren Vorgaben für Fristen und Gebühren, sowie die anderen Rahmenbedingungen unterschiedlich sein können. Viele Unternehmen und Privatpersonen benötigen Haltverbotszonen, um die Straße für ihre Zwecke, sei es Veranstaltungen oder Umzüge, von anderen Verkehrsteilnehmern freizuhalten. Dabei haben sie aber weder Kenntnisse zu Umsetzung dieser umfangreichen Aufgabe, noch die notwendigen Kontakte, um zum Beispiel die Verkehrszeichen zu beschaffen und aufzustellen. Die in früheren Zeiten gebrauchten Methoden des Parkens in zweiter Reihe oder des Aufstellens von Stühlen oder anderen Gegenständen, um den Parkraum freizuhalten, sind mittlerweile verboten. Bei letzterer Methode haftet der Aufsteller übrigens auch für Schäden, die ggf. Die Kolb Verkehrsleitservice GmbH bietet hier einen umfangreichen, professionellen Service, der alle notwendigen Dienstleistungen zur Einrichtung einer Haltverbotszone umfasst.

Adresse

NobelStr. 20
Berlin
12057

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