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Geldzurück.eu Rückabwicklung von Lebens-und Rentenversicherungen, Riester und Rürup. Ohne Kostenrisiko. Lassen S

12/05/2020

10 Irrtümer über Lebensversicherungen

1. Alle Einzahlungen in meine Kapitlallebensversicherung werden verzinst und bringen Ertrag!
Falsch! Sowohl bei der Kapitallebensversicherung als auch bei der privaten Rentenversicherung wird nur ein Teil der Einzahlungen gespart. Ein anderer Teil fließt in den Risikoschutz, ein weiterer geht für Kosten ab. Verzinst wird nur das Geld, das übrig bleibt. So kann bei teuren Verträgen die Rendite negativ sein.

2. Bei einer Rentenversicherung kann ich mich bis zum Ende der Sparphase für die Kapitalzahlung
statt die monatliche Rente enstscheiden!
Stimmt leider nicht immer. Ist in den Vertragsbedingungen ein Kapitalwahlrecht für das Ende der Sparphase vereinbart, dann stimmt das.
Tipp: Auch die Zeilkapital-Zahlung ist möglich. Brauchen Sie eine größere Summe für die Anschaffung, können Sie sich dafür einen Teil des angesparten Guthabens auszahlen lassen und den anderen Teil als Rente bekommen.

3. Wer seinen Vertrag bei einem Versicherer abgeschlossen hat, bekommt
von diesem auch die Leistung!
Stimmt nicht immer. Lebensversicherer wie die Generali haben ihren Bestand an Abwicklungsplattformen verkauft, auch Run-off-Gesellschaften genannt. Ihre Zustimmung ist nicht vorgeschrieben. Die gutgeschriebenen Überschüsse bleiben erhalten. Die Überschussbeteiligung ist ungewiss.

4. Wenn mein Versicherer pleite geht, ist die Auszahlung weg!
Falsch! Es gibt einen gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzschutz. Bei einer Pleite übernimmt der Sicherungsfonds die Verträge und steht für die garantierte Leistung gerade.

5. Mit einer Kapitallebensversicherung mit Garantiezins kann ich keinen Verlust machen!
Das ist falsch! Bei Versicherern mit hohen Kosten und schlechtem Anlageerfolg sind Verluste möglich, sowohl bei der Kapitallebensversicherung als auch bei einer privaten Rentenversicherung. Dann erhalten Kunden sogar weniger als Ihre eingezahlten Beiträge. Vor Verlust geschützt sind Kunden mit einer Riester-Rentenversicherung. Hier gilt eine Garantie, dass zu Rentenbeginn die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen vorhanden sind.

6. Die Auszahlung aus einer Kapitallebensversicherung muss immer versteuert werden!
Falsch. Es kommt auf das Abschlussjahr des Vertrags an. Haben Sie in vor 2005 abgeschlossen, mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt und einen Mindesttodesfallschutz vereinbart, zahlen Sie keine Steuern. Bei Verträgen ab dem Jahr 2005 müssen Sie Abgeltungssteuer auf den Ertrag zahlen - es sei denn, der Vertrag ist mindestens zwölf Jahre gelaufen und Sie sind bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt (62 Jahre bei Vertragsabschluss ab 2012)

7. Auf die Überschussbeteiligung ist Verlass!
Nein! Verlassen können Sie sich nur auf die Verzinsung Ihres Sparanteils, die Ihnen bei Vertragsschluss garantiert wurde.

8. Für das Geld aus Lebens- oder Rentenversicherungen sind keine Krankenversicherungsbeiträge fällig.
Das ist meistens richtig, aber nicht immer. Wer eine gesetzliche Rente bezieht und nicht privat krankenversichert ist, gehört der Krankenversicherung der Rentner an. Die Pflichtversicherten zahlen weder auf die private Rente noch auf eine Kapitalzahlung Beiträge. Wer aber in der Krankenversicherung der Rentner freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt im Schnitt einen Beitragssatz von 15% plus Pflegeversicherung.

9. Wenn ich nicht mehr einzahlen will, kann ich den Vertrag nur beitragsfrei stellen oder kündigen!
Falsch! Sie haben noch eine dritte Möglichkeit: Sie können die Police verkaufen. Das kann besser sein, als den Vertrag zu kündigen. Vom Aufkäufer der Police erhalten Sie dann mehr als den Rückkaufswert vom Versicherer. Holen Sie auf jeden Fall Angebote von mehreren Aufkäufern ein.

10. Eine Rentengarantiezeit von zehn Jahren bedeutet, dass meine Rente nur garantiert
zehn Jahre lang gezahlt wird.
Nein, dass stimmt nicht! Sie erhalten die Rente lebenslang. Dies ist der größte Vorteil einer privaten Rentenversicherung. Die Rentengarantiezeit wird erst im Falle Ihres Todes relevant. Ihre volle Rente wird dann ab Rentenbeginn zehn Jahre lang an Ihre Hinterbliebenen überwiesen.

https://youtu.be/H76Lf2mf3Po
06/04/2020

https://youtu.be/H76Lf2mf3Po

Das Versicherungsaufsichtsgesetz klingt harmlos und kennt fast niemand, hat es aber in sich. Vor allem §314 sagt nichts anderes als die komplette Enteignung ...

Warum trage ich kein Kostenrisiko?Unsere Anwälte und Versicherungsprofis prüfen Ihre Policen im Vorfeld und arbeiten rei...
21/03/2020

Warum trage ich kein Kostenrisiko?

Unsere Anwälte und Versicherungsprofis prüfen Ihre Policen im Vorfeld und arbeiten rein auf Erfolgsbasis. Wir bekommen nur ein Honorar, wenn es sich für Sie bezahlt macht! Und das macht es, garantiert! Wir arbeiten transparent. Sie haben jederzeit Einsicht in alle Prozesse!

Warum bekomme ich mein Geld zurück?Die Versicherungen haben in über 80% der Policen eine falsche Widerrufsbelehrung ange...
21/03/2020

Warum bekomme ich mein Geld zurück?

Die Versicherungen haben in über 80% der Policen eine falsche Widerrufsbelehrung angegeben. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes macht es nun möglich, betroffene Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2012 abgeschlossen wurden, rückabzuwickeln – egal ob Ihre Versicherungen noch bestehen oder bereits gekündigt wurden. Nutzen Sie Ihre Chance, solange das noch möglich ist!

Beispiele für Rückabwicklung
20/03/2020

Beispiele für Rückabwicklung

20/03/2020

Widerspruch Lebens- / Rentenversicherung
Ohne Kostenrisiko. Handeln Sie vor einer Verwirkung.

Den Vorteil aus einem Widerspruch berechnen wir Ihnen anhand der konkreten Nutzungen der Versicherungen mittels gerichtlich anerkannter finanzmathematischer Gutachten auf Basis der Eigenkapitalrendite oder Nettorendite. Hierdurch ist es möglich bis zu 75% mehr als durch Kündigung der Lebensversicherung zu erhalten!

20/03/2020

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