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Immobiliensachverständiger in Berlin bietet professionelle Beratung und Hilfe beim Immobilienkauf in Ber-lin und bundesweit. Immo-X-pert bietet Ihnen eine professionelle und unabhängige Immobilienberatung und Immobilienbewertung an. Und das nahezu bundesweit. immo-X-pert unterscheidet sich von Mitbewerbern dadurch, dass Sie neben der technischen Bewertung auch eine kaufmännische Bewertung geboten

bekommen und Sie so besser vor teuren Fehlern geschützt sind. Darüber hinaus nutzt immo-X-pert eine Vielzahl von Möglichkeiten, um alle relevanten Informationen zum Objekt in Erfahrung zu bringen.

16/04/2016

Ein ganzes Haus aus dem 3D-Drucker? Klingt wie Science-Fiction, ist aber schon Realität. Nach Ansicht vieler Experten ist eine neue industrielle Revolution damit bereits in vollem Gange.

Der Bau einer schicken Villa mit Rundbogenfenstern, Balustraden und über 1.000 Quadratmetern Wohnfläche dauert für gewöhnlich ziemlich lange. Monate, wenn es schnell geht. Eher aber Jahre. In China aber baute die Firma WinSun solch ein Gebäude innerhalb weniger Tage: Es wurde einfach aus einem gigantischen, sechs Meter hohen 3D-Drucker ausgespuckt.
http://www.yhbm.com/index.php?a=lists&c=index&catid=67&m=content

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13/04/2016

Seit 19.11.2015 bis 6.250 Euro Zuschuss für mehr Wohnkomfort und weniger Barrieren

Für private Eigentümer bietet die -Bank einen Investitionszuschuss (KfW 455) zur Barrierereduzierung von Wohnraum an. Wird nach dem Standard Haus umgebaut, können 12,5 % der förderfähigen Investitionskosten - max. 6.250 Euro pro Wohneinheit - bezuschusst werden. Bei einzelnen Umbaumaßnahmen sind es 10 % der förderfähigen Investitionskosten, also max. 5.000 Euro pro Wohneinheit. Der Mindestzuschuss wird nun in Höhe von 200,00 Euro ausgezahlt.
Neu ist die Förderung für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz mit 10,0 % der förderfähigen Kosten bzw. bis zu 1.500 Euro pro Wohneinheit.
Dieser ist kombinierbar mit anderen öffentlichen Fördermitteln oder kann als Alternative zu dem Kredit Altersgerecht Umbauen (159) beantragt werden. Leider ist diese Förderung nicht mehr mit dem Zuschuss der Pflegekassen im Rahmen des SGB XI §40,4 kompatibel.

06/04/2016

EnEV 2014 Praxistipp:
Nachrüstpflicht der obersten Decke bei Hauskauf

BEISPIEL: Ein Einfamilienhaus - Baujahr 1987 - steht zum Verkauf an. Der neue Eigentümer ist laut EnEV 2014, § 10 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden) Absatz 3 gegebenenfalls innerhalb von zwei Jahren verpflichtet, die oberste Geschossdecke oder alternativ das Dach zu dämmen. Die Verkäuferin weiß jedoch nicht, ob ihre oberste Geschossdecke oder Dach gedämmt sind! Ein Bedarfs-Energieausweis liegt zwar vor, doch darin sind die Nachrüstpflichten nicht erwähnt.

FRAGE: Wie kann man einfach überprüfen, ob die Dämmpflicht für die oberste Geschossdecke entfällt?

Eine ganz einfache Art zunächst grundsätzlich zu prüfen, ob die Nachrüstpflicht für die oberste Geschossdecke entfällt, bietet die Antwort auf folgende Frage: Wenn es einen unbeheizten Dachboden gibt, ist dieser begehbar, so dass man ihn eines Tages ausbauen könnte, oder ist die oberste Geschossdecke nur zugänglich, so dass man eine Dämmung von oben anbringen könnte? Die EnEV fordert gegebenenfalls nur die Dämmung der obersten Geschossdecke wenn diese von oben zugänglich ist. Ist die Decke begehbar, entfällt die Nachrüstpflicht. Als Begründung führte die Bundesregierung an, dass es nicht wirtschaftlich sei die nachträgliche Dämmung der Decke eines Dachbodens zu fordern, den man diesen später zum Wohnen oder anderen Nutzungen ausbauen könnte.

Smarte Bäder der Zukunft Eine Trendstudie für den Sanitär- und ElektrobereichDas barrierefreie Badezimmer ist nicht nur ...
12/03/2016

Smarte Bäder der Zukunft
Eine Trendstudie für den Sanitär- und Elektrobereich
Das barrierefreie Badezimmer ist nicht nur wesentlich für die Autonomie einer immer älter werdenden Bevölkerung, es spielt ebenfalls für Personen eine wichtige Rolle, die in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben möchten und ggf. gepflegt werden müssen.

Somit rückt die demografische Entwicklung insbesondere das Bad zunehmend in den Blickpunkt. Dies erfordert jedoch ein neues Denken und zukünftig eine noch engere Kooperation unterschiedlicher Gewerke, weshalb der fachliche Dialog zwischen diesen gefördert werden soll. Es ist absehbar, dass sich die Tätigkeitsfelder der Gewerke über kurz oder lang wandeln werden. So auch beispielsweise die des Elektrohandwerks, das nicht nur die klassischen Elektroinstallation realisiert, sondern zunehmend auch für die hochwertige Gebäudeausstattung im Sinne eines Smart Home für ein komfortables und multifunktionales Wohnen den Bewohnern jeder Generation beratend und ausführend zu Seite steht. Das Elektrohandwerk ist in seinem Dachverband „Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke“ (ZVEH) organisiert, der in vielfältiger Weise bei den Herausforderungen Unterstützung bietet.
Um Schwerpunkte eines Smarten Bades sowie Rollen der Bäder der Zukunft festzuhalten, hat der „Zentralverband Sanitär Heizung Klima“ (ZVSHK) eine Trendstudie in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse der Studie sollen dem Handwerk eine Unterstützung bei der Vor-Ort-Beratung des Kunden bieten aber auch helfen, Bäder der Zukunft besser zu planen und zu realisieren.
Diese Trendstudie wird von der DKE unterstützt. In diesem Zusammenhang ermöglicht die DKE die Förderung der Kommunikation und Netzwerkbildung und bietet eine Plattform für den Austausch von Interessen und Erfahrungen, sowohl für Anwender wie auch die unterschiedlichen Gewerke.
Das Ergebnis des Projekts wird der Öffentlichkeit kontinuierlich vorgestellt.

Bauen zum FestpreisDieser Slogan trifft den Nerv vieler privater Bauherren.Verspricht er doch absolute Kostensicherheit....
26/02/2016

Bauen zum Festpreis

Dieser Slogan trifft den Nerv vieler privater Bauherren.
Verspricht er doch absolute Kostensicherheit.

Wussten Sie jedoch, dass diese Festpreisklausel in den meisten Verträgen nur zeitlich begrenzt gilt? Die Anbieter nennen das Garantiezeit. Kommt es zu Verzögerungen z.B. durch Schlechtwetterphasen, oder im Baugenehmigungsverfahren kann die Garantiezeit überschritten werden und dem Häuslebauer droht ein Kostenaufschlag.

Außerdem beziehen sich diese Festpreise immer nur auf exakt die Leistungen, die in der Bau- und Leistungsbeschreibung enthalten sind. Andere Bauausführung? Anderes Material? Schon fühlt sich der Bauträger nicht mehr an seinen Festpreis gebunden; auch wenn das veränderte Material eigentlich günstiger wäre. Hier wird dann mit Mindermengenzuschlag etc. argumentiert.

Private Bauherren sollten immer vorab Rat bei einem Bauherrenberater oder Baubetreuer suchen. Bauverträge erst nach umfangreicher Prüfung unterzeichnet werden.

16/02/2016

Der Verkäufer vertraut dem Makler - Wem vertrauen Sie? Immo-x-pert... 030-25013862

16/02/2016

Was genau heißt eigentlich ?
Käufer und Mieter werden durch Immobilienannoncen oft in die Irre geleitet. Informieren Sie sich vor Vertragsabschluss über die Begriffe und ihre gesetzlichen Grundlagen.

Die einzigen Begriffe, die eine bestimmte Ausstattungsqualität beinhalten sind "barrierefrei" oder "rollstuhlgerecht".
Begriffe wie: „altengerecht“, „seniorengerecht“, „barrierearm“, „schwellenarm“ oder „barrierereduziert“ sind lediglich der blumigen Fantasie der unterschiedlichen Anbieter entsprungen.

Ist im oder allerdings eine barrierefreie oder sogar rollstuhlgerechte Wohnung vereinbart, muss die Wohnung gem. DIN 18040-2 geplant und gebaut sein.
Sogar das Werben für eine barrierefreie Wohnung gilt als eine zugesicherte Eigenschaft und verpflichtet den Verkäufer oder Vermieter zur Einhaltung der entsprechenden Ausstattungsqualität laut DIN.

Bei allen Annoncen mit unklaren Begriffen, wie z.B. „seniorengerecht“ oder "barrierearm" sollten mit dem Verkäufer oder Vermieter vorab alle tatsächlichen Ausstattungsmerkmale geklärt werden.

Da ein Laie in der Regel die bauliche Umsetzung der DIN 18040-2 nicht wirklich abschätzen kann, empfiehlt es sich einen fachkundigen Berater hinzuzuziehen. Es ist dringend vorab genau zu prüfen, ob die Immobilie dem versprochenen Standard entspricht. Dies ist gut investiertes Geld im Vergleich zu der späteren Erkenntnis, dass z.B. das Bad im Bedarfsfall mit einem Rollator oder Rollstuhl leider nicht nutzbar ist.

15/02/2016

in lässt regelmäßig Streit zwischen Mieter und Vermieter aufkommen. Frage: Lässt sich aus der Holzfeuchte von Möbeln das Nutzerverhalten eines Bewohners / Mieters ableiten?

Zu dieser Fragestellung wurden nun die Ergebnisse einer Studie bekannt.

Hintergrund:
Bei der Beurteilung von Schimmelpilzschäden, aber auch für andere Fragestellungen, ist es häufig erforderlich, Kenntnisse über das mittel- bis langfristig zurückliegende Wohnverhalten von Gebäudenutzern zu erlangen. versuchen hierzu bisweilen den Zusammenhang zwischen dem Holzfeuchtegehalt von Möbelstücken und dem Umgebungsklima zu nutzen. Je nachdem, in welchem Umgebungsklima, gekennzeichnet durch die relative Luftfeuchte und die Lufttemperatur, Holz gelagert wird, stellt sich ein von diesem Umgebungsklima abhängiger Holzfeuchtegehalt ein. Die Feuchtespeicherfunktion von Holzbaustoffen, für den Sorptionsbereich auch als Sorptionsisotherme bekannt, zeigt diesen Zusammenhang. Jedem Holzfeuchtegehalt kann also, bei Kenntnis der entsprechenden Sorptionsisotherme, eine relative Raumluftfeuchte zugeordnet werden. Daraus werden dann Beurteilungen abgeleitet, ob ein regelgerechtes Nutzerverhalten hinsichtlich des Heizens und des Lüftens vorgelegen hat.

Durch Auswertung der Ergebnisse konnte erstmals näher eingeschätzt werden, ob die beschriebenen Holzfeuchtemessungen tatsächlich zur Beurteilung des zurückliegenden Wohnverhaltens geeignet sind.

Fazit:
Die durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt, dass es unter gewissen Voraussetzungen möglich ist, über Messungen der Holzfeuchte von Einrichtungsgegenständen Rückschlüsse auf das mittel- und/oder langfristige Wohnverhalten zu ziehen. Diese Möglichkeit ist jedoch eng begrenzt und setzt die genaue Kenntnis des im Möbelstück verbauten Materials und dessen Feuchteverhalten voraus.

Die vollständige Fassung der Untersuchung finden Sie unter
www.ib-silberhorn.de/bauphysik

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12/09/2012

EU-Richtlinie zur Energieeffizienz verabschiedet -

- Keine Sanierungsrate für Wohngebäude vorgeschrieben
- Keine verbindlichen Sanierungsziele im Gebäudebestand ausgegeben

Berlin - "Das Europaparlament hat ganz im Sinne der BSI abgestimmt", fasst Walter Rasch, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) die Entscheidung in Brüssel zusammen. "Nach monatelangen Verhandlungen zwischen der Kommission, dem Parlament und dem Ministerrat haben die EU-Abgeordneten damit einen Schlusspunkt hinter das Gesetzgebungsverfahren der EU-Energieeffizienzrichtlinie gesetzt."

Demnach gibt es keine verpflichtende Sanierungsrate für Wohngebäude, lediglich Regierungsgebäude müssen mit einer Quote von drei Prozent saniert werden. "Eine verbindliche Sanierungsrate für Wohngebäude wäre eine unzumutbare Belastung für Mieter und Vermieter gewesen, insofern ist das eine richtige und wichtige Entscheidung des Parlaments", so der BSI-Vorsitzende und ergänzt: "Energetische Sanierungen müssen für beide Seiten wirtschaftlich vertretbar sein und dürfen nicht dazu führen, dass einkommensschwache Haushalte verdrängt werden. Dieser Forderung hat das EU-Parlament Rechnung getragen."

Die EU-Richtlinie sieht auch keine verbindlichen Sanierungsziele im Gebäudebestand bis 2050 vor. Stattdessen müssen die Mitgliedsstaaten Strategien vorlegen, wie bis zum Jahr 2050 80 Prozent Energie im Gebäudebereich eingespart werden soll. Rasch fordert: "Die Entscheidung des Parlaments sollte seitens der Bundesregierung nicht als Freifahrtschein für weitere Verschärfungen der Energieeinsparverordnung angesehen werden, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen. Der Bund darf nicht nur 2050 im Blick haben, sondern auch die gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen." Aus Sicht der BSI geht es darum, das gesamteuropäische Tempo adäquat zu berücksichtigen und langfristig für stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu sorgen, nur so kann die Energiewende gelingen.

Mit der Abstimmung im EU-Parlament sind ebenfalls monatliche verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnungen vom Tisch. Dazu Rasch: "In der Praxis hätte sich das nur mit massivem organisatorischen, personellen und finanziellen Einsatz lösen lassen. Hinzu kommt, dass ein derartiges Abrechnungsverfahren auch unsozial für die Mieter ist, weil es die gesetzliche Systematik aus monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen mit Anspareffekt für Mieter und den abrechnungstechnischen Ausgleich für jahreszeitenbedingte Schwankungen im Verbrauchsverhalten außer Acht lässt."

Darüber hinaus gibt es auch keine Pflicht zum Einsatz von Wärmemengenzählern. Die bisher genutzten Heizkosten-Verteiler können weiter genutzt werden, was ebenfalls dazu führt, Kosten und Aufwand stabil zu halten.

Baujahr 1699, ein absolutes Liebhaberstück.
11/09/2012

Baujahr 1699, ein absolutes Liebhaberstück.

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01/08/2012

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01/08/2012

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Berlin
12487

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