CDH - Die Stimme für Handelsvertreter und Selbständige im Vertrieb

CDH - Die Stimme für Handelsvertreter und Selbständige im Vertrieb Seit 1902 ist die CDH die Spitzenorganisation für selbständige Vertriebsunternehmer auf der B2B-Ebene. Datenschutz unter: https://cdh.de/datenschutz

Als Spitzenverband repräsentiert die CDH fast 34.000 Handelsvermittlerbetriebe aller Branchen.

⚽🌙 Public Viewing bis in die Nacht!Für die  -WM der Männer hat die Bundesregierung befristete Ausnahmen vom Lärmschutz b...
05/06/2026

⚽🌙 Public Viewing bis in die Nacht!

Für die -WM der Männer hat die Bundesregierung befristete Ausnahmen vom Lärmschutz beschlossen. Damit können Public-Viewing-Veranstaltungen vom 20. Mai bis 31. Juli 2026 vielerorts auch bei späten Spielen länger stattfinden.

Eine gute Nachricht für Fans, Veranstalter und die Gastronomie.

Den Beschluss der findest du hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/public-viewing-fussball-wm-2415902

𝐖𝐢𝐞 𝐬𝐞𝐡𝐭 𝐢𝐡𝐫 𝐝𝐚𝐬? Sollten solche Ausnahmen bei großen Sportereignissen selbstverständlich sein – oder geht der Schutz der Nachtruhe vor?

Leichte Verschlechterung der Lage bei rückläufigen Umsätzen und deutlich pessimistischeren Erwartungen Im 45. Online-Ver...
03/06/2026

Leichte Verschlechterung der Lage bei rückläufigen Umsätzen und deutlich pessimistischeren Erwartungen

Im 45. Online-Vertriebsbarometer von Ende März bis Mitte Mai 2026, hat über ein Viertel (25,3%) der Teilnehmer ihre aktuelle mit gut oder sehr gut beurteilt. Der Anteil der Beurteilungen war damit gegenüber dem vergangenen Herbst etwas niedriger (-2,3%) und geringer als der Anteil der um 2,4% gestiegenen negativen Bewertungen von 28,1%. Der Anteil der blieb mit 46,6% nahezu konstant. https://cdh.de/news-presse/vertriebsbarometer/

📣 📣 ACHTUNG ACHTUNG ACHTUNG! 💥 🌿 𝘀𝗽𝗼𝗴𝗮+𝗴𝗮𝗳𝗮 𝟮𝟬𝟮𝟲 in Köln – der internationale Treffpunkt der Grünen Branche!Entdecken Si...
27/05/2026

📣 📣 ACHTUNG ACHTUNG ACHTUNG! 💥

🌿 𝘀𝗽𝗼𝗴𝗮+𝗴𝗮𝗳𝗮 𝟮𝟬𝟮𝟲 in Köln – der internationale Treffpunkt der Grünen Branche!

Entdecken Sie die neuesten Hashtag rund um Hashtag , Hashtag -Living und Hashtag . Freuen Sie sich auf innovative Produkte, spannende Impulse und den Austausch mit Branchenexperten aus aller Welt.

🎟️ 𝙁ü𝙧 𝙪𝙣𝙨𝙚𝙧𝙚 𝘾𝘿𝙃-𝙈𝙞𝙩𝙜𝙡𝙞𝙚𝙙𝙚𝙧 𝙨𝙩𝙚𝙝𝙚𝙣 𝙬𝙞𝙚𝙙𝙚𝙧 𝙠𝙤𝙨𝙩𝙚𝙣𝙡𝙤𝙨𝙚 𝙏𝙞𝙘𝙠𝙚𝙩𝙨 𝙯𝙪𝙧 𝙑𝙚𝙧𝙛ü𝙜𝙪𝙣𝙜! 𝘔𝘦𝘭𝘥𝘦𝘵 𝘦𝘶𝘤𝘩 𝘣𝘦𝘪 𝘶𝘯𝘴 𝘶𝘯𝘵𝘦𝘳 𝘪𝘯𝘧𝘰@𝘤𝘥𝘩.𝘥𝘦.

Jetzt dabei sein und die Zukunft des Outdoor-Livings erleben.

BMF warnt vor aktuellen Betrugsversuchen und gefälschten SchreibenDas Bundesministerium der Finanzen (BMF) warnt aktuell...
20/05/2026

BMF warnt vor aktuellen Betrugsversuchen und gefälschten Schreiben

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) warnt aktuell vor einer zunehmenden Zahl von im Namen staatlicher Behörden und Institutionen. Die Betroffenen werden durch gefälschte Schreiben, E-Mails oder unter Druck gesetzt.

Derzeit kursiert unter anderem ein gefälschtes Schreiben mit dem Titel „Formal Notice of Final Statutory Tax Clearance Requirement and Reinstatement Assurance“. In diesem werden Empfänger aufgefordert, 550 Euro zu zahlen, um eine angebliche Sperrung ihres Bankkontos aufzuheben. Das BMF weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um einen Betrugsversuch handelt.
Darüber hinaus werden immer wieder Schreiben versendet, in denen angeblich im Namen des Bundesfinanzministers Anlagemöglichkeiten beworben werden. Auch diese Schreiben sind nach Angaben des BMF grundsätzlich Fälschungen.
Ebenso wird vor gefälschten E-Mails gewarnt, in denen Bürger unter dem Vorwand nicht zustellbarer zur Kontaktaufnahme und anschließend zu aufgefordert werden. Das BMF empfiehlt dringend, auf solche Nachrichten nicht zu reagieren.

Neben den Schreiben weist das BMF auch auf weitere hin. So werden aktuell Bankverbindungen der missbräuchlich verwendet, insbesondere im Zusammenhang mit vermeintlichem Trading- oder Kryptowährungsangeboten. Bürger werden dabei aufgefordert, Zahlungen auf Konten der Bundeskasse vorzunehmen, obwohl keinerlei Zusammenhang mit staatlichen Stellen besteht.
Auch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist betroffen. Im Namen des BZSt werden derzeit gefälschte Schreiben zu angeblichen Verspätungszuschlägen, Bearbeitungsgebühren oder Kostenbescheiden versendet.

Besondere Vorsicht empfiehlt das BMF zudem beim Handel mit Kryptowährungen. In zahlreichen Fällen werden Anleger durch vermeintliche Kryptobörsen zunächst zu Investitionen bewegt. Für die spätere Auszahlung angeblicher Gewinne sollen anschließend zusätzliche Gebühren entrichtet werden. Nach Angaben des BMF beginnt der Betrug häufig bereits bei der vermeintlichen Handelsplattform selbst.
Das BMF weist darauf hin, dass staatliche Institutionen grundsätzlich keine Gebühren oder Steuern per E-Mail, SMS oder Messenger-Diensten wie WhatsApp anfordern. Steuerbescheide werden ausschließlich durch die zuständigen Finanzämter und in der Regel auf dem Postweg versendet.

Weitere Informationen und aktuelle Warnhinweise finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen, der BaFin sowie des Bundeszentralamts für Steuern.

💥 Ihr NORDLICHTER - und alle anderen CDH-Mitglieder - aufgepasst!! 💥 🌿 Trends entdecken. Kontakte knüpfen. Sortiment stä...
20/05/2026

💥 Ihr NORDLICHTER - und alle anderen CDH-Mitglieder - aufgepasst!! 💥

🌿 Trends entdecken. Kontakte knüpfen. Sortiment stärken.

Die 𝗡𝗼𝗿𝗱𝘀𝘁𝗶𝗹 𝗦𝗼𝗺𝗺𝗲𝗿 🪁 ist zurück – der wichtigste Ordertermin für Konsumgüter im Norden Deutschlands!

📍 Hamburg | 📅 25.–27. Juli 2026

Freuen Sie sich auf:
✨ neue Trends & Produkthighlights
✨ innovative Marken & spannende Start-ups
✨ persönliche Gespräche und frische Inspirationen für die kommende Saison

Als zentraler Branchentreffpunkt zieht die Nordstil jedes Jahr zahlreiche Einkäufer und Fachbesucher nach Hamburg – mit einer einzigartigen Vielfalt an Stilrichtungen und Ideen für den Handel.

🎟️ 𝘽𝙚𝙨𝙤𝙣𝙙𝙚𝙧𝙚𝙧 𝙑𝙤𝙧𝙩𝙚𝙞𝙡 𝙛𝙪𝙧 𝘾𝘿𝙃-𝙈𝙞𝙩𝙜𝙡𝙞𝙚𝙙𝙚𝙧:

Der Eintritt ist kostenlos!

Fordern Sie einfach Ihren Gutscheincode per E-Mail an: 📩 [email protected]

Bitte geben Sie dabei Ihren (Firmen-)Namen sowie Ihren CDH-Wirtschaftsverband an.

Die Gutscheincodes sind ausschließlich online einlösbar und gelten für die gesamte Messelaufzeit.

Also, wer möchte?? Die Anzahl ist limitiert...wer zu erst kommt...

Ihre Experten: Sandra Schubert, www.schubs.com, Vertriebsexpertin und Digital Sales ManagerinThomas Federkiel, www.feder...
19/05/2026

Ihre Experten:
Sandra Schubert, www.schubs.com,
Vertriebsexpertin und Digital Sales Managerin

Thomas Federkiel,
www.federkielandfriends.de,
Digital-Marketing-Experte

Haben Sie Ihre Wunschkunden bereits klar definiert?

Und nutzen Sie KI bereits aktiv, um diese gezielt zu gewinnen?

Neue Kunden zu gewinnen wird für Handels- und Industrievertretungen immer anspruchsvoller: Branchen sind im Umbruch , Entscheider schwerer erreichbar, Kaufprozesse komplexer — und im Tagesgeschäft bleibt oft zu wenig Zeit für systematische Akquise, saubere Nachverfolgung und konsequente Betreuung interessanter Kontakte.

Genau hier kann KI mit intelligenter Sales-Automatisierung echten Mehrwert schaffen. Nicht als Ersatz für den Menschen, sondern als smarter Unterstützer: Sie hilft dabei, passende Zielkunden zu erkennen, relevante Ansprechpartner besser zu verstehen, Website-Besucher zu qualifizieren und Follow-up-Nachrichten gezielter vorzubereiten.

In diesem Webinar zeigen Sandra Schubert und Thomas Federkiel, wie Handels- und Industrievertretungen sowie Vertriebsprofis im B2B smarte Vertriebsstrategien praktisch umsetzen können, um die Kundengewinnung strukturierter, persönlicher und erfolgreicher zu gestalten. Gemeinsam bringen die beiden Experten über 60 Jahre Erfahrung in der Kundengewinnung und der digitalen Umsetzung mit.

Inhalte auf einen Blick
• Ideale Zielkunden erkennen: Wie Sie mit KI Ihr Ideal Customer Profile und typische Entscheiderrollen definieren.
• Interessenten besser qualifizieren: Wie Website-Besucher, Brancheninformationen und Kontaktdaten zu verwertbaren Vertriebsimpulsen werden.
• Ansprache gezielter vorbereiten: Wie KI personalisierte E-Mail-Entwürfe, Argumentationslinien und Gesprächsanlässe unterstützt.
• Follow-Up einfacher organisieren: Wie automatische Mailstrecken, CRM-Wiedervorlagen und Lead-Signale helfen, zur richtigen Zeit nachzufassen.
• Viele Praxisbeispiele aus dem B2B-Vertrieb

Interessant? Dann schnell hier anmelden und dabei sein: https://register.gotowebinar.com/register/5178577076838472281

📚 𝐈𝐍𝐅𝐎𝐓𝐇𝐄𝐊 𝐑𝐄𝐂𝐇𝐓 – Aktuelle Urteile für Ihren GeschäftsalltagDie Rechtsprechung im Handelsvertreterrecht, Vertriebsrecht...
19/05/2026

📚 𝐈𝐍𝐅𝐎𝐓𝐇𝐄𝐊 𝐑𝐄𝐂𝐇𝐓 – Aktuelle Urteile für Ihren Geschäftsalltag

Die Rechtsprechung im Handelsvertreterrecht, Vertriebsrecht und Vertragshändlerrecht entwickelt sich stetig weiter. Neue Urteile können direkte Auswirkungen auf die tägliche Praxis von Unternehmen und Vertriebspartnern haben.

In unserer 𝐈𝐍𝐅𝐎𝐓𝐇𝐄𝐊 𝐑𝐄𝐂𝐇𝐓 finden Sie deshalb regelmäßig die „𝑼𝒓𝒕𝒆𝒊𝒍𝒆 𝒅𝒆𝒔 𝑴𝒐𝒏𝒂𝒕𝒔“ – ausgewählt, geprüft und bewertet von den Juristen der CDH als Experten dieser Rechtsgebiete.

🔎 Was Sie erwartet:
✔ Aktuelle Entscheidungen mit Praxisrelevanz
✔ Einordnung und Bewertung durch unsere Juristen
✔ Übersichten zu verschiedenen Rechtskategorien
✔ Download der Urteile als PDF-Datei

Nutzen Sie unsere Urteilsübersicht und bleiben Sie über wichtige Entwicklungen im Vertriebsrecht informiert.

📥 Laden Sie das aktuelle Urteil als PDF herunter und entdecken Sie die jüngsten Beiträge aus den „𝑼𝒓𝒕𝒆𝒊𝒍𝒆 𝒅𝒆𝒔 𝑴𝒐𝒏𝒂𝒕𝒔“.

Ihr wollt wissen, wo Ihr das alles findet: 👁️‍🗨️ https://cdh.de/services/infothek/recht/

Ihre Meinung interessiert uns: Welche rechtlichen Themen sollten wir künftig stärker beleuchten?

Kein Rotlichtverstoß durch Missachten einer Busampel auf einem verbotenen FahrstreifenDas Bayerische Oberste Landesgeric...
06/05/2026

Kein Rotlichtverstoß durch Missachten einer Busampel auf einem verbotenen Fahrstreifen

Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) befasste sich mit einem Fall, in dem ein Mann mit seinem Pkw einen befuhr, der ausschließlich für und freigegeben war. Dabei passierte er eine , während das Signal für Omnibusse sowie das für Radfahrer bereits länger als eine Sekunde leuchteten.

Das Amtsgericht Regensburg sah darin ein Vergehen und verurteilte den Fahrer zu einer von 235 Euro sowie einem einmonatigen . Auf die des Betroffenen hob das BayObLG diese Entscheidung (Urt. v. 06.02.2026 – Az. 201 ObOWi 47/26) jedoch mitsamt den Feststellungen auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht zurück.

Das BayObLG stellte fest, dass die vom Amtsgericht geäußerte , dass auch für einen Pkw die für Omnibusse (des Linienverkehrs) geltenden Geltung beanspruchen würden, wenn für Pkw insoweit überhaupt keine Verkehrsregelung vorgesehen sei, nicht zutrifft. In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass für den Führer eines der unbefugt einen (hier nur für Omnibusse des Linienverkehrs und Fahrräder) zugelassenen Sonderfahrstreifen benutzt, die den Verkehr dort regelnden Wechsellichtzeichen, die unter anderem durch weiße Lichtbalken gegeben werden können, nicht gelten und ein Rotlichtverstoß nur dann vorliegt, wenn zugleich ein für den allgemeinen Verkehr auf den übrigen Fahrstreifen geltendes Rotlicht unter Verstoß gegen § 37 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 7 StVO („Halt vor der Kreuzung!“) missachtet wird. Dies folgt aus dem Umstand, dass die besonderen Lichtzeichen auf dem Sonderfahrstreifen nicht bestimmten Fahrstreifen, sondern bestimmten Arten von Fahrzeugen zugeordnet sind. Etwas anderes gilt auch nicht dann, wenn – wie hier – für den allgemeinen Verkehr überhaupt keine Regelung durch Lichtzeichen getroffen wird, etwa weil dieser den Verkehrsraum wegen eines Einfahr- bzw. Durchfahrverbots nicht benutzen darf und für ihn deshalb auch keine eigene Fahrspur vorgesehen ist.

Etwas anderes gilt auch nicht dann, wenn – wie hier – für den allgemeinen Verkehr überhaupt keine Regelung durch Lichtzeichen getroffen wird, etwa weil dieser den Verkehrsraum wegen eines Einfahr- bzw. Durchfahrverbots nicht benutzen darf und für ihn deshalb auch keine eigene Fahrspur vorgesehen ist. Dass der Schutz des entgegenkommenden oder kreuzenden Verkehrs die Beachtung des Sonderlichtzeichens durch alle Verkehrsteilnehmer gebiete, läuft angesichts des eindeutigen Wortlauts des § 37 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Satz 2 Hs. 2 und 3 StVO, wonach Sonderlichtzeichen nur für bestimmte Arten von Fahrzeugen gelten und angesichts der inzwischen einhelligen Rechtsprechung, welche Sonderlichtzeichen als rein fahrzeugbezogene Anordnungen ansieht nicht nur auf eine Auslegung, sondern auf eine untersagte Analogie in Form einer teleologischen Extension zulasten des Betroffenen hinaus. Dass aufgrund der Beachtung des Wortsinns als Grenze der Norminterpretation gegebenenfalls Ahndungslücken entstehen, muss demgegenüber ggf. hingenommen werden.

Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) befasste sich mit einem Fall, in dem ein Mann mit seinem Pkw einen Sonderfahrstreifen befuhr, der ausschließlich für Omnibusse und Fahrräder freigegeben war. Dabei passierte er eine Lichtzeichenanlage, während das Signal für Omnibusse sowie das Rot...

E-Rechnungs-Übertragungspflicht an das Finanzamt ab 2030 wird möglicherweise kostenpflichtig – jetzt an Petition gegen K...
06/05/2026

E-Rechnungs-Übertragungspflicht an das Finanzamt ab 2030 wird möglicherweise kostenpflichtig – jetzt an Petition gegen Kostenpflicht beteiligen

Nach der E-Rechnungs-Lese- (seit dem 01.01.2025) und der - (zum 01.01.2027 beziehungsweise 01.01.2028) ist ab 2030 eine verpflichtende Übermittlung von Rechnungen zwischen deutschen ab 250€ an die Finanzämter geplant.

Ähnliche, ebenfalls mit der europäischen Vat-in-the-digital-Age-Richtline (EU) 2025/516-518 in Verbindung zu bringende Pläne in Frankreich erfordern dafür verpflichtend Dienstleister, die sich kostenpflichtig gegenüber dem Staat und anderen Stellen zertifizieren, und die diese Kosten an die Kunden, d. h. die , weitergeben. Mit den dem Bundesrat vorzulegenden näheren Bestimmungen (vgl. im Bundesgesetzblatt 108/2024 Art 23 S. 24) droht für deutsche Unternehmen grundlos eine ähnliche Verpflichtung wie in Frankreich, Dienstleister für die Übermittlung an das kommende USt-Meldesystem zu nutzen.
Das erklärte dazu auf Anfrage: „Das BMF arbeitet gemeinsam mit den Ländern intensiv an der Konzeptionierung eines einheitlichen für nationale und grenzüberschreitende B2B-Umsätze, das sich inhaltlich und zeitlich an den einschlägigen EU-Vorgaben orientiert. Ein Aspekt der Planungen ist dabei das Interesse von Unternehmen, an die bürokratiearm und kostengünstig übermitteln zu können. Details können wir wegen der noch laufenden Abstimmungen noch nicht nennen."
Das ist nicht zufriedenstellend. Eine Stellungnahme der acht Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft zum Referentenentwurf des Wachstumschancengesetzes, S.39, stellt fest, dass eine gesetzliche Dienstleisterpflicht grundlos große kommerzielle Anbieter begünstigt und zu einer Mehrbelastung der Wirtschaft führt, die durch die E-Rechnungspflicht sowohl explizit als auch implizit ohnehin gerade große organisatorische und finanzielle Aufwendungen in kürzester Zeit zu tragen hat. Sie führt zudem absehbar zu einem Rückbau gerade erst eingeführter Anforderungen, wie der Verpflichtung zum Empfang von elektronischen Rechnungen per E-Mail und unterdrückt Open-Source und offenen Standards durch eine zusätzliche, unnötige Vermittlerschicht.
Eine Petition fordert deshalb direkte Schnittstellen statt indirekter Dienstleister. Dienstleister sind weiter optional zu halten und Zertifikate auf ein absolutes, kostenloses Minimum zu begrenzen: Die Übermittlung soll durch offene und kostenlos zu nutzende Standards möglich sein, so dass Rechnungsversand auch digital weiter kostenlos, ohne Abos, monatliche oder Einzelkosten (in etwa vergleichbar mit einem e-Rechnungsporto) möglich ist. Alternativen ohne Zertifizierungszwang oder mit kostenlosen Zertifikaten sind zu erweitern oder zu entwickeln beziehungsweise aufzubauen.
Nachstehend geht's zur Petition, die fordert, dass die Übermittlungspflicht in Deutschland, wenn schon nicht open-source und dezentral - dann bitteschön wenigstens kostenfrei bleiben bzw. werden soll, wenn Unternehmen schon zu GoBD, zur Validierung und Visualisierung gezwungen werden - und letztlich auch verhindern soll, dass der Gesetzgeber bei 1.2 Mrd. Rechnungen 14 Mrd. Euro pro Jahr Umsatzsteuermehreinnahmen erzielt.

Nach der E-Rechnungs-Lese- (seit dem 01.01.2025) und der -Schreibpflicht (zum 01.01.2027 beziehungsweise 01.01.2028) ist ab 2030 eine verpflichtende Übermittlung von elektronischen Rechnungen zwischen deutschen Unternehmen ab 250€ an die Finanzämter geplant. Ähnliche, ebenfalls mit der europäi...

🚗💥 Unfall in der Duplex-Garage – und plötzlich wird ein handgeschriebenes Schild zum Streitpunkt…Ein aktueller Fall vor ...
29/04/2026

🚗💥 Unfall in der Duplex-Garage – und plötzlich wird ein handgeschriebenes Schild zum Streitpunkt…

Ein aktueller Fall vor dem Hashtag Waldshut-Tiengen zeigt, wie schnell es in engen Hashtag kritisch werden kann: Beim Hochfahren einer Duplex-Garage kollidierte ein oben abgestelltes Fahrzeug mit der Decke – schlicht, weil die zulässige Höhe überschritten war.

Spannend dabei: Vor Ort gab es ein handschriftliches Hashtag zur maximalen Fahrzeughöhe. Doch wie verbindlich sind solche Hinweise eigentlich?

👉 Der Fall wirft zentrale Fragen auf:

Reicht ein handgeschriebenes Schild aus, um Nutzer wirksam zu warnen?
Welche Verantwortung tragen Fahrzeughalter vs. Betreiber?

Und wie klar müssen Sicherheitsvorgaben kommuniziert sein, damit sie rechtlich greifen?

Gerade bei technischen Anlagen wie Duplex-Garagen zeigt sich: Kleine Nachlässigkeiten können große Schäden verursachen – und die rechtliche Bewertung ist oft alles andere als trivial.

Hier das ausführliche Urteil: 👉 https://cdh.de/unfall-in-der-duplex-garage-handschriftliches-warnschild-bindend/

💡 Wie seht ihr das? Reicht ein handschriftlicher Hinweis oder braucht es verbindlichere Standards? Schreibt es uns doch bitte in die Kommentare!

Adresse

Am Weidendamm 1A
Berlin
10117

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von CDH - Die Stimme für Handelsvertreter und Selbständige im Vertrieb erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an CDH - Die Stimme für Handelsvertreter und Selbständige im Vertrieb senden:

Teilen