24/09/2026
Viele Gründer unterschätzen, wie wichtig die richtige Höhe des Stammkapitals bei der GmbH-Gründung ist.
Das gesetzliche Minimum von 25.000 Euro klingt oft abschreckend, aber tatsächlich müssen bei der Gründung nur 12.500 Euro eingezahlt werden. Was viele nicht bedenken: Dieses Geld ist nicht „weg“, sondern steht der GmbH als Liquidität zur Verfügung – zum Beispiel für erste Investitionen, Miete oder Waren.
Ein häufiger Fehler: Das Stammkapital wird direkt nach der Einzahlung für private Zwecke genutzt oder an die Gesellschafter zurücküberwiesen. Das ist nicht erlaubt und kann zu ernsthaften Problemen mit dem Registergericht oder dem Finanzamt führen.
Praxistipp: Nach der Einzahlung sollte das Stammkapital auf dem Geschäftskonto verbleiben und ausschließlich für betriebliche Ausgaben verwendet werden. Dokumentiere alle Bewegungen genau, um bei Rückfragen nachweisen zu können, dass das Kapital ordnungsgemäß verwendet wurde.
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