JUNG - Beratung

JUNG - Beratung Branchenübergreifende Unternehmensberatung für kleine und mittelständische Unternehmen, in Deutschland und international.

Eine erfolgreiche Beratung setzt voraus:
- fundierte Kenntnisse betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge
- persönliche Erfahrung in Beratung und Umsetzung
- sichere Beherrschung erprobter Management-Methoden
- Fachwissen über branchenspezifische Verfahren und Technologien

Das Engagement erfolgt nur dort, wo die Herausforderungen bekannt sind …

Die Fachkompetenzen und Branchenkenntnisse stehen bere

it, um mit Ihnen gemeinsam bestehende Geschäfte zu optimieren und zukünftige Chancen zu realisieren. Die Beratungstätigkeit umfasst unter anderem folgende Branchen:

- Handwerksunternehmen
- Kraftfahrzeughandel und -instandhaltung
- Erbringung von Dienstleistungen
- Immobilienwesen
- Herstellung von Metallerzeugnissen
und sonstige Branchen

27/05/2020
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04/05/2018

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04/05/2018

Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Deutschland auch durch Bürger ausländischer Herkunft möglich

Wenn es um die Gründung oder die Übernahme eines Unternehmens in Deutschland geht, sind die Bürger ausländischer Herkunft sehr aktiv. Um auf Dauer erfolgreich zu sein, müssen Migranten besondere Hürden nehmen.

Bei der Existenzgründung oder Betriebübernahme durch Migranten gilt zunächst: Etwas anderes zu machen als etwas „typisch Deutsches“ ist für viele Unternehmen die Quelle ihres Erfolgs - man denke nur an die Beispiele aus der Gastronomie. Eine andere Stärke vieler Migranten: Sie verfügen über stabile soziale Netzwerke. Dies kann wesentlich für den Erfolg des Unternehmens sein. Migranten sollten aber die speziellen Hürden, die es für sie geben kann, kennen und sich darauf einstellen.

Die Sprache
Ein oft entscheidender Erfolgsfaktor für jeden Unternehmer ist, dass er sich ohne Schwierigkeiten in der Landessprache verständigen kann. Die besten Informationsquellen sind nur denjenigen zugänglich, welche die deutsche Sprache in vollem Umfang verstehen. Deutsch ist wichtig beim Umgang mit Kunden, Banken und Behörden. Fehlende Deutschkenntnisse können Missverständnisse und Fehler verursachen, die unter Umständen die Selbständigkeit bedrohen.

Unterschiedliche Mentalitäten
Doch auch bei ausreichenden Deutschkenntnissen sind Missverständnisse, die auf den Unterschieden zwischen Kulturkreisen beruhen, nicht ausgeschlossen. Ein Beispiel: Um einen Kredit zu erhalten, legt ein Gründer oder Übernehmender mit Migrationshintergrund dem Vertreter einer hiesigen Bank sein Unternehmenskonzept vor, von dem er sehr überzeugt ist. Er erwartet, dass sein Gegenüber ebenfalls beeindruckt ist. Doch kommt es in der deutschen Geschäftswelt häufig vor, dass die Vorzüge kurz abgehakt werden und danach ohne Umschweife auch die Schwächen eines Konzepts besprochen werden. In solchen Momenten kommt es darauf an, dies nicht als persönlichen Angriff anzusehen. Dies gilt auch für den Umgang mit den Kunden, die der Migrant als Existenzgründer erreichen möchte: Bei Werbemaßnahmen oder der Ausgestaltung der Geschäftsräume sollte er bedenken, dass das ästhetische Empfinden je nach Kulturkreis sehr unterschiedlich ausfallen kann.

Die Beratung
Beratung und Förderung kann jeder dauerhaft in Deutschland lebende Gründer in Anspruch nehmen - auch Gründer mit Migrationshintergrund. Allerdings nutzen diese die Angebote noch zu wenig und verlassen sich noch zu oft ausschließlich auf die Beratung von Bekannten. Dabei bieten viele Existenzgründer-Portale Informationen in mehreren Sprachen an. Zudem gibt es Beratungseinrichtungen speziell für Migranten.

Rechtliche Voraussetzungen
Ausländer, die in Deutschland ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, müssen eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften und Formalitäten beachten. Gründungen ohne die erforderlichen Anmeldungen und Genehmigungen bringen eine Menge Ärger und Verzögerungen mit sich.

Wer darf Unternehmer sein?
Die Frage, wer als Ausländer eine selbständige Tätigkeit aufnehmen oder ausüben darf, ist durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt.
Staatsbürger aus einem EU-Mitgliedsland (oder einem der EWR-Staaten oder der Schweiz):
Für Staatsbürger aus einem EU-Mitgliedsland gilt die „Niederlassungsfreiheit“ innerhalb aller EU-Mitgliedsstaaten: EU-Bürger dürfen in allen Mitgliedsstaaten ein Unternehmen gründen.

Staatsbürger aus einem Nicht-EU-Land:
Wer eine Aufenthaltserlaubnis (befristet oder zweckgebunden) besitzt, die nicht ausdrücklich die selbständige oder eine vergleichbare Erwerbstätigkeit gestattet, muss einen besonderen Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen.

Nicht-EU-Bürger erhalten eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit, wenn ein übergeordnetes wirtschaftliches oder ein besonderes regionales Interesse an ihrem Aufenthalt in Deutschland besteht.

Wer mit einer deutschen Staatsbürgerin oder einem deutschen Staatsbürger verheiratet ist, erhält nach drei Jahren Ehe eine Niederlassungserlaubnis und kann sich dann jederzeit selbständig machen. Wer innerhalb der ersten drei Jahre nach der Eheschließung ein Unternehmen gründen will, muss eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen.

Wer bereits eine Niederlassungserlaubnis besitzt, kann sich jederzeit selbständig machen.

Förderung für ausländische Existenzgründer
Wer als ausländischer Mitbürger ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchte, kann öffentliche Fördermittel beantragen - ebenso wie deutsche Staatsbürger. Die Bundesregierung sowie die Regierungen der einzelnen Bundesländer bieten Existenzgründungsdarlehen zu günstigen Konditionen an.

Gefördert werden natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland und in Mitgliedsstaaten der EU und der EFTA sowie Personen aus anderen Staaten, wenn eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbständige Tätigkeit vorliegt.

Darüber hinaus gilt: Wer in Deutschland arbeitslos gemeldet ist und Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, kann auch einen Gründungszuschuss bei seiner Agentur für Arbeit beantragen.

Weitere Informationen, Fragen, Terminvereinbarungen unter E-mail: [email protected] oder telefoisch 030 42014418

Stand 04.05.2018
(Quelle: arbeitsagentur.de)

Hier die Theorie - wir unterstützen Sie bei der praktischen Umsetzung.Kontakt: Tel. 030 42014418 oder gabriele@jung-bera...
04/05/2018

Hier die Theorie - wir unterstützen Sie bei der praktischen Umsetzung.
Kontakt: Tel. 030 42014418 oder gabriele@jung-beratung

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Vor allem die Investitionen von Rocket Internet fehlen: Berlin muss den Titel als Start-up-Hauptstadt abtreten - und fällt sogar noch weiter zurück. Grund zur Panik hat die Gründerszene aber nicht.

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