03/07/2023
Der bürokratische Unsinn hat die nächste Stufe erreicht. Der Beitrag in der Pflegeversicherung bemisst sich seit Juli 2023 in folgenden Stufen:
- kein Kind
- mindestens ein Kind, aber weniger als zwei unter 25
- mindestens zwei unter 25
- mindestens drei unter 25
- mindestens vier unter 25
- mindestens fünf unter 25
Da Arbeitgeber den Beitrag über die Pflegeversicherung abrechnen müssen, müssen sie nun bei allen Arbeitnehmern die Anzahl der Kinder erfragen sowie deren Geburtsdatum, um auch für die Zukunft überprüfen zu können, wie viele der Kinder unter 25 Jahre alt sind. Dies schafft einen enormen Bürokratieaufwand bei den Arbeitgebern und den Lohndienstleistern, die diese Daten in den Lohnprogrammen verwalten müssen.
Mit Kinderfreibetrag und Kindergeld gibt es schon Möglichkeiten der Förderung für Eltern. Anstatt ein solches Bürokratiemonster zu erschaffen hätte man diese Beträge erhöhen können.