28/07/2026
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2026-07-21-nutzung-betriebliches-kfz-privat.html
Seit Jahren ist in zahlreichen Reden und Wahlprogrammen immer wieder die Rede von Bürokratieabbau. Ein weiteres beliebtes Thema ist die Förderung von E-Mobilität.
Überraschenderweise wurde im Jahr 2020 eine für deutsche Steuergesetze relativ einfache Regelung getroffen. Lädt ein Arbeitnehmer ein betriebliches E-Fahrzeug ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber zu Hause, konnte dieser ihm pauschal 70 Euro im Monat erstatten. Diese Regelung wurde nun abgeändert. Es können nur noch die Stromkosten, die anhand eines repräsentativen 3-Monats-Zeitraums ermittelt werden mit den tatsächlichen Kosten erstattet werden.
Das Buchführungsbüro Raffel meint: das verlinkte BMF-Schreiben ist ein Musterbeispiel für den in Deutschland immer weiter voranschreitenden Bürokratieaufbau. Dabei verwendet es zahlreiche Formulierungen wie "aus Vereinfachungsgründen" oder "es ist nicht zu beanstanden, wenn...". Wer die zusätzliche Arbeit aufgrund der Neuregelung hat, empfindet solche Formulierungen als blanken Hohn.
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