Buchführungsbüro Raffel

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https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2026-07-21-nutzung...
28/07/2026

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2026-07-21-nutzung-betriebliches-kfz-privat.html

Seit Jahren ist in zahlreichen Reden und Wahlprogrammen immer wieder die Rede von Bürokratieabbau. Ein weiteres beliebtes Thema ist die Förderung von E-Mobilität.

Überraschenderweise wurde im Jahr 2020 eine für deutsche Steuergesetze relativ einfache Regelung getroffen. Lädt ein Arbeitnehmer ein betriebliches E-Fahrzeug ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber zu Hause, konnte dieser ihm pauschal 70 Euro im Monat erstatten. Diese Regelung wurde nun abgeändert. Es können nur noch die Stromkosten, die anhand eines repräsentativen 3-Monats-Zeitraums ermittelt werden mit den tatsächlichen Kosten erstattet werden.

Das Buchführungsbüro Raffel meint: das verlinkte BMF-Schreiben ist ein Musterbeispiel für den in Deutschland immer weiter voranschreitenden Bürokratieaufbau. Dabei verwendet es zahlreiche Formulierungen wie "aus Vereinfachungsgründen" oder "es ist nicht zu beanstanden, wenn...". Wer die zusätzliche Arbeit aufgrund der Neuregelung hat, empfindet solche Formulierungen als blanken Hohn.

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03/07/2023

Der bürokratische Unsinn hat die nächste Stufe erreicht. Der Beitrag in der Pflegeversicherung bemisst sich seit Juli 2023 in folgenden Stufen:

- kein Kind
- mindestens ein Kind, aber weniger als zwei unter 25
- mindestens zwei unter 25
- mindestens drei unter 25
- mindestens vier unter 25
- mindestens fünf unter 25

Da Arbeitgeber den Beitrag über die Pflegeversicherung abrechnen müssen, müssen sie nun bei allen Arbeitnehmern die Anzahl der Kinder erfragen sowie deren Geburtsdatum, um auch für die Zukunft überprüfen zu können, wie viele der Kinder unter 25 Jahre alt sind. Dies schafft einen enormen Bürokratieaufwand bei den Arbeitgebern und den Lohndienstleistern, die diese Daten in den Lohnprogrammen verwalten müssen.

Mit Kinderfreibetrag und Kindergeld gibt es schon Möglichkeiten der Förderung für Eltern. Anstatt ein solches Bürokratiemonster zu erschaffen hätte man diese Beträge erhöhen können.

31/08/2022

Im September 2022 sollen alle Erwerbstätigen eine staatliche Unterstützung in Höhe von 300 Euro bekommen, die sogenannte Energiepreispauschale. Leider wird der damit verbundene Verwaltungsaufwand auf die Arbeitgeber und Lohndienstleister abgewälzt, ohne dass diese von der Auszahlung profitieren. Das Bundesfinanzministerium stellt in seinen FAQ sogar ausdrücklich klar, dass es keinen Erstattungsanspruch für Arbeitgeber für ihren mit der Auszahlung verbundenen Aufwand gibt. Insbesondere die Auszahlung an Minijobber, die schriftlich bestätigen müssen, dass sie im ersten Arbeitsverhältnis arbeiten, stellt einen unverhältnismäßig hohen Aufwand dar.

Das Buchführungsbüro Raffel hätte sich hier gewünscht, dass der Staat die Auszahlung seiner Leistungen selbst übernimmt oder zumindest die Arbeitgeber für ihren entstandenen Aufwand entschädigt.

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