Buchführungsbüro Raffel

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03/07/2023

Der bürokratische Unsinn hat die nächste Stufe erreicht. Der Beitrag in der Pflegeversicherung bemisst sich seit Juli 2023 in folgenden Stufen:

- kein Kind
- mindestens ein Kind, aber weniger als zwei unter 25
- mindestens zwei unter 25
- mindestens drei unter 25
- mindestens vier unter 25
- mindestens fünf unter 25

Da Arbeitgeber den Beitrag über die Pflegeversicherung abrechnen müssen, müssen sie nun bei allen Arbeitnehmern die Anzahl der Kinder erfragen sowie deren Geburtsdatum, um auch für die Zukunft überprüfen zu können, wie viele der Kinder unter 25 Jahre alt sind. Dies schafft einen enormen Bürokratieaufwand bei den Arbeitgebern und den Lohndienstleistern, die diese Daten in den Lohnprogrammen verwalten müssen.

Mit Kinderfreibetrag und Kindergeld gibt es schon Möglichkeiten der Förderung für Eltern. Anstatt ein solches Bürokratiemonster zu erschaffen hätte man diese Beträge erhöhen können.

31/08/2022

Im September 2022 sollen alle Erwerbstätigen eine staatliche Unterstützung in Höhe von 300 Euro bekommen, die sogenannte Energiepreispauschale. Leider wird der damit verbundene Verwaltungsaufwand auf die Arbeitgeber und Lohndienstleister abgewälzt, ohne dass diese von der Auszahlung profitieren. Das Bundesfinanzministerium stellt in seinen FAQ sogar ausdrücklich klar, dass es keinen Erstattungsanspruch für Arbeitgeber für ihren mit der Auszahlung verbundenen Aufwand gibt. Insbesondere die Auszahlung an Minijobber, die schriftlich bestätigen müssen, dass sie im ersten Arbeitsverhältnis arbeiten, stellt einen unverhältnismäßig hohen Aufwand dar.

Das Buchführungsbüro Raffel hätte sich hier gewünscht, dass der Staat die Auszahlung seiner Leistungen selbst übernimmt oder zumindest die Arbeitgeber für ihren entstandenen Aufwand entschädigt.

04/06/2020

Eine Änderung des MWSt-Satzes ist bei weitem die aufwendigste Änderung, die man sich im Bereich Rechnungswesen und Buchführung vorstellen kann. Rechnungen, die über mehrere Monate gehen, müssen nun z.B. korrigiert und aufgesplittet werden. Im Prinzip muss jeder Beleg auf den richtigen Steuersatz überprüft und jede Buchungsvorlage angepasst werden.

Aus gutem Grund wurde der MWSt-Satz in der Vergangenheit nur in etwa alle 10 Jahre angepasst. Nun steht der Aufwand gleich doppelt bevor. Zum 1.7., was viele schon bereits gestellte und bezahlte Rechnungen betrifft. Und dann zum 1.1.21 das ganze wieder zurück.

Ob es die Konjunktur ankurbelt, werden wir sehen. Aber mehr Arbeit bei allen Beteiligten schafft es auf jeden Fall schon mal.

13/12/2016

Das Buchführungsbüro Raffel wünscht allen Mandanten eine besinnliche Weihnachtszeit.

Nun ist es amtlich. Das ELENA-Verfahren ist entgültig eingestellt und die Daten, die jeder Arbeitgeber verpflichtend jed...
08/12/2011

Nun ist es amtlich. Das ELENA-Verfahren ist entgültig eingestellt und die Daten, die jeder Arbeitgeber verpflichtend jeden Monat an die Zentrale Speicherstelle senden musste, werden gelöscht. Auch wenn die Einstellung erfreulich ist, bleiben als bitterer Nachgeschmack die immensen Kosten, die das Verfahren den Arbeitgebern knapp zwei Jahre lang beschert hat.

http://www.das-elena-verfahren.de/

Mit dem ELENA-Gesetz wurde 2009 ein Verfahren beschlossen, das Anträge auf Sozialleistungen vereinfachen und beschleunigen sollte. Durch ein neues Gesetz, das am 03.12.2011 in Kraft getreten ist, werden nun das ELENA-Verfahren eingestellt und die gespeicherten Daten gelöscht.

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