07/09/2022
Das Steuerentlastungsgesetz 2022 soll den Preisanstieg für die Bürger abfedern, zumal die Preise für Heizöl, Gas, Sprit und Strom in den vergangenen Monaten drastisch gestiegen sind. So erfolgt u.a. eine Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) durch die Arbeitgeber mit der Septemberlohnabrechnung. Die Arbeitgeber erhalten im Gegenzug eine Erstattung durch Reduzierung der von Ihnen zu zahlenden Lohnsteuer, bereits im August 2022 soweit eine monatliche Lohnsteueranmeldung abgegeben wird.