15/02/2022
. Die Sechste Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird voraussichtlich am Freitag, den 18. Februar 2022 in Kraft treten und sieht u. a. folgende wesentlichen Änderungen vor
Im Einzelhandel, in Museen, Galerien und Gedenkstätten sowie im Zoologischen Garten einschließlich des Aquariums, des Tierparks Berlin Friedrichsfelde und des Botanischen Gartens Berlin wird die 2G-Regelung aufgehoben.
Dafür wird für Kunden im Einzelhandel eine FFP2-Maskenpflicht eingeführt. Für Besucher der anderen genannten Bereiche gilt die FFP2-Maskenpflicht nur in geschlossenen Räumen.
Für Ausflugsfahrten, Stadtrundfahrten, Schiffsausfüge und vergleichbare Angebote zu touristischen Zwecken werden die Regelungen mit denen im Öffentlichen Nahverkehr gleichgestellt. Künftig gilt hier also die 3G-Regelung und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Die neue Verordnung wird in den nächsten Tagen im Gesetz- und Verordnungsblatt online veröffentlicht. Die Geltungsdauer der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis zum 17. März 2022 verlängert.