20/06/2013
IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO
Die meisten Tätigkeiten im Sicherheitsgewerbe, z.B. als Sicherheitskraft bei Veranstaltungen, an der Club- oder Discotür, bei Schutz von Geld-, Werttransporten oder Objekten bis hin zur Intervention, erfordern den Nachweis der Sachkunde. Diese Prüfung muss vor der IHK abgelegt werden und erfordert eine intensive Vorbereitung.
Erwerb der IHK-Sachkunde gemäß § 34a GewO für eine Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe
Dieser Intensivkurs ermöglicht Einsteigern in die Sicherheitsbranche oder Sicherheitskräften, die sich höher qualifizieren möchten, eine Top-Prüfungsvorbereitung. Sie ermöglicht Vorbereitung in kurzer Zeit zu geringen Kosten. Die erfolgreich abgelegte Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) befähigt zur Arbeit in allen Bereichen der Sicherheit und auch zur Gründung eines Sicherheitsdienstleisters.
Bei bestandener Prüfung wird die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zugesichert.
Eine sehr gute Erfolgsquote bei der Prüfung erreichen wir durch engagierte Dozenten, aktuelle Ausbildungsmaterialien und ständige Weiterentwicklung unserer Ausbildungsstätte.
Die Kursdauer beträgt 3 Monate. Ein Einstieg ist jederzeit zum neuen Themenblock möglich.
Themenblöcke: Umgang mit Menschen, Recht, Sicherheitstechnik
Der Unterricht findet in Vollzeit (8-16 Uhr inkl. Pausen) statt. Die Ausbildungsunterlagen werden von uns zur Verfügung gestellt.
Förderung und Kostenübernahme
Die Kosten für die Ausbildung können von Leistungsträgern, wie
z.B. der Agentur für Arbeit bezahlt werden.
Während der Ausbildung erhalten Sie weiterhin Ihre Leistungen von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Auch ein Fahrtkostenzuschuss und eine Kinderbetreuung kann während der Ausbildung bewilligt werden.
Wir finden auch für Sie einen Förderweg! Gern beraten und unterstützen wir Sie beim Beantragen der verschiedenen Fördermöglichkeiten.