18/09/2026
Bei der Krankschreibung in Deutschland sind Änderungen geplant – aber noch gelten die bisherigen Regeln. 🇩🇪 Aktuell musst du deinen Arbeitgeber unverzüglich informieren, wenn du arbeitsunfähig bist. Bei gesetzlich Versicherten läuft der Nachweis in vielen Fällen über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Die Koalition hat sich darauf verständigt, künftig eine AU bereits ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Diese Änderungen sind aber noch nicht umgesetzt. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen. 💡 Gerade bei solchen Änderungen lohnt es sich, zwischen „beschlossen/geplant“ und „bereits in Kraft“ zu unterscheiden.