Gladen Engineering Gmbh

Gladen Engineering Gmbh Ingenieurgesellschaft für Sicherheits- und Kommunikationstechnik

VdS anerkannte Errichterfirma für Einbruchmeldeanlagen E 104030
Zertifizierte Errichterfirma für Brandmeldeanlagen nach DIN
14675Qualitätsmanagement System nach DIN EN ISO 9001:2000

29/03/2018
24/01/2018

Stellenangebot Kaufmann/-frau - Büromanagement

Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt (Eintrittstermin

nach Vereinbarung) eine/n

Kaufmann/-frau - Büromanagement

zur befristeten Anstellung in Vollzeit (24 Monate / sechs Monate Probezeit). Eine

dauerhafte und langjährige Zusammenarbeit ist unser Interesse.

Aufgabenbereich:

- selbstständige und eigenverantwortliche Führung der Büroorganisation

- alle anfallenden Sekretariatstätigkeiten, recherchieren und unterstützen bei Projekten

und Sonderaufgaben

- Verwaltungsorganisation, sowie Vor- und Nachbereitung von Unterlagen

- Führen der telefonischen und schriftlichen Korrespondenz, sowie die Erstellung

von Protokollen

- Pflege, Betreuung und Überwachung des Qualitätsmanagementsystems

- Vorbereitungen von Audit-Prüfungen nach DIN-EN ISO 9001: 2008

- Durchführung der Inventur

- Abwicklung des Forderungsmanagements (Kenntnisse im außergerichtlichen und

gerichtlichen Mahnverfahren)

Unsere Anforderungen:

- abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation

- Berufserfahrung im Sekretariatswesen

- gute Kenntnisse in den gängigen MS-Office Anwendungen

- sicheres, freundliches Auftreten, sowie Verschwiegenheit und Loyalität

- Flexibilität, Belastbarkeit und Teamfähigkeit

- Erfahrungen im Qualitätsmanagementsystem

- Führerschein der Klasse B

- gute Englischkenntnisse von Vorteil

Interesse?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, per eMail zusammengefügt in einer PDFDatei,

an die nachstehende Adresse.
[email protected]

Ihr TEAM Gladen

Wir freuen uns die Don-Bosco-Schule als Zeitungspate zu unterstützen und wünschen den Kindern und dem Team eine besinnli...
15/12/2017

Wir freuen uns die Don-Bosco-Schule als Zeitungspate zu unterstützen und wünschen den Kindern und dem Team eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2018.

Ihr Team Gladen

24/08/2017

Einbruchschutz – ein gemeinsames Thema für Mieter und Vermieter
• Die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland bleibt weiterhin hoch
• Mehr als die Hälfte aller Deutschen wohnt zur Miete und schützt sich kaum gegen Einbrüche
• Die Pflichten des Vermieters gehen über verschließbare Eingangs- und Wohnungstüren nicht hinaus, weitergehende Einbruchsicherungen sind Sache des Mieters
Im vergangenen Jahr wurden bundesweit 151.265 Wohnungseinbruchdiebstähle registriert. Neben Einbrüchen in Einfamilienhäusern dringen Einbrecher in Mehrfamilienhäusern häufig in die unten gelegenen Wohnungen über Balkon und Fenster sowie in die oberen Etagen ein, da dort weniger Bewohner vorbeikommen. Ein Großteil der Mietwohnungen ist weiterhin schlecht gegen Einbrüche geschützt und die Mieter kennen die eigenen Rechte und Pflichten in Bezug auf den Einbruchsschutz kaum.
Im europäischen Vergleich sind die Deutschen Spitzenreiter, wenn es um das Mieten geht. Laut des aktuellen Deloitte Property Index wohnen 54,3% der deutschen Bevölkerung zur Miete. Eine Klärung, wer für die Sicherheit in den vielen Mietwohnungen die Verantwortung und damit auch die Kosten trägt, ist daher wichtiger denn je.

Vermieter grundsätzlich wenig in der Pflicht
„Rechtlich gehen die Pflichten des Vermieters eines Mehrfamilienhauses in der Regel über verschließbare Eingangstüren und Wohnungstüren nicht hinaus“, erklärt Dr. Helmut Rieche, Vorsitzender der Initiative für aktiven Einbruchschutz. „Zwar sollen Gesundheit und Eigentum des Mieters möglichst geschützt werden, es gilt jedoch der sicherungstechnische Zustand, der bei Besichtigung und Vertragsschluss vorhanden war“, so Rieche weiter. Eine Nachbesserung kann nur verlangt werden, wenn sich vorhandene Einrichtungen nach dem Einzug als mangelhaft erweisen.

Abstimmung zwischen Mieter und Vermieter entscheidend
Weitergehende Einbruchsicherungen sind Sache des Mieters. Wenn dabei die Gebäudesubstanz berührt wird, muss der Vermieter einwilligen. Der Eigentümer kann dem Mieter den Einbau von Sicherheitstechnik nicht generell verwehren, doch der Mieter ist rechtlich verpflichtet, bei Mietvertragsende den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
Deshalb sollten alle Maßnahmen mit dem Vermieter im Voraus abgeklärt und schriftlich festgehalten werden. Ist es jedoch bereits mehrfach zu Einbruchsversuchen in eine Wohnung gekommen, kann der Mieter auf Kosten des Vermieters besondere Sicherungsmaßnahmen verlangen. Derartige bauliche Änderungen berechtigen den Vermieter dann aber zu einer Erhöhung der Miete.

Expertenrat einholen
Der Einbau von geprüfter Sicherheitstechnik sollte immer vom Fachmann erfolgen, denn eine fehlerhafte Installation macht die hochwertigsten Vorrichtungen wirkungslos. Die Initiative für aktiven Einbruchschutz informiert auf der Internetseite www.nicht-bei-mir.de herstellerneutral über Gefahren und sinnvolle Lösungen. Hier können auch direkte Ansprechpartner in der unmittelbaren Umgebung unter www.nicht-bei-mir.de/experte-finden gefunden werden.
In der Regel haben Vermieter als auch Mieter ein Interesse an einer besseren Sicherheitsausstattung und profitieren davon. Denn Sicherheitstechnik wirkt: Mehr als 44 Prozent aller Einbruchsversuche scheitern bereits an vorhandener Sicherungstechnik. Da die Sicherheit des Hauses oder der Wohnlage zunehmend zu einem Mietargument wird, sind Vermieter gut beraten, einbruchhemmende Eingangstüren und geprüfte Türschlösser in Wohnungen als Standard zu etablieren.
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Über „Nicht bei mir!“
„Nicht bei mir!“ ist eine herstellerneutrale, bundesweite Initiative für aktiven Einbruchschutz. Sie wurde im Jahr 2004 von Verbänden der Sicherheitswirtschaft und der Polizei gegründet, um Bürger zum Thema Einbruchschutz zu sensibilisieren, zu informieren und zu motivieren, selbst für ein sicheres Zuhause aktiv zu werden. Die Initiative weist auf Sicherheitslücken in Haus, Wohnung und Büro hin, informiert über wirksame Vorsichtsmaßnahmen und zeigt Wege zur fachlichen Beratung auf. „Nicht bei mir!“ wird von dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) unterstützt und von folgenden Verbänden getragen:
• BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.
• Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. (BDSW)
• Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie e.V. (FVSB)
• Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI)

Pressekontakt:
Initiative für aktiven Einbruchschutz “Nicht bei mir!”
c/o Hill+Knowlton Strategies GmbH, Tobias Enke
Friedrichstraße 148, 10117 Berlin
E-Mail: [email protected]
Tel.: (030) 28 87 58-12
Fax: (030) 28 87 58-38

13/04/2017

Das Team Gladen wünscht allen frohe Ostern.

28/03/2017

Neuerung zur KfW Förderung: Bundesministerien und KfW weiten Förderung aus

Seit dem 21. März gelten neue Förderbedingungen. Das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW weiten die Zuschussförderung für Wohneigentümer und Mieter, die die eigenen vier Wände gegen Einbrüche sichern wollen, aus.

Informieren Sie sich bezüglich der Fördermöglichkeiten auf der Internetseite www.kfw.de/zuschussportal oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002.

DAITEM präsentiert ab heute die neue Webseite www.daitem.de!Gerne können Sie diese besuchen, bei Rückfragen stehen wir I...
08/03/2017

DAITEM präsentiert ab heute die neue Webseite www.daitem.de!

Gerne können Sie diese besuchen, bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

03/03/2017

Die DAITEM Funk-Branderkennungsanlage BEKA

Sie suchen eine Anlage, die bei Feuer eine flächendeckende Alarmierung und somit eine schnelle Evakuierung gewährleistet?

Die DAITEM Funk-Branderkennungsanlage BEKA eignet sich optimal für Gebäude ohne Brandschutzauflagen wie zum Beispiel kleine/mittlere Bürogebäude, Kindergärten oder Seniorenheime.

Adresse

WasserStr. 295
Bochum
44789

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