Integrationsagentur Aktionsbüro Einbürgerung bei der IFAK e.V.

Integrationsagentur Aktionsbüro Einbürgerung bei der IFAK e.V. Sprechstunde: Donnerstag 10:00 - 16:00 und n.V. Mobil: 01633177503, [email protected]. und als solches eine einmalige Einrichtung in der BRD. an

zum Thema Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsrecht bieten wir auch Vorträge, Seminare und Workshops an 🙂 Integrationsagentur für Einbürgerungsfragen - Aktionsbüro Einbürgerung (ABE) ist ein Projekt der IFAK e.V. Tel: 0234 - 9621012, Mobil: 01633177503,
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Sachbericht – Aktionsbüro Einbürgerung (NRW)Berichtszeitraum: 2023–2025________________________________________1. Einfüh...
21/08/2026

Sachbericht – Aktionsbüro Einbürgerung (NRW)
Berichtszeitraum: 2023–2025
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1. Einführung und Zielsetzung
Im Berichtszeitraum 2023 bis 2025 führte die Integrationsagentur „Aktionsbüro Einbürgerung“ eine sozialraumorientierte Analyse mit dem Schwerpunkt Einbürgerung in Nordrhein-Westfalen durch. Ziel war es, Zugangsbarrieren, Informationsdefizite sowie Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte systematisch zu erfassen und daraus praxisnahe Handlungsempfehlungen abzuleiten.
Nordrhein-Westfalen gehört bundesweit zu den Ländern mit den höchsten Einbürgerungszahlen. Gleichzeitig besteht ein erhebliches, bislang nicht ausgeschöpftes Potenzial an einbürgerungsberechtigten Personen.
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2. Sozialraum- und Bedarfsanalyse
Die Analyse zeigt, dass ein erheblicher Anteil der Menschen mit Einwanderungsgeschichte die formalen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt, jedoch häufig keine Antragstellung erfolgt oder diese verzögert wird.
Als zentrale Ursachen wurden identifiziert:
• unzureichende Informationen über Voraussetzungen und Verfahren
• Unsicherheiten hinsichtlich rechtlicher Rahmenbedingungen (insbesondere Mehrstaatigkeit)
• sprachliche Barrieren
• lange Bearbeitungszeiten bei den zuständigen Behörden (teilweise bis zu 1–2 Jahre)
Zur Datenerhebung wurden qualitative und quantitative Methoden kombiniert, darunter die Auswertung statistischer Daten, Dokumentation von Beratungsgesprächen sowie leitfadengestützte Interviews. Ergänzend erfolgte ein Austausch mit Beratungsstellen, Migrantenorganisationen und kommunalen Akteuren.
Ein wesentliches Ergebnis ist der hohe Bedarf an niedrigschwelliger, mehrsprachiger und unabhängiger Beratung. In der Praxis verfügten etwa 40–60 % der Ratsuchenden über unvollständige oder fehlerhafte Informationen.
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3. Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (2024)
Am 27. Juni 2024 trat die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft und stellt einen grundlegenden Wandel im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht dar.
3.1 Leitidee
• Erleichterung des Staatsangehörigkeitserwerbs
• Anerkennung von Mehrstaatigkeit als Regelfall
3.2 Zentrale Änderungen
• Verkürzung der Aufenthaltsdauer von 8 auf 5 Jahre
• zeitweise Möglichkeit der Einbürgerung nach 3 Jahren (2025 wieder aufgehoben)
• generelle Zulassung von Mehrstaatigkeit
• Wegfall der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
• Abschaffung der Optionspflicht
• Wegfall der Beibehaltungsgenehmigung
3.3 Verschärfungen
• strengere Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung
• erweiterte Ausschlussgründe bei verfassungsfeindlichen Einstellungen
3.4 Bewertung
Die Reform ist geprägt durch:
• Liberalisierung (Mehrstaatigkeit)
• Modernisierung (Abbau bürokratischer Hürden)
• gleichzeitige Verschärfung einzelner Integrationsanforderungen
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4. Entwicklung der Einbürgerungen in NRW
Die aktuellen Zahlen zeigen eine dynamische Entwicklung:
• 2024: 68.703 Einbürgerungen in Nordrhein-Westfalen
o +34,2 % gegenüber 2023
o höchster Wert seit dem Jahr 2000¹
• Deutschland gesamt (2024): 291.955 Einbürgerungen
o +46 % gegenüber 2023²
• Nordrhein-Westfalen stellt damit rund 25 % aller Einbürgerungen in Deutschland²
• Regionale Entwicklung:
o Ruhrgebiet: ca. 23.550 Einbürgerungen³
o Anstieg in 48 von 53 Kommunen¹
• Struktur der Eingebürgerten:
o größte Gruppe: Personen aus Syrien⁴
• Aktuelle Tendenzen 2025:
o weiterhin hohe bzw. steigende Zahlen
o Beispiel Düsseldorf: deutlicher Anstieg der Einbürgerungen
Trotz dieser positiven Entwicklung bestehen weiterhin strukturelle Herausforderungen, insbesondere lange Bearbeitungszeiten⁵.
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5. Beratungsleistungen und Reichweite
Im Berichtszeitraum wurden umfangreiche Beratungsleistungen erbracht:
• 451 persönliche und telefonische Beratungen
• 2.938 Mitglieder in der Facebook-Gruppe
• 120 veröffentlichte Beiträge
• zusätzliche Reichweite über soziale Medien
Die Zahlen verdeutlichen den hohen Informations- und Unterstützungsbedarf im Bereich Einbürgerung.
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6. Fallkonstellationen und rechtliche Schwerpunkte
In der Beratungspraxis zeigen sich wiederkehrende Fallkonstellationen:
6.1 Relevante Aufenthaltstitel
• § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingsschutz)
• § 25b AufenthG (Bleiberecht bei nachhaltiger Integration)
• § 28 AufenthG (Familiennachzug zu Deutschen)
• § 18 AufenthG (Erwerbstätigkeit)
• § 23 AufenthG (humanitäre Aufnahmeprogramme)
6.2 Typische Problemlagen
• unklare Einbürgerungsfähigkeit bestimmter Aufenthaltstitel
• Unterbrechungen in Erwerbsbiografien
• Schwierigkeiten bei der Lebensunterhaltssicherung
• komplexe Nachweisanforderungen
• Unsicherheiten bei Mehrstaatigkeit
6.3 Auswertung
Besonders hoher Beratungsbedarf besteht bei komplexen und sogenannten Härtefällen. Diese erfordern eine vertiefte rechtliche Einordnung sowie eine enge Begleitung im Verfahren.
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7. Rolle des Aktionsbüros Einbürgerung
Das Aktionsbüro Einbürgerung fungiert als zentrale fachliche Anlaufstelle in Nordrhein-Westfalen.
Zielgruppen sind:
• einbürgerungsinteressierte Personen
• Fachkräfte und Beratungsstellen
• Migrantenorganisationen
Schwerpunkte:
• Beratung in komplexen Einzelfällen
• fachliche Unterstützung für Beratungsstrukturen
• rechtliche Orientierung
• Verfahrensbegleitung
Das Aktionsbüro trägt maßgeblich zur Verbesserung des Zugangs zur Einbürgerung und zur Professionalisierung der Beratungslandschaft bei.
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8. Veranstaltungen und Informationsarbeit
Im Berichtszeitraum wurden verschiedene Veranstaltungen durchgeführt, u. a.:
• Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
• Mehrstaatigkeit
• Einbürgerungsvoraussetzungen
• Aufenthaltstitel und Einbürgerung
• Härtefälle
Diese Angebote leisten einen wichtigen Beitrag zur Information und Sensibilisierung der Zielgruppen.
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Hier ist das Kapitel erweitert um praxisnahe Fallbeispiele und eine fachlich vertiefte juristische Einordnung – gut geeignet für Berichte und gleichzeitig anschlussfähig für Fachpublikationen:
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10. Härtefälle im Kontext des Staatsangehörigkeitsrechts
Im Rahmen der Beratungspraxis des Aktionsbüros Einbürgerung zeigt sich ein zunehmender Anteil sogenannter Härtefälle. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung (§ 10 StAG) nicht vollständig erfüllt sind, jedoch besondere individuelle Umstände vorliegen, die eine Einbürgerung im Einzelfall rechtfertigen können.
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10.1 Rechtlicher Rahmen und Einordnung
Das Staatsangehörigkeitsrecht kennt keinen ausdrücklich normierten Härtefalltatbestand. Vielmehr ergeben sich Handlungsspielräume aus:
• § 8 StAG (Ermessenseinbürgerung)
• § 10 StAG (Anspruchseinbürgerung mit Auslegungsspielräumen)
• Verwaltungsvorschriften und behördlichem Ermessen
Härtefälle bewegen sich damit im Spannungsfeld zwischen:
• gesetzlich normierten Voraussetzungen
• integrationspolitischen Zielsetzungen
• einzelfallbezogener Billigkeitsprüfung
In der Praxis kommt es maßgeblich auf die Auslegung durch die zuständigen Behörden sowie auf die Qualität der rechtlichen Begründung im Einzelfall an.
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10.2 Typische Fallkonstellationen
Die Beratungspraxis zeigt wiederkehrende Muster von Härtefällen:
• Eingeschränkte Lebensunterhaltssicherung trotz Integration
(z. B. Aufstocker:innen, Alleinerziehende, Personen im Niedriglohnsektor)
• Erwerbsunterbrechungen aus nicht selbst zu vertretenden Gründen
(Krankheit, Pflege, Kindererziehung)
• Langjähriger Aufenthalt ohne stabile Aufenthaltsperspektive
(insbesondere bei humanitären Aufenthaltstiteln wie § 25 Abs. 2 oder § 25b AufenthG)
• Formale Defizite bei ansonsten hoher Integration
(z. B. fehlende einzelne Nachweise, verspätete Antragstellungen)
• Komplexe familiäre oder soziale Konstellationen
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10.3 Praxisbeispiele (anonymisiert)
Fallbeispiel 1: Alleinerziehende Mutter
Eine seit über 8 Jahren in Deutschland lebende alleinerziehende Mutter erfüllt nahezu alle Voraussetzungen für die Einbürgerung. Aufgrund ergänzender Sozialleistungen wird die Lebensunterhaltssicherung jedoch als nicht ausreichend bewertet. Trotz stabiler Erwerbstätigkeit und guter Integration besteht ein erhöhtes Risiko der Ablehnung.
👉 Beratungsansatz: Prüfung von Ausnahmetatbeständen und Darstellung der nachhaltigen Integrationsleistung.
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Fallbeispiel 2: Unterbrochene Erwerbsbiografie
Ein Antragsteller mit langjährigem Aufenthalt kann aufgrund einer krankheitsbedingten Erwerbsunterbrechung keine durchgängige Lebensunterhaltssicherung nachweisen.
👉 Beratungsansatz: Einordnung der Unterbrechung als nicht selbst verschuldet und argumentativer Rückgriff auf Ermessensspielräume.
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Fallbeispiel 3: Aufenthalt nach § 25b AufenthG
Eine Person mit Bleiberecht nach nachhaltiger Integration erfüllt viele Voraussetzungen, ist jedoch unsicher bezüglich der Einbürgerungsfähigkeit ihres Aufenthaltstitels.
👉 Beratungsansatz: Klärung der rechtlichen Einordnung und Begleitung im Antragsverfahren.
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Fallbeispiel 4: Mehrstaatigkeitskonflikt (vor Reform)
Vor der Reform bestand für viele Personen das Problem, dass eine Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Bedingungen möglich war.
👉 Durch die Reform wurde diese Problematik deutlich entschärft.
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10.4 Auswirkungen der Reform 2024 auf Härtefälle
Die Reform hat die Situation in bestimmten Bereichen verbessert:
Positive Effekte:
• Wegfall der Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
• verkürzte Aufenthaltszeiten erleichtern Zugang zur Einbürgerung
Weiterhin problematisch:
• strenge Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung
• eingeschränkte Ermessensspielräume in der Verwaltungspraxis
• hohe Anforderungen an Nachweise und Dokumentation
Insbesondere sozial benachteiligte Gruppen profitieren nur eingeschränkt von den Reformen.
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10.5 Bedeutung für die Beratungspraxis
Härtefälle erfordern eine besonders intensive Begleitung:
• vertiefte rechtliche Prüfung des Einzelfalls
• strategische Aufbereitung der individuellen Lebenssituation
• Unterstützung bei der Zusammenstellung von Nachweisen
• Kommunikation mit Behörden
Das Aktionsbüro Einbürgerung übernimmt hierbei eine zentrale Funktion, indem es:
• Fachberatung für Beratungsstellen anbietet
• komplexe Fälle strukturiert analysiert
• Handlungsmöglichkeiten aufzeigt
• zur Qualitätssicherung in der Beratung beiträgt
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10.6 Fachliche Bewertung
Härtefälle machen deutlich, dass das Staatsangehörigkeitsrecht trotz Reform weiterhin stark formalisiert ist. Individuelle Lebensrealitäten lassen sich nur begrenzt in standardisierte Kriterien überführen.
Daraus ergeben sich folgende Schlussfolgerungen:
• Der Bedarf an qualifizierter Einzelfallberatung wird weiter steigen
• Ermessensspielräume müssen stärker genutzt und transparent angewendet werden
• niedrigschwellige Unterstützungsangebote bleiben zentral
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10.7 Fazit
Härtefälle sind ein zentraler Bestandteil der Beratungspraxis und verdeutlichen die Notwendigkeit individueller Lösungsansätze im Einbürgerungsverfahren.
Das Aktionsbüro Einbürgerung trägt wesentlich dazu bei,
• strukturelle Hürden zu überwinden
• komplexe Verfahren zugänglich zu machen
• und die Einbürgerungschancen benachteiligter Gruppen zu verbessern

11. Fazit und Handlungsempfehlungen
Die Entwicklung zeigt:
• Einbürgerungen in NRW erreichen ein Rekordniveau
• gleichzeitig besteht weiterhin ein großes ungenutztes Potenzial
• strukturelle und informationsbezogene Hürden bleiben bestehen
Empfehlungen:
• Ausbau mehrsprachiger und niedrigschwelliger Beratungsangebote
• stärkere aufsuchende Informationsarbeit
• Intensivierung der Kooperation mit Migrantenorganisationen
• Maßnahmen zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten
Das Aktionsbüro Einbürgerung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Einbürgerung und zur Stärkung gesellschaftlicher Teilhabe.
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12. Quellenverzeichnis
1. IT.NRW – Zahl der Einbürgerungen erreicht im Jahr 2024 höchsten Wert seit 2000
2. Statistisches Bundesamt (Destatis) – 291.955 Einbürgerungen im Jahr 2024
3. Regionalverband Ruhr (RVR) – Einbürgerungen im Ruhrgebiet auf Rekordstand
4. Welt.de – Syrer stellen größte Gruppe bei Einbürgerungen in NRW
5. Migazin – Lange Wartezeiten auf den deutschen Pass

BerichtIntegrationsagentur „Aktionsbüro Einbürgerung“Servicestelle für Einbürgerungsfragen in Nordrhein-Westfalen (NRW)B...
11/06/2026

Bericht

Integrationsagentur „Aktionsbüro Einbürgerung“
Servicestelle für Einbürgerungsfragen in Nordrhein-Westfalen (NRW)

Berichtszeitraum: 2023–2025

Erstellt von:
Kenan Araz
Leiter der Integrationsagentur

Bochum, 26.03.2026
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung und Zielsetzung
2. Sozialraum- und Bedarfsanalyse
3. Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (2024)
3.1 Leitidee
3.2 Zentrale Änderungen
3.3 Verschärfungen
3.4 Bewertung
4. Entwicklung der Einbürgerungen in NRW
5. Beratungsleistungen und Reichweite
6. Fallkonstellationen und rechtliche Schwerpunkte
6.1 Relevante Aufenthaltstitel
6.2 Typische Problemlagen
6.3 Auswertung
7. Rolle des Aktionsbüros Einbürgerung
8. Veranstaltungen und Informationsarbeit
9. Härtefälle im Staatsangehörigkeitsrecht
9.1 Rechtlicher Rahmen und Einordnung
9.2 Typische Fallkonstellationen
9.3 Praxisbeispiele
9.4 Auswirkungen der Reform 2024 auf Härtefälle
9.5 Bedeutung für die Beratungspraxis
9.6 Fachliche Bewertung
9.7 Fazit
10. Fazit und Handlungsempfehlungen
11. Quellenverzeichnis
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Integrationsagentur „Aktionsbüro Einbürgerung“ – Servicestelle für Einbürgerungsfragen in Nordrhein-Westfalen
Berichtszeitraum: 2023–2025
Erstellt von: Kenan Araz – Leiter der Integrationsagentur
Bochum, 26.03.2026
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1. Einführung und Zielsetzung
Im Berichtszeitraum von 2023 bis 2025 führte die Integrationsagentur „Aktionsbüro Einbürgerung“ eine umfassende sozialraumorientierte Analyse mit dem thematischen Schwerpunkt Einbürgerung in Nordrhein-Westfalen durch. Ziel dieser Untersuchung war es, bestehende Zugangsbarrieren, Informationsdefizite sowie konkrete Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte systematisch zu erfassen und auf dieser Grundlage praxisnahe sowie umsetzbare Handlungsempfehlungen zu entwickeln.
Nordrhein-Westfalen zählt bundesweit zu den Ländern mit den höchsten Einbürgerungszahlen. Gleichzeitig zeigt sich jedoch, dass ein erhebliches Potenzial an einbürgerungsberechtigten Personen bislang ungenutzt bleibt. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der vorliegende Bericht sowohl die quantitativen Entwicklungen im Bereich der Einbürgerungen als auch qualitative Aspekte. Dazu zählen insbesondere die Bedarfe der Ratsuchenden, rechtliche Herausforderungen im Verfahren sowie die Auswirkungen der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Jahr 2024.
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2. Sozialraum- und Bedarfsanalyse
Die durchgeführte Analyse macht deutlich, dass ein erheblicher Anteil von Menschen mit Einwanderungsgeschichte die formalen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt, eine Antragstellung jedoch häufig ausbleibt oder sich verzögert.
Als zentrale Ursachen hierfür lassen sich mehrere Faktoren identifizieren. Insbesondere bestehen oftmals unzureichende Kenntnisse über die rechtlichen Voraussetzungen und den Ablauf des Einbürgerungsverfahrens. Hinzu kommen Unsicherheiten im Hinblick auf rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere im Kontext der Mehrstaatigkeit. Sprachliche Barrieren erschweren zusätzlich den Zugang zu Informationen und Beratungsangeboten. Darüber hinaus stellen lange Bearbeitungszeiten bei den zuständigen Behörden, die teilweise ein bis zwei Jahre betragen, eine erhebliche Hürde dar.
Methodisch basiert die Analyse auf einer Kombination qualitativer und quantitativer Ansätze. Neben der Auswertung statistischer Daten wurden Beratungsgespräche systematisch dokumentiert. Ergänzend fand ein intensiver Austausch mit Beratungsstellen, Migrantenorganisationen sowie kommunalen Akteuren statt.
Die Ergebnisse verdeutlichen einen hohen Bedarf an niedrigschwelligen, mehrsprachigen und unabhängigen Beratungsangeboten. Auffällig ist zudem, dass etwa 40 bis 60 Prozent der Ratsuchenden über unvollständige oder fehlerhafte Informationen verfügen. Besonders vulnerable Gruppen benötigen eine intensive und kontinuierliche Begleitung im Einbürgerungsprozess.
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3. Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (2024)
Mit Inkrafttreten der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27. Juni 2024 wurde ein grundlegender Wandel im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht vollzogen. Ziel der Reform ist es, den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu erleichtern und gleichzeitig integrationspolitische Anforderungen neu zu justieren.
Im Zentrum der Reform steht die Leitidee, den Zugang zur Staatsangehörigkeit zu vereinfachen und Mehrstaatigkeit als Regelfall anzuerkennen. In diesem Zusammenhang wurde die erforderliche Aufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von acht auf fünf Jahre verkürzt. Zeitweise bestand zudem die Möglichkeit einer Einbürgerung bereits nach drei Jahren, wobei diese Regelung im Jahr 2025 wieder aufgehoben wurde.
Eine wesentliche Neuerung besteht in der generellen Zulassung von Mehrstaatigkeit. Damit entfällt die bislang häufig notwendige Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit. Ebenso wurde die sogenannte Optionspflicht abgeschafft. Darüber hinaus ist die Beibehaltungsgenehmigung nicht mehr erforderlich.
Gleichzeitig beinhaltet die Reform auch Verschärfungen. So wurden die Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts erhöht und Ausschlussgründe im Zusammenhang mit verfassungsfeindlichen Einstellungen erweitert.
Insgesamt lässt sich die Reform als Kombination aus Liberalisierung, insbesondere im Bereich der Mehrstaatigkeit, und Modernisierung durch den Abbau bürokratischer Hürden charakterisieren. Dem gegenüber stehen punktuelle Verschärfungen, die insbesondere integrationspolitische Kriterien betreffen.
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4. Entwicklung der Einbürgerungen in Nordrhein-Westfalen
Die Einbürgerungszahlen in Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2024 einen historischen Höchststand erreicht. Insgesamt wurden 68.703 Einbürgerungen verzeichnet, was einem Anstieg von 34,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht und zugleich den höchsten Wert seit dem Jahr 2000 darstellt. Bundesweit lag die Zahl der Einbürgerungen bei 291.955, was einem Zuwachs von 46 Prozent im Vergleich zu 2023 entspricht. Nordrhein-Westfalen stellt damit rund ein Viertel aller Einbürgerungen in Deutschland.
Innerhalb des Landes zeigt sich eine besonders dynamische Entwicklung im Ruhrgebiet, wo etwa 23.550 Einbürgerungen registriert wurden. In 48 von 53 Kommunen ist ein Anstieg der Einbürgerungszahlen zu verzeichnen. Die größte Gruppe der Eingebürgerten bilden Personen aus Syrien.

Die Entwicklung der Einbürgerungszahlen stellt sich wie folgt dar:
Kennzahl Wert
Einbürgerungen NRW 2024 68.703
Veränderung zu 2023 +34,2 %
Einbürgerungen Deutschland 2024 291.955
Anteil NRW ca. 25 %
Ruhrgebiet ca. 23.550
Kommunen mit Anstieg 48 von 53
Größte Herkunftsgruppe Syrien
Auch im Jahr 2025 bleibt das Niveau hoch, mit weiteren Steigerungen in einzelnen Kommunen.
Trotz dieser positiven Entwicklung bestehen weiterhin strukturelle Herausforderungen, insbesondere lange Bearbeitungszeiten, begrenzte Verwaltungskapazitäten und ein hoher Beratungsbedarf.
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5. Beratungsleistungen und Reichweite im Jahr 2025
Die im Jahr 2025 erbrachten Beratungsleistungen verdeutlichen die hohe Nachfrage nach Unterstützung im Bereich Einbürgerung. Insgesamt wurden 451 persönliche sowie telefonische Beratungen durchgeführt. Ergänzend gingen 110 Anfragen per E-Mail ein. Darüber hinaus wurden zahlreiche Terminanfragen registriert, deren Umfang sich im Bereich von mehreren Dutzend bis hin zu mehreren hundert bewegt.
Die digitale Reichweite konnte ebenfalls deutlich ausgebaut werden. So zählt die zugehörige Facebook-Gruppe 2.938 Mitglieder, und es wurden insgesamt 120 Beiträge veröffentlicht. Zusätzlich wurde über weitere soziale Medien eine erweiterte Öffentlichkeit erreicht.
Die Leistungen der Integrationsagentur lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Bereich Umfang
Persönliche/telefonische Beratungen 451
E-Mail-Anfragen 110
Facebook-Mitglieder 2.938
Veröffentlichte Beiträge 120
Terminanfragen mehrere Dutzend bis hunderte
Reichweite zusätzliche soziale Medien
Diese Zahlen verdeutlichen den hohen Informations- und Unterstützungsbedarf im Bereich Einbürgerung.
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6. Fallkonstellationen und rechtliche Schwerpunkte
In der Beratungspraxis zeigt sich eine Vielzahl unterschiedlicher Fallkonstellationen, die jeweils spezifische rechtliche Fragestellungen aufwerfen. Besonders relevant sind dabei verschiedene Aufenthaltstitel, darunter Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 2 AufenthG (Flüchtlingsschutz), § 25b AufenthG (Bleiberecht bei nachhaltiger Integration), § 28 AufenthG (Familiennachzug zu Deutschen), § 18 AufenthG (Erwerbstätigkeit) sowie § 23 AufenthG (humanitäre Aufnahmeprogramme).
Typische Problemlagen ergeben sich insbesondere aus Unsicherheiten hinsichtlich der Einbürgerungsfähigkeit bestimmter Aufenthaltstitel. Hinzu kommen Unterbrechungen in Erwerbsbiografien, Schwierigkeiten bei der Sicherung des Lebensunterhalts sowie komplexe Anforderungen an Nachweise und Dokumentationen. Auch im Zusammenhang mit der Mehrstaatigkeit bestehen häufig rechtliche Unsicherheiten.
Die Auswertung zeigt, dass insbesondere sogenannte Härtefälle einen besonders hohen Beratungsbedarf aufweisen. Diese Fälle erfordern eine vertiefte rechtliche Prüfung sowie eine enge und kontinuierliche Begleitung im Verfahren.
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7. Rolle des Aktionsbüros Einbürgerung
Das Aktionsbüro Einbürgerung übernimmt eine zentrale Funktion als fachliche Anlaufstelle innerhalb Nordrhein-Westfalens. Es richtet sich sowohl an einbürgerungsinteressierte Personen als auch an Fachkräfte, Beratungsstellen und Migrantenorganisationen.
Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die Beratung in komplexen Einzelfällen, die fachliche Unterstützung bestehender Beratungsstrukturen, die Vermittlung rechtlicher Orientierung sowie die Begleitung von Einbürgerungsverfahren.
Durch diese Tätigkeiten leistet das Aktionsbüro einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Zugangs zur Einbürgerung, zur Professionalisierung der Beratungslandschaft sowie zur gezielten Unterstützung besonders vulnerabler Gruppen.
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8. Veranstaltungen und Informationsarbeit
Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Durchführung von Informationsveranstaltungen. Diese befassen sich unter anderem mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, den Regelungen zur Mehrstaatigkeit, den allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen sowie dem Zusammenhang zwischen Aufenthaltstiteln und Einbürgerung. Auch das Thema Härtefälle wird regelmäßig aufgegriffen.
Ziel dieser Veranstaltungen ist es, Wissen zu vermitteln, für zentrale Fragestellungen zu sensibilisieren und niedrigschwellige Zugänge zu relevanten Informationen zu schaffen.
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9. Härtefälle im Staatsangehörigkeitsrecht
Härtefälle nehmen in der Beratungspraxis eine besondere Stellung ein, da sie die Grenzen standardisierter gesetzlicher Regelungen aufzeigen. Rechtlich bewegen sich diese Fälle im Spannungsfeld zwischen der Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG und der Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG, die in der praktischen Anwendung Spielräume für behördliche Entscheidungen eröffnet. Ergänzt wird dies durch Verwaltungsvorschriften und das behördliche Ermessen, das im Einzelfall zur Anwendung kommt.
Typische Fallkonstellationen betreffen unter anderem Personen mit eingeschränkter Lebensunterhaltssicherung trotz nachweisbarer Integration, etwa Alleinerziehende, Aufstockerinnen und Aufstocker oder Beschäftigte im Niedriglohnsektor. Ebenso relevant sind Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Krankheit, Pflege oder Kindererziehung. Weitere Fallgruppen umfassen langjährige Aufenthalte ohne stabile Perspektive, insbesondere bei Aufenthaltstiteln nach § 25 Absatz 2 oder § 25b AufenthG, sowie formale Defizite trotz hoher Integrationsleistungen. Auch komplexe familiäre und soziale Konstellationen spielen eine Rolle.
Die Praxis zeigt, dass in solchen Fällen eine differenzierte und strategische Beratung erforderlich ist. So kann beispielsweise bei einer alleinerziehenden Mutter mit langjährigem Aufenthalt und weitgehend erfüllten Voraussetzungen geprüft werden, inwiefern Ausnahmetatbestände greifen und Integrationsleistungen besonders gewichtet werden können. Bei krankheitsbedingten Erwerbsunterbrechungen ist es häufig entscheidend, darzulegen, dass diese nicht selbst verschuldet sind. In Fällen mit Aufenthaltstiteln nach § 25b AufenthG steht oft zunächst die rechtliche Klärung der Einbürgerungsfähigkeit im Vordergrund.
Die Reform des Jahres 2024 hat insbesondere im Bereich der Mehrstaatigkeit zu deutlichen Erleichterungen geführt, da die Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit entfällt. Auch die verkürzten Aufenthaltszeiten wirken sich positiv aus. Dennoch bleiben zentrale Herausforderungen bestehen, insbesondere im Hinblick auf die strengen Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung sowie die umfangreichen Nachweis- und Dokumentationspflichten.
Für die Beratungspraxis bedeutet dies einen erhöhten Bedarf an vertiefter rechtlicher Prüfung, einer strategischen Darstellung individueller Lebenssituationen sowie einer intensiven Unterstützung bei der Zusammenstellung erforderlicher Unterlagen und der Kommunikation mit den zuständigen Behörden.
In der fachlichen Bewertung zeigt sich, dass das Staatsangehörigkeitsrecht weiterhin stark formalisiert ist und individuelle Lebensrealitäten nur begrenzt in standardisierte Kriterien überführt werden können. Entsprechend steigt der Bedarf an qualifizierter Einzelfallberatung kontinuierlich an.
Abschließend lässt sich festhalten, dass Härtefälle die Notwendigkeit individueller und flexibler Lösungen besonders deutlich machen. Das Aktionsbüro Einbürgerung trägt maßgeblich dazu bei, strukturelle Hürden abzubauen und die Chancen benachteiligter Gruppen im Einbürgerungsprozess zu verbessern.
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10. Fazit und Handlungsempfehlungen
Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass die Einbürgerungszahlen in Nordrhein-Westfalen ein Rekordniveau erreicht haben. Gleichzeitig bleibt ein erhebliches Potenzial ungenutzt, da weiterhin strukturelle und informationsbezogene Hürden bestehen.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich mehrere zentrale Handlungsempfehlungen. Dazu zählt insbesondere der Ausbau mehrsprachiger und niedrigschwelliger Beratungsangebote. Ebenso wichtig ist eine stärkere aufsuchende Informationsarbeit, um bislang nicht erreichte Zielgruppen besser anzusprechen. Darüber hinaus sollte die Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen weiter intensiviert werden. Schließlich ist eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten in den zuständigen Behörden erforderlich, um Verfahren effizienter zu gestalten.
Insgesamt leistet das Aktionsbüro Einbürgerung einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Einbürgerung sowie zur Stärkung gesellschaftlicher Teilhabe in Nordrhein-Westfalen.
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11. Quellenverzeichnis
1. IT.NRW – Zahl der Einbürgerungen erreicht 2024 höchsten Wert seit 2000
2. Statistisches Bundesamt (Destatis) – 291.955 Einbürgerungen 2024
3. Regionalverband Ruhr (RVR) – Einbürgerungen im Ruhrgebiet auf Rekordstand
4. Welt.de – Syrer stellen größte Gruppe bei Einbürgerungen in NRW
5. Migazin – Lange Wartezeiten auf den deutschen Pass

Kenan Araz
Bochum, 26.03.2026

Frohe und gesegnete Ostern! 🕊️Die Integrationsagentur – Servicestelle für Einbürgerung in NRW (ABE) wünscht allen Christ...
05/04/2026

Frohe und gesegnete Ostern! 🕊️

Die Integrationsagentur – Servicestelle für Einbürgerung in NRW (ABE) wünscht allen Christen – Katholiken, Protestanten und Orthodoxen – ein friedliches und gesegnetes Osterfest.

Ostern verbindet Menschen – über Kulturen, Traditionen und unterschiedliche Lebenswege hinweg. Es ist ein Fest der Hoffnung, des Lebens und des Neubeginns und ein Zeichen für Frieden und Zusammenhalt.

Gerade in unserer vielfältigen Gesellschaft ist es wichtig, gemeinsam füreinander einzustehen und den Geist von Respekt, Solidarität und Miteinander zu leben.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes, friedliches und hoffnungsvolles Osterfest! ✨

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