21/08/2026
Sachbericht – Aktionsbüro Einbürgerung (NRW)
Berichtszeitraum: 2023–2025
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1. Einführung und Zielsetzung
Im Berichtszeitraum 2023 bis 2025 führte die Integrationsagentur „Aktionsbüro Einbürgerung“ eine sozialraumorientierte Analyse mit dem Schwerpunkt Einbürgerung in Nordrhein-Westfalen durch. Ziel war es, Zugangsbarrieren, Informationsdefizite sowie Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte systematisch zu erfassen und daraus praxisnahe Handlungsempfehlungen abzuleiten.
Nordrhein-Westfalen gehört bundesweit zu den Ländern mit den höchsten Einbürgerungszahlen. Gleichzeitig besteht ein erhebliches, bislang nicht ausgeschöpftes Potenzial an einbürgerungsberechtigten Personen.
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2. Sozialraum- und Bedarfsanalyse
Die Analyse zeigt, dass ein erheblicher Anteil der Menschen mit Einwanderungsgeschichte die formalen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt, jedoch häufig keine Antragstellung erfolgt oder diese verzögert wird.
Als zentrale Ursachen wurden identifiziert:
• unzureichende Informationen über Voraussetzungen und Verfahren
• Unsicherheiten hinsichtlich rechtlicher Rahmenbedingungen (insbesondere Mehrstaatigkeit)
• sprachliche Barrieren
• lange Bearbeitungszeiten bei den zuständigen Behörden (teilweise bis zu 1–2 Jahre)
Zur Datenerhebung wurden qualitative und quantitative Methoden kombiniert, darunter die Auswertung statistischer Daten, Dokumentation von Beratungsgesprächen sowie leitfadengestützte Interviews. Ergänzend erfolgte ein Austausch mit Beratungsstellen, Migrantenorganisationen und kommunalen Akteuren.
Ein wesentliches Ergebnis ist der hohe Bedarf an niedrigschwelliger, mehrsprachiger und unabhängiger Beratung. In der Praxis verfügten etwa 40–60 % der Ratsuchenden über unvollständige oder fehlerhafte Informationen.
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3. Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (2024)
Am 27. Juni 2024 trat die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft und stellt einen grundlegenden Wandel im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht dar.
3.1 Leitidee
• Erleichterung des Staatsangehörigkeitserwerbs
• Anerkennung von Mehrstaatigkeit als Regelfall
3.2 Zentrale Änderungen
• Verkürzung der Aufenthaltsdauer von 8 auf 5 Jahre
• zeitweise Möglichkeit der Einbürgerung nach 3 Jahren (2025 wieder aufgehoben)
• generelle Zulassung von Mehrstaatigkeit
• Wegfall der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
• Abschaffung der Optionspflicht
• Wegfall der Beibehaltungsgenehmigung
3.3 Verschärfungen
• strengere Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung
• erweiterte Ausschlussgründe bei verfassungsfeindlichen Einstellungen
3.4 Bewertung
Die Reform ist geprägt durch:
• Liberalisierung (Mehrstaatigkeit)
• Modernisierung (Abbau bürokratischer Hürden)
• gleichzeitige Verschärfung einzelner Integrationsanforderungen
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4. Entwicklung der Einbürgerungen in NRW
Die aktuellen Zahlen zeigen eine dynamische Entwicklung:
• 2024: 68.703 Einbürgerungen in Nordrhein-Westfalen
o +34,2 % gegenüber 2023
o höchster Wert seit dem Jahr 2000¹
• Deutschland gesamt (2024): 291.955 Einbürgerungen
o +46 % gegenüber 2023²
• Nordrhein-Westfalen stellt damit rund 25 % aller Einbürgerungen in Deutschland²
• Regionale Entwicklung:
o Ruhrgebiet: ca. 23.550 Einbürgerungen³
o Anstieg in 48 von 53 Kommunen¹
• Struktur der Eingebürgerten:
o größte Gruppe: Personen aus Syrien⁴
• Aktuelle Tendenzen 2025:
o weiterhin hohe bzw. steigende Zahlen
o Beispiel Düsseldorf: deutlicher Anstieg der Einbürgerungen
Trotz dieser positiven Entwicklung bestehen weiterhin strukturelle Herausforderungen, insbesondere lange Bearbeitungszeiten⁵.
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5. Beratungsleistungen und Reichweite
Im Berichtszeitraum wurden umfangreiche Beratungsleistungen erbracht:
• 451 persönliche und telefonische Beratungen
• 2.938 Mitglieder in der Facebook-Gruppe
• 120 veröffentlichte Beiträge
• zusätzliche Reichweite über soziale Medien
Die Zahlen verdeutlichen den hohen Informations- und Unterstützungsbedarf im Bereich Einbürgerung.
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6. Fallkonstellationen und rechtliche Schwerpunkte
In der Beratungspraxis zeigen sich wiederkehrende Fallkonstellationen:
6.1 Relevante Aufenthaltstitel
• § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingsschutz)
• § 25b AufenthG (Bleiberecht bei nachhaltiger Integration)
• § 28 AufenthG (Familiennachzug zu Deutschen)
• § 18 AufenthG (Erwerbstätigkeit)
• § 23 AufenthG (humanitäre Aufnahmeprogramme)
6.2 Typische Problemlagen
• unklare Einbürgerungsfähigkeit bestimmter Aufenthaltstitel
• Unterbrechungen in Erwerbsbiografien
• Schwierigkeiten bei der Lebensunterhaltssicherung
• komplexe Nachweisanforderungen
• Unsicherheiten bei Mehrstaatigkeit
6.3 Auswertung
Besonders hoher Beratungsbedarf besteht bei komplexen und sogenannten Härtefällen. Diese erfordern eine vertiefte rechtliche Einordnung sowie eine enge Begleitung im Verfahren.
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7. Rolle des Aktionsbüros Einbürgerung
Das Aktionsbüro Einbürgerung fungiert als zentrale fachliche Anlaufstelle in Nordrhein-Westfalen.
Zielgruppen sind:
• einbürgerungsinteressierte Personen
• Fachkräfte und Beratungsstellen
• Migrantenorganisationen
Schwerpunkte:
• Beratung in komplexen Einzelfällen
• fachliche Unterstützung für Beratungsstrukturen
• rechtliche Orientierung
• Verfahrensbegleitung
Das Aktionsbüro trägt maßgeblich zur Verbesserung des Zugangs zur Einbürgerung und zur Professionalisierung der Beratungslandschaft bei.
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8. Veranstaltungen und Informationsarbeit
Im Berichtszeitraum wurden verschiedene Veranstaltungen durchgeführt, u. a.:
• Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
• Mehrstaatigkeit
• Einbürgerungsvoraussetzungen
• Aufenthaltstitel und Einbürgerung
• Härtefälle
Diese Angebote leisten einen wichtigen Beitrag zur Information und Sensibilisierung der Zielgruppen.
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Hier ist das Kapitel erweitert um praxisnahe Fallbeispiele und eine fachlich vertiefte juristische Einordnung – gut geeignet für Berichte und gleichzeitig anschlussfähig für Fachpublikationen:
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10. Härtefälle im Kontext des Staatsangehörigkeitsrechts
Im Rahmen der Beratungspraxis des Aktionsbüros Einbürgerung zeigt sich ein zunehmender Anteil sogenannter Härtefälle. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung (§ 10 StAG) nicht vollständig erfüllt sind, jedoch besondere individuelle Umstände vorliegen, die eine Einbürgerung im Einzelfall rechtfertigen können.
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10.1 Rechtlicher Rahmen und Einordnung
Das Staatsangehörigkeitsrecht kennt keinen ausdrücklich normierten Härtefalltatbestand. Vielmehr ergeben sich Handlungsspielräume aus:
• § 8 StAG (Ermessenseinbürgerung)
• § 10 StAG (Anspruchseinbürgerung mit Auslegungsspielräumen)
• Verwaltungsvorschriften und behördlichem Ermessen
Härtefälle bewegen sich damit im Spannungsfeld zwischen:
• gesetzlich normierten Voraussetzungen
• integrationspolitischen Zielsetzungen
• einzelfallbezogener Billigkeitsprüfung
In der Praxis kommt es maßgeblich auf die Auslegung durch die zuständigen Behörden sowie auf die Qualität der rechtlichen Begründung im Einzelfall an.
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10.2 Typische Fallkonstellationen
Die Beratungspraxis zeigt wiederkehrende Muster von Härtefällen:
• Eingeschränkte Lebensunterhaltssicherung trotz Integration
(z. B. Aufstocker:innen, Alleinerziehende, Personen im Niedriglohnsektor)
• Erwerbsunterbrechungen aus nicht selbst zu vertretenden Gründen
(Krankheit, Pflege, Kindererziehung)
• Langjähriger Aufenthalt ohne stabile Aufenthaltsperspektive
(insbesondere bei humanitären Aufenthaltstiteln wie § 25 Abs. 2 oder § 25b AufenthG)
• Formale Defizite bei ansonsten hoher Integration
(z. B. fehlende einzelne Nachweise, verspätete Antragstellungen)
• Komplexe familiäre oder soziale Konstellationen
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10.3 Praxisbeispiele (anonymisiert)
Fallbeispiel 1: Alleinerziehende Mutter
Eine seit über 8 Jahren in Deutschland lebende alleinerziehende Mutter erfüllt nahezu alle Voraussetzungen für die Einbürgerung. Aufgrund ergänzender Sozialleistungen wird die Lebensunterhaltssicherung jedoch als nicht ausreichend bewertet. Trotz stabiler Erwerbstätigkeit und guter Integration besteht ein erhöhtes Risiko der Ablehnung.
👉 Beratungsansatz: Prüfung von Ausnahmetatbeständen und Darstellung der nachhaltigen Integrationsleistung.
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Fallbeispiel 2: Unterbrochene Erwerbsbiografie
Ein Antragsteller mit langjährigem Aufenthalt kann aufgrund einer krankheitsbedingten Erwerbsunterbrechung keine durchgängige Lebensunterhaltssicherung nachweisen.
👉 Beratungsansatz: Einordnung der Unterbrechung als nicht selbst verschuldet und argumentativer Rückgriff auf Ermessensspielräume.
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Fallbeispiel 3: Aufenthalt nach § 25b AufenthG
Eine Person mit Bleiberecht nach nachhaltiger Integration erfüllt viele Voraussetzungen, ist jedoch unsicher bezüglich der Einbürgerungsfähigkeit ihres Aufenthaltstitels.
👉 Beratungsansatz: Klärung der rechtlichen Einordnung und Begleitung im Antragsverfahren.
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Fallbeispiel 4: Mehrstaatigkeitskonflikt (vor Reform)
Vor der Reform bestand für viele Personen das Problem, dass eine Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Bedingungen möglich war.
👉 Durch die Reform wurde diese Problematik deutlich entschärft.
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10.4 Auswirkungen der Reform 2024 auf Härtefälle
Die Reform hat die Situation in bestimmten Bereichen verbessert:
Positive Effekte:
• Wegfall der Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
• verkürzte Aufenthaltszeiten erleichtern Zugang zur Einbürgerung
Weiterhin problematisch:
• strenge Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung
• eingeschränkte Ermessensspielräume in der Verwaltungspraxis
• hohe Anforderungen an Nachweise und Dokumentation
Insbesondere sozial benachteiligte Gruppen profitieren nur eingeschränkt von den Reformen.
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10.5 Bedeutung für die Beratungspraxis
Härtefälle erfordern eine besonders intensive Begleitung:
• vertiefte rechtliche Prüfung des Einzelfalls
• strategische Aufbereitung der individuellen Lebenssituation
• Unterstützung bei der Zusammenstellung von Nachweisen
• Kommunikation mit Behörden
Das Aktionsbüro Einbürgerung übernimmt hierbei eine zentrale Funktion, indem es:
• Fachberatung für Beratungsstellen anbietet
• komplexe Fälle strukturiert analysiert
• Handlungsmöglichkeiten aufzeigt
• zur Qualitätssicherung in der Beratung beiträgt
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10.6 Fachliche Bewertung
Härtefälle machen deutlich, dass das Staatsangehörigkeitsrecht trotz Reform weiterhin stark formalisiert ist. Individuelle Lebensrealitäten lassen sich nur begrenzt in standardisierte Kriterien überführen.
Daraus ergeben sich folgende Schlussfolgerungen:
• Der Bedarf an qualifizierter Einzelfallberatung wird weiter steigen
• Ermessensspielräume müssen stärker genutzt und transparent angewendet werden
• niedrigschwellige Unterstützungsangebote bleiben zentral
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10.7 Fazit
Härtefälle sind ein zentraler Bestandteil der Beratungspraxis und verdeutlichen die Notwendigkeit individueller Lösungsansätze im Einbürgerungsverfahren.
Das Aktionsbüro Einbürgerung trägt wesentlich dazu bei,
• strukturelle Hürden zu überwinden
• komplexe Verfahren zugänglich zu machen
• und die Einbürgerungschancen benachteiligter Gruppen zu verbessern
11. Fazit und Handlungsempfehlungen
Die Entwicklung zeigt:
• Einbürgerungen in NRW erreichen ein Rekordniveau
• gleichzeitig besteht weiterhin ein großes ungenutztes Potenzial
• strukturelle und informationsbezogene Hürden bleiben bestehen
Empfehlungen:
• Ausbau mehrsprachiger und niedrigschwelliger Beratungsangebote
• stärkere aufsuchende Informationsarbeit
• Intensivierung der Kooperation mit Migrantenorganisationen
• Maßnahmen zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten
Das Aktionsbüro Einbürgerung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Einbürgerung und zur Stärkung gesellschaftlicher Teilhabe.
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12. Quellenverzeichnis
1. IT.NRW – Zahl der Einbürgerungen erreicht im Jahr 2024 höchsten Wert seit 2000
2. Statistisches Bundesamt (Destatis) – 291.955 Einbürgerungen im Jahr 2024
3. Regionalverband Ruhr (RVR) – Einbürgerungen im Ruhrgebiet auf Rekordstand
4. Welt.de – Syrer stellen größte Gruppe bei Einbürgerungen in NRW
5. Migazin – Lange Wartezeiten auf den deutschen Pass