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Imposa GmbH Imposa Unternehmensberatung mit den Schwerpunkten PR - Marketing, Werbung, Buchhaltung und Start UP

Wenn ein Unternehmen die private Nutzung eines Firmenwagens nach der 1%-Regel versteuert, dann dient der Bruttolistenneu...
01/04/2018

Wenn ein Unternehmen die private Nutzung eines Firmenwagens nach der 1%-Regel versteuert, dann dient der Bruttolistenneupreis als Grundlage. Bei Importautos muss das Unternehmen einen Preis schätzen. Wenn sich kein vergleichbares Fahrzeug auf dem Inlandsmarkt finden lässt, bietet es sich an, einen typischen Bruttoabgabepreis bei Importeuren zu ermitteln. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Az. III R 20/16).

Als Grundlage zur Versteuerung des geldwerten Vorteils für einen Firmenwagen dient in der Regel die 1%-Regel, die vom Bruttolistenneupreis des Autos ausgeht. Aber wie verhält es sich mit einem importierten Auto, für das es in Deutschland keinen Bruttolistenneupreis gibt? Das gilt beispielsweise für einen Marke Ford Mustang Shelby GT 500 Coupé, den ein Gewerbetreibender über einen deutschen Autohändler aus den USA importiert hatte und als Firmenwagen nutzte.

Bei Frage können Sie uns auch Direkt unter 0800 440 24 00 erreichen.

Wer als Unternehmer eine unerwartet hohe Steuernach-zahlung einfach nicht bezahlt, bekommt Ärger mit dem Finanzamt. Denn...
06/03/2018

Wer als Unternehmer eine unerwartet hohe Steuernach-zahlung einfach nicht bezahlt, bekommt Ärger mit dem Finanzamt. Denn dieses fackelt nicht lange und kann nach einer einzigen erfolglosen Mahnung bereits Vollstreckungs-maßnahmen einleiten. Darüber hinaus muss ein Säumniszuschlag in Höhe von 1% der rückständigen Forderung pro Monat entrichtet werden. Sie sollten daher keinesfalls irgendwelche Hinhaltetaktiken versuchen, sondern das Finanzamt lieber so schnell wie möglich auf Ihre Situation aufmerksam machen. Denn auch dem Finanzamt ist bekannt, dass Selbstständige schnell in Zahlungsschwierigkeiten geraten können.

Was kann man dagegen machen?

- Einspruch gegen Steuerbescheid
- Antrag auf Absenkung der Vorauszahlungen
- Stundung
a) Stundungsbedürftigkeit
b) Stundungswürdigkeit
- Vollstreckungsaufschub
- Erlass

In einzelnen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an uns unter der folgenden Rufnummer 0800 440 24 00 und vereinbaren Sie einen Termin.

Rechnungen und Unterlagen sortieren und ablegen sind eher unangenehme, aber notwendige Tätigkeiten. Bei allen Tätigkeite...
02/03/2018

Rechnungen und Unterlagen sortieren und ablegen sind eher unangenehme, aber notwendige Tätigkeiten. Bei allen Tätigkeiten, die so wenig erfreulich sind, dass man sie gerne vor sich herschiebt, hilft der Trick, die Arbeit so vorzubereiten, dass es später leicht von der Hand geht, aber zu jeder Zeit ordentlich aussieht.

Dazu nehmen Sie einfach eine schöne Kiste, beschriften einen Aufkleber mit „Ablage“ und stellen diese Kiste in das Regal an Ihrem Schreibtisch. In diese Kiste kommt alles rein, was abgelegt werden muss.

Wenn sich einiges angesammelt hat und Sie gerade ungestört arbeiten können, geht es an das eigentliche Sortieren und Ablegen. Zuerst brauchen Sie einen großen, leeren Tisch.

Profis, die viel abzulegen haben, haben sich für die schnelle Ablage einmalig Pappkärtchen angefertigt, auf denen die Ordnerkategorien stehen. Sie sind mit einem Gummi ummantelt mit in der Kiste und werden nun hinten auf dem Tisch ausgelegt.

Haben Sie nur wenig abzulegen, können Sie auch ohne Kärtchen auskommen, Sie können zum Beispiel die einzelnen Ordner Ihres Ordnungssystems in Abständen hinten auf den Tisch zu stellen und direkt davor Stapel bilden. Das geht schnell, ein Beleg nach dem anderen wandert auf einen der Stapel, in wenigen Minuten ist auch eine große Kiste leer.

Nun wird jeder in einem Zug abzulegende Stapel nach Datum sortiert. Das älteste Datum kommt ganz nach unten, zum Schluss wird der Stapel umgedreht.

ZUTRITTDie Besucher vom Finanzamt sind berechtigt, sämtliche Büro- und Gewerberäume zu betreten und sich umzuschauen. So...
20/02/2018

ZUTRITT

Die Besucher vom Finanzamt sind berechtigt, sämtliche Büro- und Gewerberäume zu betreten und sich umzuschauen. So können sie prüfen, ob eine Maschine, Computer oder Möbel, für die Vorsteuer geltend gemacht wurde, tatsächlich vorhanden sind. Durchsuchungen sind allerdings unzulässig.

KOOPERATION

Wer mauert, muss damit rechnen, dass umgehend eine formale Umsatzsteuer-Sonderprüfung anberaumt wird. Bei unkooperativem Verhalten könne es passieren, „dass sofort ein Sonderprüfer kommt“, warnt Ingo Prang, Steuerberater bei Ecovis. Der Beamte hat dann mehr Rechte und kann die Prüfung ausweiten, etwa auf weitere Zeiträume.

BÜCHER

Die Prüfer dürfeb die Buchungsunterlagen einsehen, soweit es dem Prüfungsumfang entspricht. Häufig wollen sie deshalb Rechnungen und Belege zu bestimmten Umsatzsteuer-Voranmeldungen sehen. Besonders im Visier der Finanzbeamten sind Rechnungen, für die Unternehmer die Erstattung hoher Mehrwertsteuer-Summen als „Vorsteuer“ beantragt haben.

RAT

Wir raten Unternehmern deshalb, Prüfern nicht den Zutritt zu Geschäftsräumen zu verweigern. „Sie sollten sich den Ausweis zeigen und sich über ihre Rechte und Pflichten während der Nachschau belehren lassen“, sagt er. Zudem haben sie Anspruch auf Informationen zu Anlass und Umfang der Nachschau. Darüber hinaus ist es sinnvoll, umgehend den Steuerberater anzurufen. „Häufig warten die Prüfer, bis er da ist“. Dazu seien sie aber nicht verpflichtet.

Gute Steuerberater sind jeden Cent ihres Honorars wert. Schließlich schleusen sie ihre Mandanten wie Pfadfinder durch de...
19/02/2018

Gute Steuerberater sind jeden Cent ihres Honorars wert. Schließlich schleusen sie ihre Mandanten wie Pfadfinder durch den gesetzlichen Steuerdschungel. Aber auch in dieser Branche gibt es schwarze Schafe, die Fristen des Finanzamtes verpassen, Unterlagen verbummeln oder hinwerfen, wenn es schwierig wird. Dann hat es der Mandant schwer, guten Rat zu bekommen. Auf Anfrage der Wirtschaftswoche, wie das zu klären sei, wollte der Deutsche Steuerberaterverband keinerlei Antwort geben und die Bundessteuerberaterkammer verwies auf eine 26-seitige Verordnung. Das nennt man mauern.

Muss der Steuerberater seinen Mandanten über Fristen des Finanzamtes informieren?

Der Mandant hat einen Anspruch darauf, den Fristverlängerungsantrag des Steuerberaters und die Gewährung der Fristverlängerung durch das Finanzamt in Kopie übermittelt zu bekommen. An dieser Stelle der grundsätzliche Hinweis, dass Finanzämter Schriftstücke stets mit einer Zweitausfertigung für den Steuerpflichtigen an den Steuerberater übermitteln. Eigentlich sollte der Mandant also stets die gleiche Kenntnis über den Stand des Verfahrens haben wie der Steuerberater selbst.

Was kann denn der Mandant selbst machen, um Missverständnisse mit dem Steuerberater zu vermeiden?

Er sollte sicherstellen, dass es eine nachweisbare Kommunikation - also am Besten schriftlich - gibt, woraus ersichtlich ist, dass dem Steuerberater alle notwendigen/angeforderten Informationen/Dokumente zur Verfügung standen, um die Steuererklärung fristgerecht fertigen zu können. Sicherheitshalber sollte er Kopien von allen Dokumenten in seinen Akten behalten. Die Nachweisbarkeit ist wichtig, denn der Mandant hat bezüglich der Informationsverschaffung eine besondere Pflicht.

Wenn Sie auch Probleme haben sollten rufen Sie uns an wir helfen Ihnen gerne weiter. Vereinbaren Sie ein Termin unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 440 24 00!

Zur exakten Unterscheidung der beiden Begriffe Gewerbe und Freiberufler ist eine genaue Abgrenzung der beiden Begriffe n...
17/02/2018

Zur exakten Unterscheidung der beiden Begriffe Gewerbe und Freiberufler ist eine genaue Abgrenzung der beiden Begriffe notwendig. Das ist nicht immer ganz einfach, die letzte Entscheidung, ob ein Unternehmer sich als Gewerbebetrieb oder Freiberufler ansehen darf, trifft das Finanzamt, das aufgrund bestimmter Kriterien die Einteilung der Selbstständigen vornimmt. Die Zuordnung entscheidet beispielsweise auch darüber, ob ein Unternehmer Gewerbesteuer zahlen muss oder nicht.

Freiberufler melden kein Gewerbe beim Gewerbeamt an. Sie beantragen ihre Steuernummer direkt beim Finanzamt. Sie zahlen auch keine Gewerbesteuer. Außerdem unterliegen sie nicht der Gewerbeaufsicht. Freiberufler müssen sich nicht im Handels- oder Unternehmensregister eintragen und auch nicht zwingend Mitglied bei der Handels- oder Handwerkskammer sein.

Freiberufler sind frei in ihrer Zeiteinteilung, können zu jeder Tages- und Nachtzeit arbeiten, auch am Wochenende oder an Feiertagen. Er ist auch frei bei der Auswahl der Aufträge, die er übernehmen möchte.

Die Buchhaltung ist vereinfacht. Es genügen einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, doppelte Buchführung ist nicht notwendig.

Falls Sie Fragen haben können Sie uns auch gerne anrufen, wir helfen Ihnen gerne weiter unter der Telefonnummer 0800 440 24 00!

Sichern Sie sich heute noch ein GRATIS-Termin für Ihre Selbs:tändigkeit. Termine Vereinbaren Sie gebührenfrei unter: 080...
17/02/2018

Sichern Sie sich heute noch ein GRATIS-Termin für Ihre Selbs:tändigkeit. Termine Vereinbaren Sie gebührenfrei unter: 0800 440 24 00

Unsere Mitarbeiter freuen Sich auf Ihr Anruf.

Bedeutung der Kontierung.. Das Kontieren der Belege ist in der StBGebV in den §§ 33 und 39 mehrmals genannt. Leider wird...
16/02/2018

Bedeutung der Kontierung
.. Das Kontieren der Belege ist in der StBGebV in den §§ 33 und 39 mehrmals genannt. Leider wird hieraus der Begriff und der eigentliche Umfang der Tätigkeit nicht klar. Eckert führt in seinem Kommentar zur StBGebV (4. Auflage) zu § 33 Abs. 2 StBGebV aus, dass das Kontieren der Belege durch die drei folgenden Tätigkeiten des Steuerberaters erfolgen kann:

1. Aufschrift des Buchungssatzes auf dem Beleg
2. Eintragung in Buchungslisten
3. Erfassung in der EDV
.. so hört man es auf den Steuerbranche aber was meinen die damit wir versuchen es einfach zu erklären.

Keine schriftliche Kontierung erforderlich wenn die Buchungen aus dem Kassenbericht lassen sich durch chronologisch sortierte Kassenbelege und die Verwendung von Kassenbelegnummern in den Grundaufzeichnungen (Primanota) auch ohne schriftliche Kontierung im Kassenbericht exakt nachvollziehen.

Anders sieht es jedoch bei der Kontierung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie sonstiger Belege aus. Wenn auf diesen Belegen die schriftliche Kontierung fehlt, lässt sich deren Zuordnung in der Buchführung nicht einfach nachvollziehen. Nicht jeder Selbständige verfügt über eine Buchführung, in der die chronologische Sortierung der Belege nach Datum oder Alphabet eine Selbstverständlichkeit ist.

FAZIT: Kontierungstempel und Eingangsstempel besorgen auf alle Belege entsprechend eintragen dann ist man auf der richtigen Seite!!

Wenn Sie Hilfe in der Buchhaltung brauchen dann rufen Sie uns an Telefonnummer: 0800 440 24 00

Bei uns werden Sie geholfen.

Viele Freiberufler haben sich entschieden, die Buchhaltung außer Haus zu geben (z.B. an einen Steuerberater oder einen B...
15/02/2018

Viele Freiberufler haben sich entschieden, die Buchhaltung außer Haus zu geben (z.B. an einen Steuerberater oder einen Buchhaltungsservice), wo mit professioneller Software die Belege monatlich erfasst werden. Oft werden Belege per Post verschickt oder die Belege abgeholt. Dann ist es nützlich, die monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) und Buchungslisten anzufordern. Wer die Belege lieber bei sich behält, findet sicher auch einen Dienstleister, der 1-2 Stunden pro Monat bei ihm vor Ort die Belege in sein Programm eingibt und wichtige Dinge mit ihm bespricht!

Den Buchhaltungsservice des Vertrauens beauftragen
Ab einer gewissen Größenordnung macht die Auslagerung der Buchhaltung Sinn, wenn man nicht selbst Spaß daran hat und seine Zeit produktiver für sein Kerngeschäft nutzen möchte. Die Qualität der Leistungen, besonders bei Nicht-Steuerberatern, sollte man vorher kritisch hinterfragen: Fühle ich mich als Kunde verstanden und ernst genommen? Wie flexibel und individuell werde ich behandelt? Auch wichtig: Hat der Dienstleister ein Netzwerk, das ihn unterstützt bei Engpässen und schwierigen Praxisfragen?

Alternative: Do it yourself!

Bei einer Stunde Zeitaufwand über 100 Euro im Monat für Buchführung ausgeben? Wer Spaß daran hat, das bisschen „Zahlenkram“ selbst zu übernehmen, spart vermutlich eine Menge Geld! Mit Buchhaltungskenntnissen und der passenden Software (z.B. von Lexware) kann man die Buchhaltung selbst machen – und bei Bedarf bequem per Klick an einen Steuerberater übermitteln, damit dieser z.B. einen Jahresabschluss erstellen kann. Hilfreiche Schulungen zu Reisekostenabrechnung und Kassenführung sind ratsam, z.B. bei der IHK.

Das war der erste Praxisartikel von bilanzbuchhalter-nrw.info! Alle Angaben ohne Gewähr.

Wir helfen Ihnen gerne vereinbaren Sie heute noch ein Termin unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 440 24 00.

Keine Buchung ohne BelegJede finanzielle Transaktion, Einnahmen wie Ausgaben, muss dokumentiert werden. Nur durch Belege...
14/02/2018

Keine Buchung ohne Beleg

Jede finanzielle Transaktion, Einnahmen wie Ausgaben, muss dokumentiert werden. Nur durch Belege wie Quittungen, Rechnungen und Kassenbons können die Ausgaben korrekt verbucht werden. Dafür müssen die Belege gesammelt werden. Vergessen Sie die wiederkehrenden Kosten wie Miete, Telekommunikation und Versicherungen nicht.

Belege vorsortieren

Belege, die im Schuhkarton gesammelt werden, sind immerhin auffindbar. Allerdings verbringen Sie oder Ihr externer Dienstleister Zeit damit, die Belege zu lochen und das Chaos zu ordnen. Eine einfache Vorsortierung in einem Ordner nach Eingangs- und Ausgangsrechnungen oder chronologisch abgeheftet, spart insgesamt Zeit und dadurch Geld.

Frühzeitig beginnen

Gerade, wenn Sie viel beschäftigt sind, sollten Sie sich einen festen monatlichen Termin im Kalender setzen, an dem Sie Ihre vorsortierten (!) Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen oder, wenn Sie mit einer Buchhaltungssoftware arbeiten, die Buchhaltung erledigen.

Wir helfen Ihnen auch gerne weiter und vereinbaren Sie heute noch ein Termin unter Telefonnummer 0800 440 24 00.

STRAFMASS BEI STEUERHINTERZIEHUNGFür das konkrete Strafmaß spielt insbesondere die Höhe der hinterzogenen Steuern eine e...
13/02/2018

STRAFMASS BEI STEUERHINTERZIEHUNG

Für das konkrete Strafmaß spielt insbesondere die Höhe der hinterzogenen Steuern eine entscheidende Rolle. Hierzu hat der Bundesgerichtshof (BGH) folgende Leitlinien entwickelt:

hinterzogene Steuer bis 50.000 Euro -> Geldstrafe

hinterzogene Steuer von mehr als 50.000 Euro -> Haftstrafe bei besonders schwerer Steuerhinterziehung, ggf. Aussetzung zur Bewährung

hinterzogene Steuer von mehr als 1 Mio. Euro -> Freiheitsstrafe und öffentliche Hauptverhandlung zwingend (kein Strafbefehlt möglich)

Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 440 24 00.

Unangemeldete Prüfung ab Januar 2018Alle Betriebe, bei denen noch Bargeld über die Theke geht, müssen sich ab 2018 erneu...
12/02/2018

Unangemeldete Prüfung ab Januar 2018

Alle Betriebe, bei denen noch Bargeld über die Theke geht, müssen sich ab 2018 erneut auf Änderungen einstellen. Unternehmen mit Registrierkassen mussten bereits zum 1. Januar 2017 ihre elektronische Kasse aufrüsten. Weitere Änderungen und Neuregelungen gelten ab 2018 und sind im Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen festgehalten. Das sogenannte „Kassengesetz“ ermöglicht ab 1. Januar 2018 eine unangemeldete Kassennachschau, bei der die Finanzämter Betriebe ohne Ankündigung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeit unter die Lupe nehmen können. Bis dahin sollten Betriebe ihre steuerliche Kassenführung auf Vordermann gebracht haben.

Sie können uns immer unter der kostenlosen und gebührenfreie Telefonnummer 0800 440 24 00 erreichen.

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Dorstener Str 11
Bochum
44787

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Montag 09:00 - 18:00
Dienstag 09:00 - 18:00
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