14/03/2020
Hallo zusammen,
da ich aus dem Mandantenkreis in den letzten Tagen vermehrt Fragen zu möglichen Förderprogrammen des Bundes und der Länder angefragt werden, die im Rahmen der Covid-19 (Coronavirus) Pandemie angekündigt wurden, für alle mein aktueller Sachstand:
Man muss festhalten, dass die Maßnahmen die aktuell beschlossen wurden klar erkennen lassen, dass es in der Bundesregierung an wirtschaftlichem Sachverstand mangelt! 😡
Bei den beschlossenen Maßnahmen:
1. Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes
2. Der "Milliardenpakt - Schutzschild für Beschäftigung" sowie
3. Stärkung des EuropäischenZusammenhalts (Stützung der Banken)
sollen die Beschäftigung! (abhängige Beschäftigung!!) sichern. Damit einhergehen natürlich andere Probleme und sind insbesondere für Unternehmer und Unternehmen in der angedachten Form vermutlich überhaupt nicht ausreichend - unabhängig davon, dass sie einen Teil (Nettolohn und aktuelle Gesprächsstand die vollständigen SV-Beiträge) übernehmen.
Themen wie Fixkosten und der Wegfall des Auftragsbestandes - direkt (durch Gewerbeuntersagung) oder indirekt (Ausfall von Veranstaltungen, Storno durch Kunden und Auftraggeber) spielen dabei keine Rolle.
Das die meisten Unternehmen und Unternehmer, gerade im KMU Bereich in den vergangenen Jahren - teils wegen mangelhafter Geschäftsmodelle - keine oder nicht ausreichende Rücklagen gebildet haben oder konnten rächt sich nun. Die finanzielle Reichweite vieler Betriebe reicht keine 3 Monate !
Es gibt zwei weitere Maßnahme die die Regierung beschlossen hat:
4. Steuerliche Liquiditätshilfefür Unternehmen
Es sollen hierbei steuerliche Verpflichtungen (zinslos) gestundet werden. Das Problem:
- Aufgrund guter Jahresergebnisse, ggf. bis einschließlich 2019 sind entsprechende Zahlungen fällig und Vorrauszahlungen avisiert. Sofortempfehlung: Schreiben an das zuständige FA mit der Bitte um Herabsetzung auf ein extrem niedriges Niveau (entsprechend Begründen) so entsteht erst keine Steuerschuld die gestundent werden muss.
5. Milliaredenhilfen und Bürgschaften durch die KfW
- Es werden die Haftungsfreistellungen erhöht (die kommen nur zum tragen wenn der Unternehmer sonst nichts an Sicherheiten anzubieten hat, ansonsten gilt es zunächst das private Vermögen als Sicherheit abzugeben!)
Gleiche Problematik tritt auch bei den staatlichen Garantien und Bürschaften (z. B. Bürgschaftsbank NRW) ein.
- Die Programme werden für größere Unternehmen außerhalb des KMU Fensters geöffnet (bis 2 MRD. Euro Umsatz!)
- Zusätzlich soll ein Sonderprogramm aufgelegt werden, welches "die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen sogar bis zu 90" . Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind."
Über Ausgestaltung, Bedigungen und Zielgruppe gibt es noch keine Aussagen.
Grundsätzlich stehen die Programme zum Teil noch unter dem Zustimmungsvorbehalt der EU (Subventionen, ggf. Wettbewerbsverzerrung mit europäischen Marktteilnehmern usw.).
Fazit:
Es ist schön zu sehen, dass die Regierung etwas tut und das auch schnell anstößt. Sie vergisst dabei eine aber eine wesentliche Bevölkerungsgruppe (die sie aber sonst eh nur als unbegrenzt schröpfbare Bonzenschaft ungeliebt und ungewollt duldet, da vorhanden = Unternehmer und Selbstständige
Spielen wir es mal durch:
Unternehmer A ist mit seinem Unternehmen schwer gebeutelt und droht Insolvenzreife zu erlangen. Er bemüht sich um Steuerstundungen (s. o.) und um zusätzliche Liquiditätsreseveren durch öffentliche Mittel. So es denn gelingt erhält er beides. Er überlebt mit horrenden (fremdfinanzierten) Verlusten das GJ 2020.
Die Frage wovon der Unternehmer das Jahr über leben soll (beide Schreibweisen sind in der lesart zulässig :-) ist ungeklärt - im Zweifel von Rücklagen (sofern vorhanden, sonst wohl Hartz IV)
2021 wird das erste Nachkrisenjahr und der Betrieb läuft profitabel an. Er muss nun die Gewinne wieder voll versteuern und kann in Folge dessen ggf. die vereinbarten - weil schlecht ausgerichteten Überbrückungskredite nicht bezahlen (da diese aus versteuertem Einkommen bedient werden) oder/und seinen Kühlschrank füllen.
Es entstehen absehbar Folgeprobleme die mitunter ein Jahrzehnt dauern können um sie wieder zu beseitigen. So erreicht die SPD vielleicht doch ihr Ziel möglichst viele Selbstständige in die gesetzlichen Versicherungen zu treiben, da sie aufgeben müssen.
Sonderfall für die Juristen:
Macht sich die Bundesregierung Schadenersatzpflichtig in dem sie - zum Schutz der (älteren) Bevölkerung (mehrheit der CDU und SPD Wähler) - Gewerbeverbote anordnet?
Ich sage: Ja!
Die Solidarität die den Älteren durch Einschränkung des öffentlichen Lebens und der sozialen Kontakte entsteht, sollte durch die Solidargemeinschaft als finanzieller Ausgleich an die betroffenen Wirtschaftsteilnehmer ebenso getragen werden.
Ja es ist viel Text und Input für ein FB-Posting, aber ich denke das es sich lohnt.
Wer mehr wissen möchte, oder seinen persönlichen Fall durchsprechen mag, kann sich gerne melden.
Inhaltliche! Diskussion erwünscht.
Darf gerne geteilt werden.
Beste Grüße
Stefan Erberich
Quellen:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=14
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html
https://www.bb-nrw.de/de/aktuelles/news/detail/Corona-Krise-Buergschaftsbanken-erweitern-Unterstuetzung-von-KMU/